Heizungstausch im mehrgeschossigen Wohnbau
Viele Mieter:innen und Eigentümer:innen stehen vor einem Heizungstausch in ihrem Zuhause. Sind Sie in einer ähnlichen Situation? Wir zeigen, welche Optionen Sie haben, welche Schritte zu einem umweltfreundlicheren und preiswerteren Heizsystem führen und wie Sie gegebenenfalls am besten Ihre Miteigentümer:innen überzeugen.
Sie wohnen in einem mehrgeschossigen Wohnbau und möchten Ihre Heizung erneuern? Dann sind Sie hier richtig! Allein in Wien sind rund 500.000 Gasthermen in Wohnungen oder Arbeitsstätten im Einsatz. Ein Heizungstausch kann Ihnen helfen, Energie und Geld zu sparen, indem Sie eine moderne und effiziente Heizanlage installieren, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Sie können zum Beispiel von einer Öl- oder Gasheizung auf Fernwärme, eine Wärmepumpe, Solarthermie oder eine Biomasseheizung umsteigen, die erneuerbare Energien nutzen und weniger CO2 ausstoßen. Ein Heizungstausch kann Ihnen auch mehr Komfort und Sicherheit in Ihrer Wohnung bieten, indem Sie eine Heizanlage wählen, die Ihnen eine optimale Raumtemperatur und Warmwasserversorgung garantiert. Außerdem können Sie sich vor Schimmelbildung und Gesundheitsrisiken schützen, die durch eine veraltete oder defekte Heizung verursacht werden können.
Zentralisierung des Heizsystems
Für Wohnungseigentümer:innen oder -mieter:innen ist ein Heizungstausch oftmals ein gemeinschaftliches Projekt. Will man Gasthermen in den Wohnungen eines Mehrparteienhauses durch nicht fossile Systeme ersetzen, ist in den allermeisten Fällen im ersten Schritt eine Zentralisierung des Wärmeverteilsystems im Haus notwendig. Zentralisierung bedeutet, dass das Wärmeverteilsystem so umgebaut wird, dass das ganze Gebäude von einem einzigen Heizsystem mit Wärme versorgt werden kann – im Gegensatz zu Etagen- oder Einzelraumheizungen, die einzelne Etagen oder Wohnungen beheizen. Für eine solche Zentralisierung ist allerdings das Einverständnis einer Mehrheit der Eigentümer:innen notwendig. So ist der Heizungstausch oftmals von Wille und Motivation der Eigentümer:innen abhängig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich zusammentun und das Projekt gemeinsam angehen: Sie informieren sich, lassen sich beraten, planen und finanzieren – alles gemeinschaftlich. Nur so können Sie von den Vorteilen eines Heizungstausches profitieren und Ihre Wohnqualität verbessern. Ist ein Mehrheitsbeschluss nicht möglich, können einzelne Eigentümer:innen die Zentralisierung ihres dezentralen Heizsystems auch auf eigene Kosten vornehmen. Dazu benötigen sie die Zustimmung aller anderen Eigentümer:innen. Scheuen Sie sich nicht Ihre Hausverwaltung um Unterstützung zu bitten. Zu dieser Zustimmung gelangen Sie einfacher, wenn Sie den anderen mitteilen, dass ihnen keine Belastungen und Kosten durch die Zentralisierungsmaßnahme entstehen.
Gut zu wissen: Auch wenn Ihre Gasheizung noch fünf Jahre Garantie hat, dieses Gemeinschaftsprojekt jetzt in Angriff zu nehmen, hat viele Vorteile. Wer frühzeitig die Weichen für einen modernen und effizienten Heizungstausch stellt, schafft nicht nur Raum für innovative Technologien, sondern auch für eine nachhaltige und kostengünstige Energieversorgung. Der Weg zu einer neuen Heizungsanlage mag etwas länger dauern, aber die Investition in Komfort, Umweltfreundlichkeit und langfristige Einsparungen lohnt sich auf jeden Fall. Früher oder später kommt man um einen Heizungstausch ohnehin nicht herum.
In unseren folgenden Tipps finden Sie alle Informationen, die Sie für einen erfolgreichen Heizungstausch in Ihrem mehrgeschossigen Wohnbau benötigen. Sie erfahren, welche Heizsysteme es gibt, wie Sie die passende Heizanlage für Ihre Wohnung auswählen und Kosten kalkulieren, die rechtlichen und technischen Aspekte klären sowie Ihre Nachbar:innen überzeugen, um das Projekt schlussendlich umsetzen zu können.
