© iStock.com/Pyrosky

Förderung, Kosten & Beratung für Ihren Kesseltausch

Sie planen, Ihre alte Heizung zu tauschen? Hier erfahren Sie, welche Förderungen es für den Kesseltausch gibt, wie Sie eine passende Energieberatung finden und mit welchen Kosten Sie bei verschiedenen klimafreundlichen Heizsystemen rechnen können.

© iStock.com/Pyrosky

Der Austausch von fossilen Heizungssystemen gegen klimafreundliche Alternativen erweist sich nicht nur als umweltfreundliche Entscheidung, sondern zahlt sich auch finanziell aus. Sie profitieren derzeit von sehr großzügigen Landes- und Bundesförderungen. Diese Förderungen decken oft einen erheblichen Teil der Investitionskosten der neuen Heizung ab, wodurch die Amortisationsdauer verkürzt wird und der finanzielle Aufwand für Hausbesitzer:innen deutlich reduziert wird. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu Förderungen sowie Tools zur Kostenermittlung zusammengefasst.

Gut zu wissen: Mit der neuen Bundesförderung „Kesseltausch 2026“ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Zuhause klimafreundlich und zukunftssicher zu heizen. Der Bund unterstützt Sie dabei mit Zuschüssen von bis zu 8.500 Euro, ergänzt durch attraktive Bonuszahlungen. Gefördert wird der Tausch Ihrer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Elektroheizung gegen ein modernes Heizsystem – etwa Fernwärme, eine Holzzentralheizung mit Pellets, Hackgut oder Stückholz oder eine Wärmepumpe. Übernommen werden alle Material-, Montage- und Planungskosten sowie die Demontage und Entsorgung alter Anlagen. So wird der Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem einfach und leistbar. Alle wichtigen Informationen finden Sie in den FAQs am Ende dieser Seite.

Kosten

Sie haben bereits geklärt, welche Heizsysteme sich für Ihren Haushalt grundsätzlich eignen? Dann stellt sich im nächsten Schritt die Kostenfrage.  Was die Heizung für Ihren Neubau oder Bestandsbau über die gesamte Betriebsdauer tatsächlich kostet und wie die Umweltbilanz ausfällt, zeigt Ihnen der klimaaktiv Heizrechner. Hier geben Sie Daten wie Ihren Heizwärmebedarf, die Bruttogeschossfläche, die gewählte Heizung sowie die Anschaffungskosten an. Der Heizrechner berechnet Ihnen daraufhin die Kosten bei einer 20-jährigen Betrachtung.

Der Heizrechner „Hexit“ von klimaaktiv gibt einen guten Überblick über mögliche Heizungsalternativen für Ihr Gebäude. In nur drei Schritten und mit lediglich ein paar Angaben zur Haustechnik, wie beheizte Wohnfläche oder Verbrauch Ihrer Heizung, finden Sie die besten Alternativen zu Ihrer Öl- oder Gasheizung.

Frau repariert Heizkörper © iStock.com/sturti

Förderung & Beratung

Burgenland
Landesförderung: Tausch von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizsysteme

Energieberatung

Energieberatung Burgenland
TechLab, Thomas-Alva-Edison-Str. 2 BT 4, 1.OG
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 2682 233 22
E-Mail: office@eb-bgld.at 

Link: eb-bgld.at/

Kärnten
Landesförderung: Raus aus fossilen Brennstoffen 

Energieberatung

Netzwerk Energieberatung Kärnten (netEB)
Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt
Telefon: +43 50 53618802
E-Mail: energieservice@ktn.gv.at​​​​​​​

Link: neteb-kärnten.at

Niederösterreich
Landesförderung: Wohnbauförderung Heizkesseltausch

Energieberatung

Energieberatung Niederösterreich (eNu)
Telefon: +43 2742 22144


Link: energieberatung-noe.at

Oberösterreich
Landesförderung: Heizkesseltausch

Energieberatung

OÖ. Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Telefon: +43 732 7720 14860
E-Mail: office@esv.or.at

Link: energiesparverband.at

Salzburg
Landesförderung: Energieförderung (Heizung, Warmwasser, Photovoltaik)

Energieberatung

Energieberatung Salzburg
Günter-Bauer-Straße 1, 5071 Wals
Telefon: +43 662 8042 3151
E-Mail: energieberatung@salzburg.gv.at

