Energiegemeinschaft, Peer-to-Peer und Co. einfach erklärt
PV-Strom gemeinsam nutzen
Sie möchten von einer Photovoltaikanlage profitieren, haben aber kein eigenes Dach, etwa weil Sie in einer Wohnung wohnen? Wollen Sie Ihren selbst produzierten Strom an Ihre Nachbarin verkaufen oder Ihren Kindern schenken? Heute gibt es dafür viele Möglichkeiten – von Energiegemeinschaften bis zu Peer-to-Peer-Verträgen. Verschaffen Sie sich einen klaren Überblick und finden Sie heraus, welches Modell zu Ihnen passt.
Die Strom- und Gaspreise in Österreich schwankten in den letzten Jahren aufgrund von Energiekrisen stark. Viele Menschen wünschen sich daher mehr Unabhängigkeit von globalen Entwicklungen und mehr Planungssicherheit bei den monatlichen Energiekosten.
Das ist leichter möglich, als viele denken: Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 seinen Strombedarf zu 100 % aus erneuerbaren Quellen zu decken. Davon können auch Sie profitieren, selbst wenn Sie keine eigene PV-Anlage haben. Erneuerbarer Strom kann heute zwischen Menschen geteilt werden – innerhalb eines Hauses, in einer Gemeinde oder auch österreichweit. Auf diese Weise stehen die Vorteile der erneuerbaren Stromerzeugung allen Haushalten offen, egal ob sie eine PV-Anlage haben oder nicht.
Wenn Sie Strom speichern oder Ihren PV-Strom mit anderen teilen, werden Sie unabhängiger von Stromimporten und Preissteigerungen. Außerdem entlasten Sie unser Stromnetz, das in den nächsten Jahren stark ausgebaut werden muss.
Gut zu wissen: Das bestehende Stromnetz wurde ursprünglich für eine zentrale Struktur konzipiert. Große Kohle- oder Gaskraftwerke erzeugten Strom, der zu Haushalten und Unternehmen floss. Heute ist die Stromerzeugung deutlich dezentraler organisiert. Solaranlagen auf Dächern, Windparks oder kleinere Biomasseanlagen speisen Energie an vielen Punkten ein. Der Strom fließt daher nicht mehr nur in eine Richtung, sondern in mehrere.
Umso wichtiger wird es, möglichst viel selbst erzeugten Strom direkt zu nutzen, etwa mithilfe von PV-Speichern oder innerhalb von Energie-Gemeinschaften auf lokaler und regionaler Ebene. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch gemeinschaftliche Energieerzeugung und -nutzung aktiv an der Energiewende teilnehmen und unabhängiger von Preisschwankungen werden können.
Energie teilen in Österreich: Vorteile, Modelle und Voraussetzungen im Überblick
In Österreich gibt es verschiedene Modelle, um Strom gemeinsam zu erzeugen und zu verbrauchen. Grundlage aller Modelle ist, dass sich mindestens zwei Parteien zusammenschließen, um Energie zu teilen. Dabei muss mindestens ein:e Teilnehmende:r Strom produzieren. Ziel ist eine faire, sichere und nachhaltige Energieversorgung für alle Beteiligten.
Das gängigste Modell ist die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft. In Österreich haben sich bereits viele Bürger:innen zusammengeschlossen, um Strom aus privaten oder gemeinsam finanzierten PV-Anlagen, lokalen Windrädern, Biomasseanlagen oder Kleinwasserkraftwerken zu nutzen.
| Form | Reduzierte Netzentgelte möglich | Geografische Begrenzung | Organisationsform |
|---|---|---|---|
Erneuerbare- Energie-Gemeinschaft | Ja | Lokal oder regional (Netzebene) | Meist Verein oder Genossenschaft |
Bürgerenergiegemeinschaft | Nein | Über mehrere Netzgebiete möglich | Beliebige Rechtsform möglich |
Peer-to-Peer-Vertrag | Teilweise | Keine feste Begrenzung | Individueller Vertrag |
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage | Ja | Auf ein Gebäude beschränkt | Vertraglich geregelt im Gebäude |
Eigenversorgungsanlagen | Teilweise | Keine feste Begrenzung | Keine |
Die Vorteile auf einen Blick
- Größere Unabhängigkeit: Sie bestimmen Ihre Energieversorgung selbst mit. Durch dezentrale Erzeugung werden Sie unabhängiger von globalen Preisschwankungen und großen Anbietern, was für mehr Sicherheit und Planbarkeit sorgt.