Allgemeine Informationen zum Heizungstausch im mehrgeschossigen Wohnbau
Schritt 1: Überzeugen Sie Ihre Nachbar:innen
Sie haben sich entschieden, Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Alternative zu ersetzen? Das ist eine kluge und zukunftsweisende Entscheidung, die Ihnen viele Vorteile bringen wird. Aber Sie sind nicht allein in Ihrem Wohnbau. Um einen Heizungstausch durchführen zu können, brauchen Sie die Zustimmung und die Unterstützung Ihrer Nachbar:innen oder der anderen Eigentümer:innen. Wie können Sie sie überzeugen mitzumachen?
Hier sind einige Tipps, wie Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn oder den anderen Eigentümerinnen und Eigentümern erfolgreich gestalten können:
- Informieren Sie sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten und Förderungen für einen Heizungstausch.
- Laden Sie Ihre Nachbar:innen oder die anderen Eigentümer:innen zu einem gemeinsamen Treffen ein, bei dem Sie das Thema Heizungstausch vorstellen. Erklären Sie die Vorteile eines Heizungstausches für die einzelnen Wohnungen, für Ihre Hausgemeinschaft und für die Umwelt. Sie können auch einen Experten oder eine Expertin einladen, der oder die Ihnen bei der Beratung und Planung hilft. Unter klimaaktiv.at/Energieberatungsstellen finden Sie eine Liste von qualifizierten Energieberatungsfachleuten in Ihrer Nähe.
- Hören Sie sich die Meinungen und Bedenken Ihrer Nachbar:innen oder der anderen Eigentümer:innen an. Seien Sie offen für Fragen und Kritik. Versuchen Sie, gemeinsam Lösungen zu finden, die für alle akzeptabel sind. Berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Eigentümer:innen und Mieter:innen. Machen Sie deutlich, dass ein Heizungstausch eine gemeinsame Entscheidung und eine gemeinsame Verantwortung ist, die allen zugutekommt.
- Vereinbaren Sie konkrete Schritte und Termine für die Umsetzung des Heizungstausches. Legen Sie fest, wer welche Aufgaben übernimmt, wie Sie die Kosten und die Förderungen aufteilen, wie Sie die rechtlichen und technischen Aspekte klären und wie Sie das Projekt begleiten und kontrollieren. Halten Sie alles schriftlich fest und lassen Sie sich von einer Fachperson beraten.
Gut zu wissen: Manche Landesenergieberatungsstellen bieten Informationsmaterial und ‑abende für Mieter:innen und Eigentümer:innen an, die an einem Heizungstausch interessiert sind. Für Wien finden Sie die richtigen Angebote zum Beispiel unter hauskunft-wien.at/services, für Salzburg etwa unter salzburg.gv.at/themen.
Schritt 2: Lassen Sie sich bei der Heizungswahl beraten
Es ist sehr vorteilhaft, sich von Fachleuten ein Konzept für Ihr Haus erstellen zu lassen. Die Inanspruchnahme einer Energieberatung für den Heizungsaustausch im Geschosswohnungsbau hat viele positive Aspekte. Durch die Expertise der Berater:innen erhalten Sie maßgeschneiderte Empfehlungen, wie Sie nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch den Komfort in Ihrem Wohngebäude optimieren können. Energieberater:innen können dabei helfen, das ideale Heizsystem zu identifizieren, passende Förderprogramme aufzudecken und mögliche Energieeinsparungen zu ermitteln. Diese fundierten Informationen ermöglichen nicht nur eine sinnvolle Investition in modernste Heiztechnik, sondern tragen auch dazu bei, die Umwelt zu schonen und die Energiekosten langfristig zu senken.
Jedes Haus ist ein bisschen anders, deshalb ist es wichtig, die Gegebenheiten zu kennen. Wie ist es mit der Wärmedämmung? Braucht es Verbesserungen in diesem Bereich? Wo ist der beste Ort für die Zentralisierung der Leitungen und das Heizungszentrum? Soll das Warmwasser zukünftig in den Wohnungen dezentral (wo genau und wie?) oder über das gemeinsame Heizsystem erzeugt werden? Können die vorhandenen Heizkörper weiterverwendet werden? Welche Umsetzungsvariante ist – bei Nutzung von Förderungen – die kostengünstigste, wenn man die notwendigen Investitionen und die finanziellen Belastungen über die Lebensdauer des Systems betrachtet? Das sind nur einige der Fragen, die geklärt werden müssen.
