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So profitieren Sie von Förderungen und Energieberatung bei Ihrer Sanierung

Auch finanziell ist die thermische Sanierung Ihres Hauses zum jetzigen Zeitpunkt eine sinnvolle Sache. Hier erfahren Sie alle nötigen Informationen rund um Förderungen und wie Sie zu einer Energieberatung kommen.

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Mit der neuen Bundesförderung „Sanierungsbonus 2026” unterstützt Sie der Bund dabei, Ihr Zuhause energieeffizient, komfortabel und zukunftssicher zu gestalten. Gefördert werden umfassende thermische Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern, die älter als 15 Jahre sind. Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro, die sich nach dem Umfang und der Qualität Ihrer Sanierung richten.

Eine Sanierung bringt Ihnen jedoch weit mehr als nur finanzielle Unterstützung: 

  • Sie senken Ihre Energiekosten dauerhaft.
  • Sie steigern Ihr Wohlbefinden durch warme Wände und weniger Zugluft.
  • Zudem erhöhen Sie den Wert Ihrer Immobilie spürbar.

Damit investieren Sie nicht nur in mehr Komfort im Alltag, sondern auch in eine nachhaltige Zukunft – für sich und kommende Generationen.

Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Ausgaben für thermische Gebäudesanierungen auch steuerlich absetzen. Zudem lassen sich zusätzliche Tätigkeiten, wie das Ausmalen nach einem Fenstertausch, über den Handwerkerbonus fördern. So holen Sie noch mehr aus Ihrer Sanierung heraus.

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bundesförderung sowie die Kontakte zu den Landesenergieberatungsstellen. Diese unterstützen Sie bei einer Energieberatung und informieren Sie über ergänzende Landesförderungen. So erfahren Sie, welche Maßnahmen sich für Ihr Zuhause am besten eignen und wie Sie die Förderungen optimal kombinieren können. Am Ende dieser Seite erwartet Sie außerdem  FAQs, die Fragen rund um die Sanierungsoffensive 2026 beantworten.

Landesförderungen

Wohnbauförderung Burgenland

Energieberatung

Energieberatung Burgenland
TechLab, Thomas-Alva-Edison-Str. 2 BT 4, 1.OG
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 2682 233 22
E-Mail: office@eb-bgld.at 

Link: eb-bgld.at/

Landesförderungen

Wohnbauförderung Kärnten

Energieberatung

Netzwerk Energieberatung Kärnten (netEB)
Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt
Telefon: 050 53618802
E-Mail: energieservice@ktn.gv.at​​​​​​​

Link: neteb-kärnten.at

Landesförderungen

Wohnbauförderungen Niederösterreich

Energieberatung

Energieberatung Niederösterreich (eNu)
Telefon: 02742 22144
Link:  energieberatung-noe.at

Landesförderungen

Wohnbauförderungen Oberösterreich

Energieberatung

OÖ. Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Telefon: 0732 7720 14860
E-Mail: office@esv.or.at

Link: energiesparverband.at

Landesförderungen

Wohnbauförderungen Salzburg

Energieberatung

Energieberatung Salzburg
Günter-Bauer-Straße 1, 5071 Wals
Telefon: +43 662 8042 3151
E-Mail: energieberatung@salzburg.gv.at

Link: salzburg.gv.at

Landesförderungen

Wohnbauförderungen Steiermark

Energieberatung

Energieberatung Land Steiermark
Landhausgasse 7, 8010 Graz
Telefon: +43 316 877 3955
E-Mail: energieberatung@stmk.gv.at

Link: wohnbau.steiermark.at

Landesförderungen

Wohnbauförderung Tirol

Energieberatung

Energieagentur Tirol GmbH
Südtiroler Platz 4 , 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 589913
E-Mail: office@energieagentur.tirol

Link: energieagentur.tirol

Landesförderungen

Wohnbauförderung Vorarlberg

Energieberatung

Energieinstitut Vorarlberg
Telefon: 05572 31 202
Link: energieinstitut.at/privatpersonen/energieberatung