- Faire & stabile Preise: Im Vordergrund steht die faire Versorgung statt maximaler Gewinne. Sie profitieren von fixen Tarifen, reduzierten Netzgebühren und geteilten Investitionskosten für Anlagen oder Speicher.
- Starke Gemeinschaft: Das Projekt stärkt die regionale Zusammenarbeit und die Nachbarschaft. Solidarische Modelle ermöglichen zudem die Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte durch Sozialtarife oder Stromspenden.
Gut zu wissen: Ihr bestehender Stromvertrag bleibt unberührt. Wenn die Gemeinschaft einmal nicht genug Energie liefert, übernimmt Ihr gewohnter Anbieter automatisch die Restversorgung.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft: Strom gemeinsam nutzen und Kosten sparen
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ermöglicht es Ihnen, Strom aus erneuerbaren Quellen gemeinsam mit anderen zu nutzen. Der erzeugte Strom wird dabei innerhalb eines lokalen oder regionalen Netzbereichs geteilt, zum Beispiel mit Nachbar:innen, Betrieben oder Gemeinden. So können Sie Ihren Eigenverbrauch erhöhen, Energiekosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zur regionalen Energiewende leisten.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
Reduzierte Netzentgelte: Vergünstigte Netzkosten – abhängig vom lokalen oder regionalen Bereich | Teilnahme nur im passenden Netzbereich: Außerhalb von Trafostation oder Umspannwerk nicht möglich |
Planbare, stabile Energiekosten: Weniger Abhängigkeit von schwankenden Marktpreisen | Abhängigkeit vom Profil‑Matching: Verringerter wirtschaftlicher Vorteil,wenn Erzeugung und Verbrauch zeitlich schlecht zusammenpassen |
Lokale Versorgung und höhere Versorgungssicherheit: Strom bleibt in der Region – kurze Wege, regionale Wertschöpfung | Begrenzte Anzahl möglicher Teilnehmenden: Abhängig von Nachbarschaft oder Region und vorhandener Erzeugung |
FAQs Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
Für Personen ohne eigene PV-Anlage
Wenn Sie selbst keine Anlage besitzen, können Sie trotzdem erneuerbaren Strom nutzen, der von den Mitgliedern der EEG erzeugt wird. Wenn Sie Strom zu Zeiten verbrauchen, in denen andere Mitglieder Energie erzeugen – zum Beispiel zu Mittag, wenn die Sonne scheint –, wird Ihnen der Fixpreis der EEG verrechnet und Sie zahlen geringere Netzgebühren. Dadurch wird ein Teil Ihrer Energiekosten unabhängiger vom Strommarkt. Je mehr Sie Ihren Verbrauch in Zeiten mit hoher erneuerbarer Erzeugung in Ihrer Umgebung verlagern, desto unabhängiger werden Sie. Gleichzeitig entlasten Sie das Stromnetz, da der Strom direkt im lokalen Bereich genutzt wird.
Für Besitzer:innen einer PV-Anlage
Wenn Sie eine eigene Anlage besitzen und viel Strom ins Netz einspeisen, dafür aber nur eine geringe Vergütung erhalten, kann sich eine EEG für Sie und Ihre Nachbar:innen lohnen. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, Strom sinnvoller, regionaler und wirtschaftlicher zu nutzen.
An manchen Tagen produziert Ihre PV-Anlage mehr Strom, als Sie selbst verbrauchen. Den überschüssigen Strom können andere Mitglieder der EEG, zum Beispiel Ihre Nachbar:innen, lokale Schulen oder Unternehmen, zu einem Festpreis abnehmen.
An anderen Tagen reicht die eigene Stromproduktion nicht aus, um den Verbrauch zu decken. In diesem Fall können Sie Strom von anderen Mitgliedern der EEG zu einem festgelegten Tarif nutzen.
Wird in der EEG insgesamt zu wenig Strom produziert, beziehen Sie den fehlenden Strom wie gewohnt über Ihren Stromlieferanten. Die Abwicklung erfolgt automatisch, sobald Sie Teil der EEG sind.
Für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) ist entscheidend, dass sie auf einen sogenannten „Nahebereich“ beschränkt sind. Dieser wird im Stromnetz über die Netzebenen festgelegt. Bei einer lokalen EEG sind alle Teilnehmenden über die Netzebenen 6 und 7, also das Niederspannungsnetz, miteinander verbunden. Werden zusätzlich die Netzebenen 4 (die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 einbezogen, spricht man von einer regionalen EEG.