Lassen Sie sich durch eine Energieberatung unterstützen und erleichtern Sie sich den Weg zu einer effizienten und nachhaltigen Heizlösung für Ihr mehrgeschossiges Wohnprojekt!
Schritt 3: Vergleichen Sie Angebote und nehmen Sie Förderungen in Anspruch
Bereit für eine moderne Heizung? Holen Sie mehrere individuelle Angebote von Heizungsfachbetrieben ein. Vergleichen Sie sorgfältig Kosten und Leistungen. Um den richtigen Betrieb zu wählen, sind folgende Fragen hilfreich:
- Wann ist der beste Zeitpunkt für die Heizungsmodernisierung?
- Wie lange dauert es, bis die neue Heizung installiert ist?
- Welche Erfahrungen hat der Betrieb mit dem gewünschten Heizsystem?
- Wer übernimmt die Entsorgung der alten Heizungsanlage?
Lassen Sie die Angebote auch durch eine unabhängige Energieberatung prüfen. Berater:innen können die Kostenvoranschläge begutachten, Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen und passende Förderprogramme empfehlen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Als Eigentümer:in müssen Sie die Zustimmung der anderen Eigentümer:innen oder der Hausverwaltung einholen, bevor Sie einen Heizungstausch durchführen können. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine zentrale Heizung haben, die das ganze Gebäude versorgt. Sie müssen auch die Kosten und die Förderungen unter den anderen Eigentümerinnen und Eigentümern aufteilen. Wenn Sie eine dezentrale Heizung haben, die nur Ihre Wohnung versorgt, müssen Sie die Zustimmung des Bauträgers oder der Genossenschaft einholen, wenn Sie bauliche Veränderungen vornehmen wollen.
Als Mieter:in müssen Sie die Zustimmung der Vermietenden oder der Hausverwaltung einholen, bevor Sie einen Heizungstausch durchführen können. Dies gilt sowohl für eine zentrale als auch für eine dezentrale Heizung. Sie müssen auch die Kosten und die Förderungen mit den Vermietenden oder der Hausverwaltung klären. Wenn Sie eine dezentrale Heizung haben, müssen Sie die Heizung nach dem Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen, wenn die Vermietenden oder die Hausverwaltung das verlangt.
Um einen Heizungstausch rechtlich abzusichern, sollten Sie immer einen schriftlichen Vertrag mit den Vermietenden, der Hausverwaltung, dem Bauträger, der Genossenschaft oder den anderen Eigentümerinnen und Eigentümern abschließen.
Mit dem Förderprogramm Kesseltausch 2027 unterstützt der Bund den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen im mehrgeschossigen Wohnbau und in Reihenhausanlagen. Gefördert wird der Austausch von Öl-, Gas-, Kohle- oder Elektroheizungen durch klimafreundliche Zentralheizungen auf Basis von Nah- bzw. Fernwärme, Wärmepumpen oder Holzzentralheizungen. Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie deren bevollmächtigte Vertretungen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben und beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind unter anderem Material-, Montage- und Planungskosten sowie die Demontage und Entsorgung bestehender fossiler Heizsysteme. Zusätzliche Zuschläge sind für thermische Solaranlagen, Tiefen- bzw. Brunnenbohrungen und die Zentralisierung von Heizsystemen möglich. Die Antragstellung ist ab 4. Jänner 2027 ausschließlich online über Sanierungsoffensive 2027 möglich. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die erst nach der Antragstellung beauftragt und umgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs am Ende dieser Seite.
Gut zu wissen: Wenn Sie in einem mehrgeschossigen Wohnbau wohnen, der älter als 15 Jahre ist, sollten Sie nicht nur über einen Heizungstausch, sondern auch über eine Sanierung nachdenken. Warum? Weil Sie damit noch mehr Energie und Geld sparen, das Raumklima und die Luftqualität verbessern sowie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wenn Sie beides machen, also Heizungstausch und Sanierung, profitieren Sie von einem optimalen Ergebnis.