Link: salzburg.gv.at

Steiermark
Landesförderung: Umweltförderungen inklusive Heizungstausch

Energieberatung

Energieberatung Land Steiermark
Landhausgasse 7, 8010 Graz
Telefon: +43 316 877 3955
E-Mail: energieberatung@stmk.gv.at

Link: technik.steiermark.at

Tirol
Landesförderung: Zusatzförderung Bonus - klimafreundliches Heizsystem

Energieberatung

Energieagentur Tirol GmbH
Südtiroler Platz 4 , 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 589913
E-Mail: office@energieagentur.tirol

Link: energieagentur.tirol

Vorarlberg
Landesförderung:  Heizungstausch

Energieberatung

Energieinstitut Vorarlberg
Telefon: 05572 31 202


Link: energieinstitut.at/privatpersonen/energieberatung

Wien
Landesförderung: Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen
Raus aus Gas in Wien

Energieberatung Wien

Hauskunft - Die Sanierungsberatung für Häuser mit Zukunft
Stadiongasse 10, 1010 Wien
Telefon: 01 40359190
E-Mail: beratung@hauskunft-wien.at

Link: hauskunft-wien.at

DIE UMWELTBERATUNG Wien
Telefon: 01 8033 232


Link: umweltberatung.at/bauberatung

FAQs – Förderung Kesseltausch im Einfamilienhaus (Sanierungsoffensive)

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die Eigentümer:innen, Miteigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen eines bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses in Österreich sind.

Ein Hauptwohnsitz am Standort sowie eine Einkommensprüfung oder ein Mindestalter der bestehenden Heizung sind nicht erforderlich.

Sie können sich den Austausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner oder Elektrospeicherofen) durch folgende klimafreundliche Alternativen fördern lassen:

  • Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme,
  • Holzzentralheizungen (Hackgut-, Stückholz- oder Pelletheizungen),
  • Wärmepumpen (Luft-Wasser-, Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Systeme).

Ist ein Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz bei Ihnen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung gefördert werden.
Ein Fernwärmeanschluss gilt als wirtschaftlich unzumutbar, wenn seine Investitionskosten um mindestens 25 % höher sind als jene der alternativen Heizsysteme.

 

Förderfähig sind:

  • Materialkosten,
  • Montagekosten,
  • Planungskosten,
  • Demontage- und Entsorgungskosten alter Kessel und Tankanlagen.

Nicht gefördert werden Ihre Eigenleistungen. Die Installation muss durch eine befugte Fachkraft erfolgen.
Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und bezahlt worden sein.

Die Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss, der höchstens 30 % der förderfähigen Investitionskosten beträgt:

  • Klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme: 6.500 €
  • Wärmepumpe (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser): 7.500 €
  • Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz): 8.500 €

Zuschläge (Bonus):

  • Thermische Solaranlage: + 2.500 €
  • Tiefenbohrung oder Brunnen (nur bei Sole-/Wasser-Wärmepumpen): + 5.000 €

Bei Holzzentralheizungen, die nur die Emissionsgrenzwerte nach Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2021) erfüllen, reduziert sich die Förderung um 20 %. Achten Sie daher, welche Holzheizungen förderbar sind.

Nah-/Fernwärme:

  • Mindestens 50 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen oder
  • 75 % aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder
  • Kombination dieser Quellen;
  • Bei hocheffizienter Fernwärme mindestens 90 % Energie aus erneuerbaren Quellen, KWK oder Abwärme.

Holzzentralheizung:

  • Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2025),
  • Wirkungsgrad mind. 85 %,
  • Leistung < 100 kW,
  • Anschluss an Fernwärme technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar.

Wärmepumpen:

  • Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien,
  • Max. Vorlauftemperatur: 55 °C,
  • Leistung < 100 kW,
  • Nachweis der Listung in der Liste förderungsfähiger Wärmepumpen.
  • Für Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert1 > 150 wird, in Abhängigkeit von
    Technologie, Bauart und Leistung, die ermittelte Förderung um 20 % reduziert. Das
    eingesetzte Kältemittel darf einen GWP-Wert von 750 nicht überschreiten.

Zuschläge:

  • Thermische Solaranlage: mind. 6 m² Bruttokollektorfläche, zertifiziert nach „Solar Keymark“, Austria Solar oder Umweltzeichen.
  • Tiefenbohrung / Brunnen: neu errichtet und in Kombination mit einer zentralen Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe.