Landesförderungen

Wohnbauförderung Wien

Energieberatung Wien

Hauskunft - Die Sanierungsberatung für Häuser mit Zukunft
Stadiongasse 10, 1010 Wien
Telefon: 01 40359190
E-Mail: beratung@hauskunft-wien.at

Link: hauskunft-wien.at

DIE UMWELTBERATUNG Wien
Telefon: 01 8033 232
Link: umweltberatung.at/bauberatung

FAQs – Sanierungsbonus Einfamilienhaus (Sanierungsoffensive)

Förderungsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer:innen, Miteigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen eines bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses in Österreich sind. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein (maßgeblich ist das Datum der Baubewilligung). Ein Hauptwohnsitz im Gebäude ist nicht erforderlich.

Wenn Sie Ihr Bestandsgebäude sanieren und dadurch eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz erreichen, können Sie folgende Vorhaben fördern lassen:

  • Einzelbauteilsanierungen (z. B. Dämmung oder Fenstertausch),
  • Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf (HWB) um mindestens 40 % reduzieren,
  • Umfassende Sanierungen nach „gutem Standard“ oder „klimaaktiv Standard“.

Neubauten, Zubauten, Hauserweiterungen sowie Abbruch und Wiederaufbau sind nicht förderungsfähig.

 

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände (mindestens 50 % der Fläche, Dämmstärke mind. 14 cm oder U-Wert ≤ 0,21 W/m²K),
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches,
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke oder des Kellerbodens,
  • Austausch von Fenstern und Außentüren (mind. 75 % der bestehenden Flächen, Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K).

Bei denkmal- oder ensemblegeschützten Gebäuden gilt ein Uw-Wert ≤ 1,4 W/m²K.

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss gewährt.
Sie beträgt höchstens 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
Abhängig vom Sanierungsumfang gelten folgende Höchstbeträge:

  • Einzelbauteilsanierung: bis zu 5.000 €
  • Teilsanierung (≥ 40 % HWB-Reduktion): bis zu 10.000 €
  • Umfassende Sanierung – guter Standard: bis zu 15.000 €
  • Umfassende Sanierung – klimaaktiv Standard: bis zu 20.000 €
  • Denkmalgeschützte Gebäude: bis zu 20.000 €

Förderfähig sind:

  • Materialkosten,
  • Planungsleistungen,
  • und Montagekosten durch befugte Professionist:innen.

Nicht gefördert werden Eigenleistungen oder Maßnahmen ohne ordnungsgemäße Rechnung. Alle Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und bezahlt sein.

 

Für eine Förderung müssen Sie energetische Mindeststandards erfüllen:

  • Teilsanierung: Reduktion des Heizwärmebedarfs (HWBRef,RK2) um mindestens 40 %.
  • Umfassende Sanierung „guter Standard“: HWBRef,RK2 ≤ 56,44 kWh/m²a (bei A/V ≥ 0,8) bzw. ≤ 26,86 kWh/m²a (bei A/V ≤ 0,2).
  • Umfassende Sanierung „klimaaktiv Standard“: HWBRef,RK2 ≤ 44 kWh/m²a (bei A/V ≥ 0,8) bzw. ≤ 28 kWh/m²a (bei A/V ≤ 0,2).

Bei denkmalgeschützten Gebäuden reicht eine Reduktion des HWB um mindestens 25 %.

 

Ihr Verfahren erfolgt in zwei Schritten:

  1. Registrierung:

    ausschließlich online unter sanierungsoffensive.gv.at

  • Ab November 2025 möglich, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31. Dezember 2026.
  • Erforderlich ist eine aktive ID Austria oder der Upload eines Lichtbildausweises.
  • Nach erfolgreicher Registrierung wird das Budget für 9 Monate reserviert.
  1. Antragstellung:
  • Innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung.
  • Alle Arbeiten müssen abgeschlossen und abgerechnet sein.
  • Alle Unterlagen sind elektronisch hochzuladen.