Zu welcher Netzebene Sie gehören, erfahren Sie bei Ihrem Netzbetreiber. Diesen finden Sie am einfachsten auf Ihrer Stromrechnung. Er ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen binnen 14 Tagen Auskunft zu erteilen. Viele Netzbetreiber bieten außerdem Onlinekarten an, mit denen Sie selbst prüfen können, in welchem Gebiet Sie sich befinden. Die Karten eignen sich auch, um weitere Mitglieder für Ihre EEG zu finden und zu gewinnen.
Gut zu wissen: Für Mitglieder von Erneuerbare- Energie-Gemeinschaften gelten verringerte Netznutzungsgebühren (Systemnutzungsentgelt). In lokalen EEGs reduzieren sich die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt um 57 %. In regionalen EEGs verringern sie sich für Nutzende auf den Netzebenen 6 und 7 um 28 % und auf den Netzebenen 4 und 5 um 64 %.
Um den Strom innerhalb einer EEG korrekt zu verrechnen, ist in jedem Haushalt ein Smart Meter im Opt-in-Modus Voraussetzung. Dieser erfasst im Viertelstundentakt die tatsächliche Stromproduktion und den Verbrauch auf. Dadurch lässt sich genau nachvollziehen, wann Strom erzeugt und wann er verbraucht wurde. Das ist wichtig, weil Strom innerhalb der EEG nur dann gemeinsam genutzt werden kann, wenn Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenfallen. Auf Basis dieser Viertelstundenwerte wird ermittelt, welche Strommenge von welchem Mitglied stammt und wer sie genutzt hat.
Diese Zuordnung übernimmt der zuständige Netzbetreiber. Er gleicht die Messdaten der teilnehmenden Zählpunkte ab und berechnet für jede Viertelstunde, welcher Anteil des erzeugten Stroms innerhalb der Energiegemeinschaft verbraucht wurde und welcher Anteil weiterhin aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen oder dorthin eingespeist wurde.
Gut zu wissen: Wenn Sie noch keinen Smart Meter besitzen, wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber. Er ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten ein entsprechendes Gerät zu installieren.
Möglichkeiten der Stromaufteilung
- Statische Aufteilung: Jedes Mitglied erhält einen zuvor festgelegten Anteil des gemeinsam erzeugten Stroms. Dieser Anteil bleibt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch gleich. Der Vorteil liegt in der einfachen und transparenten Regelung. Wird der zugewiesene Anteil in einer Viertelstunde nicht vollständig verbraucht, wird der überschüssige Strom automatisch in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die eingespeiste Strommenge wird der jeweiligen Erzeugungsanlage zugeordnet und gemäß dem bestehenden Einspeisevertrag vergütet – zum Beispiel über den Stromlieferanten oder die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom in Österreich).
- Dynamische Aufteilung: Der erzeugte Strom wird je nach aktuellem Verbrauch der Mitglieder verteilt. Wer zu einer bestimmten Zeit mehr Strom benötigt, erhält entsprechend mehr aus der Gemeinschaft. Dadurch wird der Strom effizienter genutzt, was diese Variante in der Regel wirtschaftlicher macht.
Die Abwicklung und Abrechnung der Verträge können entweder direkt zwischen den Vertragspartner:innen erfolgen oder indirekt über einen Dienstleister, den sogenannten Organisator. Dabei kann es sich zum Beispiel um spezialisierte Energiedienstleister handeln. Diese übernehmen unter anderem die Auswertung der Messdaten (Smart-Meter-Daten), die Zuordnung der Strommengen, die Abrechnung zwischen Käufer:in und Verkäufer:in sowie teilweise auch das Vertragsmanagement und die Zahlungsabwicklung.
Die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften bietet Beispielrechnungen an.
Gut zu wissen: Die Rahmenbedingungen für die Abrechnung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften gelten auch für Bürgerenergiegemeinschaften.
Egal, ob Sie als Anlagenbesitzer:in oder als Konsument:in teilnehmen – eine EEG kann finanzielle Vorteile bieten. Wenn Sie niemanden in Ihrer direkten Nachbarschaft kennen, können Sie über die Plattform „Strom verbindet“ nach Energiegemeinschaften in Ihrer Umgebung suchen. Wenn Sie Kontakt mit einer potenziellen EEG aufnehmen, sollten Sie folgende Fragen klären:
- Lohnt sich ein Beitritt für mich finanziell?