Ein Heizungstausch ist eine große Veränderung, die nicht immer leicht zu bewerkstelligen ist. Aber mit einer guten Kommunikation, einer solidarischen Haltung und einer professionellen Unterstützung können Sie Ihre Nachbar:innen oder die anderen Eigentümer:innen für Ihr Vorhaben gewinnen. Denn ein Heizungstausch ist nicht nur eine Investition in Ihre Wohnung, sondern auch in Ihre Gemeinschaft. Für eine bessere Entscheidungsgrundlage stellen wir Ihnen folgend die potenziellen Heizungsarten für den mehrgeschossigen Wohnbau vor.
Welche umweltfreundlichen Heizungsarten kommen für einen mehrgeschossigen Wohnbau in frage?
Ein sehr vielversprechendes Konzept ist das der „Gemeinschaftstherme“ von der Sozialbau AG und Hausservice Objektbewirtschaftungs GmbH (HOB), das einen stetigen und trotzdem vergleichsweise günstigen Heizungsumstieg verspricht, auch wenn nicht alle Bewohner:innen des Hauses gleich von einem Umstieg auf ein klimafreundlicheres Heizsystem zu überzeugen sind.
Hier werden in einem ersten Schritt die einzelnen Gasthermen in den Wohnungen durch eine zentrale Gastherme ersetzt, die in der Regel auf dem Dachboden aufgestellt wird. Der Anschluss an die zentrale Gastherme erfolgt über Heizungsrohre, die vom Dachboden durch die überflüssig gewordenen Kamine geführt werden. Dies kann durchgeführt werden, sobald sich die Bewohner:innen freiwillig dazu entscheiden, Neuvermietungen anstehen oder eine Gastherme kaputt wird. So wird – Wohnung für Wohnung – auf die zentrale Wärmeversorgung umgestellt. Durch die Errichtung der Wärmezentrale auf dem Dach und die Nutzung der Kamine für die Wärmeverteilung sind weder im Stiegenhaus noch in den Wohnungen Eingriffe erforderlich. Die Zentralisierung der Wärmeversorgung ist somit minimalinvasiv, kostengünstig und relativ rasch umsetzbar. Da der Bauträger das Gas nun zentral einkauft, sinkt der Preis und die regelmäßige Wartung durch Mieter:innen entfällt. Die Zentralisierung hat den großen Vorteil, dass sie stufenweise erfolgt – sei es bei den Mietenden, die sich nach und nach freiwillig dafür entscheiden, sei es bei Neuvermietungen.
Nach diesem ersten Schritt der Zentralisierung im Haus folgt nach einigen Jahren, wenn genügend Wohnungen umgestellt sind, der zweite Schritt: der Ersatz der zentralen Gastherme durch eine umweltfreundliche zentrale Luftwärmepumpe oder – falls vorhanden – durch Fernwärme.
Der Anschluss an das örtliche Fernwärmenetz ist wohl die einfachste Form eines Heizungstausches. Bei der Fernwärme wird Heizwasser von einem oder mehreren zentralen Heizwerken über wärmegedämmte Rohrleitungen in alle Gebäude geleitet, die an das Netz angeschlossen sind, um diese zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Die Wärmeerzeugung erfolgt also zentral und wird dezentral genutzt. Allerdings ist diese Möglichkeit nur dann gegeben, wenn es vor dem Haus eine Fernwärmeleitung gibt, an die man sich anschließen kann.
Zu beachten ist, dass Fernwärme nur dann erneuerbar ist, wenn die zentralen Heizwerke klimafreundliche Wärmeerzeugungstechnologien nutzen, also beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermie, Tiefengeothermie, Abwärme aus Industrie, Gewerbe und Stromerzeugung oder Verbrennung von erneuerbaren Brennstoffen wie Hackschnitzel oder Pellets.
Das ist nötig für den Umstieg auf Fernwärme:
- vorhandene Fernwärmeleitung vor dem Haus, die die benötigte Heizleistung anbieten kann (fragen Sie dafür Ihren Wärmenetzbetreiber);
- Einleitung der Fernwärme in das Gebäude;
- Errichtung einer Fernwärme-Übergabestation, typischerweise im Keller des Gebäudes;
- Errichtung einer Steigleitung, welche die Wärme von der Übergabestation zu den Wohnungen transportiert,
- und Anbindung der Wohnungen.