Den Antrag können Sie ab November 2025 online einreichen – spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026 oder solange Budget vorhanden ist. Die Maßnahmen müssen bis spätestens 30. September 2028 umgesetzt und abgerechnet sein. Ein Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe April 2019) ist verpflichtend erforderlich. Das Formular „Technische Details Energieausweis” muss von einer befugten Energieausweiserstellerin bestätigt werden.

 

Erforderlich sind (je nach Maßnahme):

  • Lichtbildausweis oder ID Austria,
  • Energieberatungsprotokoll des Bundeslands (für Einzelbauteilsanierung),
  • Energieausweis inkl. „Technische Details“ (für Teilsanierung/umfassende Sanierung),
  • Angaben zur antragstellenden Person und zum Gebäude,
  • Endabrechnungsformular (unterfertigt),
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise,
  • bei Denkmalschutz: Bestätigung des Bundesdenkmalamts (Formular „Denkmalschutz Sanierungsbonus“),
  • Bestätigungen der ausführenden Firmen auf dem Endabrechnungsformular.

Alle Dokumente sind in elektronischer Form einzureichen.

 

  • Antragstellung und Registrierung: ab November 2025 bis längstens 31. Dezember 2026
  • Umsetzung Einzelbauteilsanierung: innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung
  • Abschluss umfassender Sanierungen: bis spätestens 30. September 2028
  • Förderfähig sind Leistungen ab 3. Oktober 2025.

 

Für solche Gebäude sind erleichterte technische Anforderungen vorgesehen. Der Uw-Wert bei Fenster- oder Türtausch darf maximal 1,4 W/m²K betragen, und der Heizwärmebedarf muss um mindestens 25 % reduziert werden.
Zusätzlich muss eine Bestätigung des Bundesdenkmalamts über die Vertretbarkeit der Maßnahmen eingereicht werden. Die maximale Förderung beträgt 20.000 € bzw. 30 % der Kosten.

 

Ja, der Sanierungsbonus können Sie mit Landesförderungen kombinieren, solange die Gesamtsumme aller Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigen.
Informationen zu Landesförderprogrammen finden Sie in unserer klimaaktiv Förderdatenbank.

Der Ersatz einer fossilen Heizung durch ein klimafreundliches Heizsystem ist nicht Teil des Sanierungsbonus, kann aber über das separate Programm „Kesseltausch in Ein-/Zweifamilienhäusern gefördert werden. In unserer Rubrik „Heizung tauschen“, erfahren Sie alle nötigen Informationen.

Alle Sanierungsmaßnahmen müssen den bautechnischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslands entsprechen. Nur fachgerecht ausgeführte und belegte Arbeiten sind förderfähig.

Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen prüft die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) den Antrag. Nach Genehmigung durch das Bundesministerium erfolgt die Verständigung per E-Mail. Anschließend wird die Förderung direkt auf das angegebene Konto ausbezahlt.

Die Förderaktion kann vorzeitig beendet werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. Daher empfiehlt sich eine möglichst frühe Registrierung und Antragstellung.

Um einen Tisch mit Bauplan steht ein älterer Mann in einem Bauarbeiteranzug, eine Frau und gegenüber der beiden ist eine Frau ebenfalls in einem Bauarbeiteranzug und einem weißen Bauhelm zu sehen. Sie diskutieren den Bauplan © BMK/Philipp Grausam
Zu sehen sind zwei Bauarbeiter die Dämmmaterial durch das Fenster reichen. © BMK/Philipp Grausam
Bei einem offenen Fenster steht ein Bauarbeiter und baut ein Fenster ein. Ein anderer Bauarbeiter ist ihm behilflich. © BMK/Philipp Grausam
Vor einer tür mit Plastikfolie steht eine Frau, ein Mann mit Kind im Arm und ein Bauarbeiter. Der Bauarbeiter scheint etwas zu erklären, die drei anderen Personen schauen dabei zum Türstock. © BMK/Philipp Grausam
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