- Ist bei mir bereits ein kommunikationsfähiger Smart Meter installiert, der Viertelstundenwerte misst (Opt-in)?
- Wie viel Strom kann ich voraussichtlich beziehen oder anbieten – und zu welchen Preisen?
- Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich rechnen (zum Beispiel Beitritts-, Mitglieds- oder Verwaltungsbeiträge)?
- Welche Rechte und Verpflichtungen entstehen durch eine Teilnahme?
Näheres finden Sie unter Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften für Anlagenbesitzer:innen und Erneuerbare- Energie-Gemeinschaften für Haushalte ohne Anlage.
Wenn Sie eine EEG gründen möchten, sollten Sie sich bereits vorab mit einigen grundlegenden Fragen beschäftigen. Überlegen Sie zunächst, welche Ziele Sie mit Ihrer Energiegemeinschaft verfolgen – etwa die aktive Teilnahme an der Energiewende, wirtschaftliche Vorteile durch reduzierte Netztarife oder soziale Anliegen wie Bewusstseinsbildung oder das Entgegenwirken von Energiearmut.
Klären Sie außerdem frühzeitig die Rollen innerhalb der Gemeinschaft: In einer Energie-Gemeinschaft gibt es reine Verbraucher, reine Einspeiser, Prosumer (Erzeuger und Verbraucher) sowie Personen, die organisatorische Aufgaben übernehmen – etwa Gründung, Abrechnung, Monitoring oder Betreuung. Ebenso sollten Sie festlegen, wer teilnehmen darf, beispielsweise Privatpersonen, Gemeinden oder KMU. Empfehlenswert ist es, eine begleitende Person („Kümmerer“) einzubinden, die dafür sorgt, dass alle Teilnehmenden während der Gründungsphase und im laufenden Betrieb gut informiert bleiben.
Ein wichtiger Schritt ist die Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch: Je besser diese zeitlich zusammenpassen, desto höher ist die Eigenverbrauchsquote Ihrer EEG. Es kann sinnvoll sein, verschiedene erneuerbare Technologien wie Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft oder Speicher zu kombinieren, um Ihre Gemeinschaft optimal auszurichten.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Abfrage des sogenannten Nahbereichs beim Netzbetreiber. Dabei wird geprüft, ob alle geplanten Mitglieder Ihrer EEG im gleichen lokalen oder regionalen Bereich liegen.
Für eine lokale EEG müssen sich alle Zählpunkte in den Netzebenen 6 und 7 befinden.
Für eine regionale EEG müssen alle Teilnehmenden über das Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene eines Umspannwerks verbunden sein.
Viele Netzbetreiber stellen dafür Onlinekarten oder Quick‑Check‑Tools bereit, mit denen Sie schnell prüfen können, ob Ihre geplante Konstellation zulässig ist.
Darüber hinaus müssen alle zukünftigen Mitglieder im Kundenportal des Netzbetreibers registriert sein. Erst danach können sie die erforderliche Zusatzvereinbarung akzeptieren, die für die korrekte Zuordnung und Abrechnung der Strommengen gemäß dem vereinbarten Aufteilungsmodell (statisch oder dynamisch) notwendig ist. Da die Abläufe je nach Netzbetreiber unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, die Registrierung frühzeitig vorzunehmen.
Gut zu wissen: Für die Gründung einer Energiegemeinschaft sind zwei Schritte notwendig – die formale Gründung einer Rechtsperson sowie Verträge zwischen den Mitgliedern und der Energiegemeinschaft. Unterstützung dabei bietet die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften: In der Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie alle wichtigen Informationen zur Gründung. Im Download-Bereich stehen außerdem Mustervereinbarungen für Energiebezug und Energielieferung zur Verfügung. Weitere Infos, etwa zur Wahl der passenden Rechtsform , finden Sie ebenfalls auf der Website der Koordinationsstelle.
Bürgerenergiegemeinschaft: Die wichtigsten Unterschiede zum EEG
Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ermöglicht es, Strom gemeinschaftlich zu erzeugen, zu nutzen und zu vermarkten – auch über größere Entfernungen hinweg und unabhängig vom lokalen Netzbereich.
Wenn Sie überlegen, einer BEG beizutreten oder selbst eine zu gründen, gelten ähnliche Regeln wie bei einer EEG. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede:
- Eine BEG darf nur Strom erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen (keine Wärme).
- Sie ist nicht auf erneuerbare Energiequellen beschränkt.