Luftwärmepumpe (zentral)
Wenn keine Fernwärme zur Verfügung steht, ist in städtischen Gebieten oft eine zentrale Wärmepumpe die beste Lösung. Luftwärmepumpen entziehen der Außenluft Wärme und erhöhen ihre eigene Temperatur auf ein für den Heizungsbetrieb geeignetes Niveau. Die Wärmepumpe wird mit Strom betrieben. Bei optimaler Planung können mit einer solchen Wärmepumpe aus einem Teil Strom etwa drei Teile Heizwärme gewonnen werden. Voraussetzung ist ein guter Dämmstandard des Gebäudes, der den Betrieb von Heizkörpern mit niedrigen Temperaturen ermöglicht. Flächenheizungen sind vorteilhaft, aber nicht notwendig. Luftwärmepumpen haben den Vorteil, dass sie das Gebäude im Sommer auch kühlen können, was allerdings mit einem höheren Stromverbrauch verbunden ist.
Das ist nötig für den Einbau und Betrieb einer Luftwärmepumpe:
- Aufstellung der Inneneinheit der Luftwärmepumpe in einem geeigneten Heizraum, zum Beispiel im Keller oder am Dachboden;
- Aufstellung der Außeneinheit der Luftwärmepumpe im Innenhof oder am Dach, eventuell mit einem Schalldämmgehäuse;
- Errichtung einer Steigleitung, welche die Wärme von der Wärmepumpe zu den Wohnungen transportiert,
- und Anbindung der Wohnungen.
Luftwärmepumpen (dezentral)
Luftwärmepumpen gibt es auch als dezentrale Variante für einzelne Wohnungen. Diese werden wegen ihrer „geteilten“ Bauweise, bestehend aus einer Innen- und einer Außeneinheit, häufig auch als „Splitgeräte“ bezeichnet. Das Außengerät wird dabei auf dem Dach oder einem Balkon der jeweiligen Wohnung aufgestellt. Ansonsten arbeiten dezentrale Luftwärmepumpen nach dem gleichen Prinzip wie zentrale Luftwärmepumpen. Sie benötigen keinen Heizraum und keine Steigleitungen zur Wärmeverteilung, dafür aber Platz innerhalb und außerhalb der Wohnung. Aus heutiger Sicht sind dezentrale Luftwärmepumpen einem zentralen System unterlegen, da sie die Wirtschaftlichkeit einer möglichen Zentralisierung und damit Dekarbonisierung der übrigen Wohnungen im Haus negativ beeinflussen.
Erdwärmepumpe (zentral)
Erdwärmepumpen entziehen dem Erdreich über einen Erdwärmetauscher Wärme und erhöhen ihre eigene Temperatur auf ein für den Heizungsbetrieb geeignetes Niveau. Erdwärmepumpen nutzen ihren Antriebsstrom sehr effizient: Aus einem Teil Strom werden etwa vier Teile Heizwärme gewonnen. Voraussetzung ist ein guter Dämmstandard des Gebäudes, der den Betrieb von Heizkörpern mit niedrigen Temperaturen ermöglicht. Flächenheizungen sind vorteilhaft, aber nicht notwendig. Ein großer Vorteil der Erdwärmepumpe ist, dass sie sich im Sommer hervorragend zum Kühlen des Gebäudes eignet, denn im Sommer muss die im Winter entzogene Wärme den Erdwärmesonden wieder zugeführt werden. Dies ist ohne großen zusätzlichen Aufwand möglich.
Das ist nötig für den Einbau und Betrieb einer Erdwärmepumpe:
- Aufstellung der Inneneinheit der Wärmepumpe in einem geeigneten Heizraum, zum Beispiel im Keller;
- Errichtung von Erdwärmetauschern und die dafür entsprechenden baulichen Maßnahmen, zum Beispiel von Erdsonden (Platzbedarf: circa 20–40 % der zu beheizenden Nutzfläche) oder Erdwärmekollektoren (Platzbedarf: circa doppelt so viel wie die zu beheizende Nutzfläche);
- Errichtung einer Steigleitung, welche die Wärme von der Wärmepumpe zu den Wohnungen transportiert,
- und Anbindung der Wohnungen.