 

  • Alle fossilen Heizsysteme am Standort müssen außer Betrieb genommen und fachgerecht entsorgt werden.
  • Brennstofftanks sind zu entleeren, reinigen und plombieren, wenn eine Entsorgung nicht möglich ist.
  • Die fachgerechte Entsorgung ist auf Nachfrage nachzuweisen.
  • Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslands erforderlich.

 

Das Verfahren erfolgt in zwei Schritten: 

1. Registrierung:

  • Ausschließlich online unter sanierungsoffensive.gv.at
  • Ab November 2025 bis längstens 31. Dezember 2026 (solange Budget verfügbar),
  • Mit ID Austria oder hochgeladenem Lichtbildausweis,
  • Nach erfolgreicher Registrierung: Reservierung des Förderbudgets für 9 Monate.

2. Antragstellung:

  • Innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung,
  • Heizung muss fertig installiert und abgerechnet sein,
  • Nur Leistungen ab 3. Oktober 2025 sind förderfähig,
  • Antragstellung erfolgt vollständig online über die bereitgestellte Plattform.

  • Ausweis oder ID Austria,
  • Energieberatungsprotokoll des Bundeslands (auch telefonisch oder digital möglich),
  • Angaben zur Person, Adresse, Maßnahme, Kosten und ausführendem Unternehmen,
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise,
  • Endabrechnungsformular (unterfertigt),
  • Ggf. technische Nachweise (z. B. Zertifikate, Umweltzeichen).

Alle Dokumente sind elektronisch einzureichen.

  • Registrierung und Antragstellung: ab November 2025 bis längstens 31. Dezember 2026,
  • Umsetzung und Antragstellung: innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung,
  • Förderfähig sind Leistungen ab 3. Oktober 2025.

Nach der Antragstellung prüft die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) alle Unterlagen.
Sind die Förderbedingungen erfüllt, erfolgt die Genehmigung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz.
Die Verständigung erfolgt per E-Mail, anschließend wird die Förderung direkt ausbezahlt.

 

Ja. Die Bundesförderung kann mit Landesförderungen kombiniert werden, sofern die Summe aller Förderungen die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigt.
Genehmigte Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst. Unzulässige Mehrfachförderungen führen zu Rückforderungen.

Informationen zu Landesförderungen finden sie unter klimaaktiv Förderungen.

 

Ja. Wenn gleichzeitig eine thermische Sanierung des Gebäudes durchgeführt wird, kann dafür zusätzlich der Sanierungsbonus für Einfamilienhäuser beantragt werden. Die beiden Förderungen werden getrennt behandelt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Sanierung umsetzen können. 

Alle Arbeiten müssen den bautechnischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslands entsprechen. Nur Anlagen, die von befugten Fachkräften errichtet und abgenommen wurden, sind förderfähig.

 

Wenn die Budgetmittel erschöpft sind, kann das Förderprogramm vorzeitig beendet werden. Daher empfiehlt es sich, die Registrierung so früh wie möglich vorzunehmen.

Erfahren Sie mehr

Ein kleiner junge fasst etwas an und hat dabei aufgestellte Haare. © iStock.com/RichVintage

Stromsparen

Senken Sie mit kleinen Anpassungen Ihren Stromverbrauch.
Zu sehen ist ein Mann, ein Frau und ein Kleinkind. Alle drei stehen erstaunt vor der PV-Anlage © iStock/anatoliy_gleb

Ihre eigene PV-Anlage

Nachhaltige Stromerzeugung im eigenen Haushalt
Ein Mann mit einer Schubkarre steht vor einem Haus, das gerade saniert wird. Eine Frau sitzt mit Baby auf Dämmstoffen und schaut dem Mann zu. © BMK/Philipp Grausam
Ihr Weg zum energieeffizienten Zuhause

Sanieren

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Haus energetisch sanieren, den Wohnkomfort erhöhen und langfristig Energie und Kosten sparen.
Mann fährt mit Transportrad voller Gepäck und Sackerl © iStock.com/AleksandarNakic
Modelle, Vorteile und Tipps für Familien und Transporte

Transportrad für den Alltag

Die Kinder zum Kindergarten und die Einkäufe nach Hause bringen.