- Sie kann sich über die Netzgebiete mehrerer Netzbetreiber erstrecken – auch österreichweit.
Befinden sich die Mitglieder Ihrer BEG in mehreren Netzgebieten, müssen Sie mit jedem zuständigen Netzbetreiber einen eigenen Vertrag für den Betrieb der Energiegemeinschaft abschließen.
Nähere Informationen und Beispiele finden Sie unter Bürgerenergiegemeinschaften sowie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer BEG.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
Unabhängig vom Wohnort: Teilnahme auch ohne passenden lokalen oder regionalen EEG‑Bereich möglich | Keine Reduktion der Netzkosten: dadurch grundsätzlich geringere Ersparnis als bei EEGs |
Stabiles Preisniveau: durch breiteren Strommix | Geringerer wirtschaftlicher Vorteil im Vergleich zu EEGs |
Größere Projekte möglich: mehr Erzeugungskapazität | Fokus auf Strom: keine Nutzung für Wärme möglich |
Peer-to-Peer-Verträge für Strom: So funktioniert der direkte Handel
Sie wollen keine Energiegemeinschaft gründen, sondern lediglich Ihren überschüssigen Sonnenstrom direkt mit Ihrer Nachbarin oder einem Familienmitglied teilen? Das wird ab Oktober 2026 mit einem Peer-to-Peer-Vertrag möglich sein. Dabei schließen sich zwei oder mehrere Personen zusammen, um den gemeinsam erzeugten Strom vertraglich geregelt zu nutzen. Anders als bei EEGs ist dafür keine juristische Person erforderlich – ein Vertrag zwischen den Teilnehmenden reicht aus. Der erzeugte Strom kann dabei entweder verschenkt oder verkauft werden.
Ein weiterer Unterschied zu regulären Energie-Gemeinschaften liegt darin, dass es keine regionale Begrenzung gibt. Die Teilnehmenden können in ganz Österreich verteilt sein. Wenn Sie sich allerdings auf denselben Nahbereich beschränken, profitieren Sie von günstigeren Netzentgelten.
- Im Lokalbereich wird der Strom über das Niederspannungsnetz und den Niederspannungsteil der Trafostation verteilt.
- Im Regionalbereich erfolgt die gemeinsame Nutzung über das Mittelspannungsnetz sowie über jene Mittelspannungs-Sammelschienen im Umspannwerk, die ohne zusätzliche Umspannung miteinander verbunden sind.
In beiden Fällen gilt: Weil der Strom nicht über höhere Netzebenen transportiert werden muss, reduzieren sich die Netzkosten für den gemeinsam verbrauchten Strom.
Gut zu wissen: Ab 1. Oktober 2026 tritt das Peer-to-Peer-Verfahren im Zuge des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes in Kraft. Nähere Infos finden Sie auf der Website der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
Individueller Tarif: Preis direkt verhandelbar mit dem Erzeuger (zum Beispiel Nachbar:in) | Noch kein etabliertes Standardmodell in Österreich |
Hohe Transparenz: Nachvollziehbare Herkunft des Stroms | |
Große Flexibilität: Keine formale Gemeinschaft nötig |
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage: PV-Strom im Mehrparteienhaus gemeinsam nutzen
Diese Form der gemeinsamen PV-Produktion kommt vor allem im mehrgeschossigen Wohnbau zum Einsatz. Mit einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) auf dem eigenen Hausdach können Sie und Ihre Nachbar:innen Sonnenstrom gemeinsam nutzen. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden an derselben Hauptleitung angeschlossen sind. Das öffentliche Netz spielt hierbei keine Rolle. Eine solche Anlage kann nicht nur von Bewohner:innen in einem Mehrparteienhaus, sondern auch von Unternehmen in einem Bürogebäude gemeinsam genutzt werden. Sie ist als zusätzliche Energieversorgung zu verstehen, die parallel zum öffentlichen Stromnetz genutzt wird. Für den Reststrombezug können Sie den Versorger weiterhin frei wählen. Nähere Infos gibt es unter Gemeinschaftlicher Erzeugungsanlage.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
Sehr hohe Stromkostenersparnis: Strom wird innerhalb des Gebäudes geteilt – kaum Netzkosten | Teilnahme nur im selben Gebäude: Keine Nutzung außerhalb des Objekts möglich |