Hier wird in einem zentralen Biomassekessel Wärme durch Verbrennung von beispielweise Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz erzeugt. Biomasseverbrennung zur Raumheizung wird allerdings nicht als besonders klimafreundliche Variante angesehen, da dabei CO2 und Luftschadstoffe entstehen und zudem das Holz aus den Wäldern auch für die Bauwirtschaft gebraucht wird. Biomasse ist zwar erneuerbar, aber ein begrenztes Gut und sollte in der Raumwärme daher nur sparsam eingesetzt werden.
Das ist nötig für den Einbau und Betrieb eines Biomassekessels:
- trockener Lagerraum, in dem die Holzpellets/Hackschnitzel/Holzscheite gelagert werden können;
- ein Kellerraum, in dem der Heizkessel aufgestellt werden kann;
- funktionsfähige Kamine;
- Errichtung einer Steigleitung, welche die Wärme vom Heizkessel zu den Wohnungen transportiert,
- und Anbindung der Wohnungen.
FAQs - Förderung Kesseltausch im Mehrgeschossigen Wohnbau - Sanierungsoffensive
Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer:innen laut Grundbuch, Wohnungseigentümergemeinschaften, deren bevollmächtigte Vertretungen (z. B. Hausverwaltungen) sowie Nutzungsberechtigte laut Grundbuch, wenn sie die Kosten der Maßnahme tragen müssen. Für die nachträgliche Zentralisierung einer Einzelwohnung können auch Wohnungseigentümer:innen sowie Mieter:innen einreichen. Die Förderung gilt für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten bzw. für Reihenhausanlagen.
Gefördert wird der Austausch fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner oder Elektrospeicheröfen) durch ein klimafreundliches Zentralheizungssystem für das gesamte Gebäude. Förderfähig sind:
- Nah- und Fernwärme
- Holzzentralheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz)
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
Zusätzlich wird auch der Anschluss einzelner Wohnungen an ein bestehendes klimafreundliches Zentralheizungssystem (nachträgliche Zentralisierung) gefördert.
Der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- bzw. Fernwärmenetz hat Vorrang. Ist ein Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, können stattdessen Wärmepumpen oder Holzzentralheizungen gefördert werden. Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt vor, wenn die Investitionskosten des alternativen Heizsystems mindestens 25 % unter jenen des Fernwärmeanschlusses liegen.
Förderfähig sind:
- Materialkosten
- Montagekosten
- Planungskosten
- Demontage und Entsorgung bestehender Heizungsanlagen und Tankanlagen
- Mehrkosten für die Zentralisierung von Einzelheizungen (z. B. Gasthermen)
Zusätzlich können Zuschläge für thermische Solaranlagen sowie Tiefen- oder Brunnenbohrungen bei Sole-Wasser- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpen beantragt werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss oder als Finanzierungszuschuss vergeben und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Für Anlagen bis 50 kW:
- Fernwärme: bis zu 4.000 Euro
- Wärmepumpe: bis zu 5.000 Euro
- Holzheizung: bis zu 6.000 Euro
Anlagen über 50 kW:
- Nah- bzw. Fernwärme: + 100 Euro/kW
- Wärmepumpe: + 100 Euro/kW
- Holzzentralheizung: + 100 Euro/kW
Anlagen über 100 kW Für jedes weitere kW über 100 kW wird zusätzlich gewährt:
- Nah- bzw. Fernwärme: + 100 Euro/kW
- Wärmepumpe: + 100 Euro/kW
- Holzzentralheizung: + 120 Euro/kW
Zusätzlich:
- 2.000 Euro pro tatsächlich angeschlossener Wohneinheit bei Zentralisierung
- 1.000 Euro pro vorbereitetem Wohnungsanschluss
- 400 Euro/m² thermische Solaranlage
- 100 Euro/kW für Tiefen- oder Brunnenbohrungen
Für Nah- und Fernwärmeanschlüsse:
Es muss sich um eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- bzw. Fernwärmeversorgung handeln. Mindestens 50 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen stammen bzw. 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder 50 % aus einer Kombination dieser Quellen.
Für Holzzentralheizungen:
- Anschluss an Nah-/Fernwärme darf technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein.
- Energieeffizienzklasse mindestens A+.
- Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gemäß Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2025).
- Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 %.
- Die Anlage muss auf der Liste der förderungsfähigen Holzheizungen geführt werden.