Nutzung ohne eigene PV‑Installation: Besonders geeignet für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen | Abhängigkeit von Eigentümergemeinschaft: Häufig längere Entscheidungsprozesse |
Hoher Eigenverbrauchsanteil: Höhere Wirtschaftlichkeit der Anlage durch gemeinsame Nutzung | Begrenzter Ausbau: Leistung der Anlage abhängig vonDachfläche und Gebäudestruktur |
Eigenversorgungsanlagen: Mehrere Standorte versorgen
Wenn Sie eine PV-Anlage auf dem Dach haben und zusätzlich einen Zweitwohnsitz oder ein weiteres Betriebsgebäude besitzen, können Sie diese Standorte mit einer Eigenversorgungsanlage und dem gleichen PV-Strom versorgen. Dafür ist keine eigene Rechtsform wie bei einer EEG oder BEG nötig – ebenso wenig eine zweite natürliche oder juristische Person. Je nachdem, wo sich der zweite Standort befindet, ist eine Reduzierung der Netzentgelte möglich.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
Maximale Kontrolle über die eigene Energieversorgung | Investitionskosten notwendig |
Hoher Eigenverbrauch: Maximale Nutzung des selbst erzeugten Stroms | Geringere Vergütung für Überschussstrom |
Einfaches Modell: Keine komplexe Organisation erforderlich | Begrenzte Optimierungsmöglichkeiten |
Direktbeteiligung an Erneuerbaren-Projekten: Investieren statt Installieren
Wenn Sie sich an der Energiewende beteiligen und finanziell profitieren möchten, können Sie in eines der zahlreichen Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien investieren. Von Windparks bis hin zu PV-Freiflächenanlagen gibt es viele Möglichkeiten für Sie. Bei einer Direktbeteiligung erwerben Bürger:innen Anteile an solchen Projekten oder beteiligen sich an einzelnen Anlagen, etwa durch den Kauf von Modulen. Im Gegenzug erhalten sie eine jährliche Rendite oder eine Stromgutschrift. Dieses Modell ist besonders transparent und lokal verankert.
Wer sich finanziell beteiligt, kann ein Konsum- oder Preisrecht erhalten. Das erlaubt, die erzeugte Energie (je nach Anteil an der Beteiligung) selbst zu nutzen oder dafür einen bestimmten Preis (beispielsweise den Grenzkostenpreis) zu erhalten. Auch Investor:innen, die selbst keine geeignete Fläche für die Errichtung einer Erzeugungsanlage besitzen, können sich so erneuerbare Energie sichern.
Die Eigentümer:innen entsprechender Flächen erhalten einen Anreiz, ihre oft ungenutzten Flächen für Energieprojekte zur Verfügung zu stellen – beispielsweise durch eine fixe Abnahme der produzierten Energie, eine Pachtgebühr oder andere vertragliche Vereinbarungen. So profitieren sie ebenfalls von der Anlage.
Eine weitere Form der Direktbeteiligung ist das „Sale-and-Lease-Back“-Modell, bei dem Bürger:innen in PV-Paneele investieren, die auf einer gemeindeeigenen Fläche errichtet werden, und diese zurück an die Gemeinde verleasen. So erhalten sie ihr eingesetztes Kapital über einen festgelegten Zeitraum samt attraktiver Zinsen zurück, während die Gemeinde auf die nötigen Investitionsmittel für den Aufbau einer großflächigen PV-Anlage zugreifen kann. Nach Ablauf des Leasingvertrags gehen die PV-Paneele in das Eigentum der Gemeinde über.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
Kein eigener Aufwand: Ideal für Mieter:innen ohne eigene Dachfläche oder technisches Know-how. | Kapitalbindung: Ihr investiertes Geld ist oft über mehrere Jahre gebunden. |
Regionale Wertschöpfung: Sie fördern den Ausbau erneuerbarer Energien direkt in Ihrer Umgebung. | Finanzielles Risiko: Wie bei jeder Investition besteht ein unternehmerisches Restrisiko (z. B. Projektverzug). |
Transparenz: Sie wissen genau, in welches Projekt Ihr Geld fließt. |
Werden Sie Teil der Energiewende
Ob Sie nun Strom mit der Nachbarschaft teilen, eine Gemeinschaft gründen oder in regionale Windparks investieren: Jede Kilowattstunde, die wir in Österreich gemeinsam erzeugen und nutzen, macht uns unabhängiger von globalen Märkten und sorgt für stabilere Preise. Die Energiewende ist kein Projekt für Einzelkämpfer – sie passiert durch Gemeinschaft.