- Für Anlagen über 50 kW gelten Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte.
Für Wärmepumpen:
- Anschluss an Nah-/Fernwärme darf technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein.
- Erfüllung der EHPA-Gütesiegelkriterien.
- Das Kältemittel darf einen GWP-Wert von 750 nicht überschreiten.
- Bei einem GWP-Wert über 150 reduziert sich die Förderung um 20 %.
- Maximale Vorlauftemperatur von 55 °C.
- Die Anlage muss auf der Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen geführt werden.
Alle bestehenden fossilen Heizsysteme müssen außer Betrieb genommen und fachgerecht entsorgt werden. Nicht entfernbare Tanks müssen entleert, gereinigt und verplombt werden. Das Gebäude muss überwiegend privat genutzt werden, das heißt mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche müssen Wohnzwecken dienen.
Die Antragstellung ist ab Jänner 2027 unter sanierungsoffensive.gv.at möglich. Das Verfahren erfolgt in drei Schritten:
- Online-Antragstellung
- Genehmigung und Annahme des Fördervertrags
- Endabrechnung und Auszahlung
Nach positiver Prüfung erhält die antragstellende Person einen Fördervertrag. Erst nach Genehmigung und Vertragsannahme kann die Förderung ausbezahlt werden.
Für den Heizungstausch im Gesamtgebäude werden benötigt:
- Angaben zur antragstellenden Person
- ID Austria oder Ausweiskopie
- Energieberatungsprotokoll oder Energieausweis (max. 10 Jahre alt)
- Grundbuchauszug
- gegebenenfalls Formular „Zentralisierung Einzelwohnungen“
Für die Endabrechnung:
- Endabrechnungsformular
- Rechnungen
- Zahlungsnachweise
- Bestätigung der ausführenden Firmen
- gegebenenfalls Wärmelieferungsvertrag bzw. Leasing- oder Contractingvertrag
- Antragstellung ab 4. Jänner 2027 möglich.
- Anträge können bis 31. Dezember 2027 bzw. bis zur Ausschöpfung der Fördermittel gestellt werden.
- Beim Heizungstausch im Gesamtobjekt müssen Umsetzung und Endabrechnung innerhalb von drei Jahren nach Fördergenehmigung erfolgen.
- Bei der nachträglichen Zentralisierung einer Einzelwohnung beträgt die Frist neun Monate.
Wichtig: Beim Kesseltausch 2027 für den mehrgeschossigen Wohnbau müssen Antragstellung und Förderzusage vor der Beauftragung der Maßnahme erfolgen. Förderfähig sind nur Lieferungen und Leistungen, die nach der Antragstellung beauftragt und umgesetzt werden.
Die Unterlagen werden von der KPC geprüft. Nach Genehmigung erhält die antragstellende Person einen Förderungsvertrag. Nach Umsetzung der Maßnahme und positiver Prüfung der Endabrechnung wird die Förderung ausbezahlt.
Ja. Die Kombination mit Landesförderungen ist möglich. Die Summe aller Förderungen darf jedoch die Investitionskosten nicht übersteigen. Unzulässige Mehrfachförderungen können zu Rückforderungen führen.
Ja. Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Sanierung durchgeführt, kann dafür ein eigener Antrag im Rahmen des Sanierungsbonus mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenhausanlage gestellt werden.
Es gelten die Investitionsförderrichtlinien der Umweltförderung im Inland sowie gegebenenfalls die EU-beihilferechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus sind die bautechnischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes einzuhalten.
Sind die verfügbaren Fördermittel vor Ablauf der Einreichfrist ausgeschöpft, kann das zuständige Bundesministerium die Förderaktion vorzeitig beenden. Danach sind keine Antragstellungen mehr möglich.
Ja. Für die nachträgliche Zentralisierung einer Einzelwohnung können einkommensschwache oder förderungswürdige Haushalte eine soziale Zusatzförderung erhalten. Voraussetzung ist ein gültiger Bescheid der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) gemäß Energiearmuts-Definitions-Gesetz.
Die maximale Förderung bei der nachträglichen Zentralisierung der Einzelwohnung beträgt:
- 3.000 Euro für förderungswürdige Haushalte
- 6.000 Euro für einkommensschwache Haushalte
Die Förderung kann bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten abdecken.