klimaaktiv mobil Förderung für den Radverkehr

Wenn es nur einzelne Maßnahmen braucht um Lücken im Radnetz zu schließen, können weiterhin auch singuläre Projekte im Radverkehr eingereicht werden. Im ländlichen Raum stehen hierfür auch Budgetmittel für EU-Kofinanzierung aus dem nationalen Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Verfügung, so gibt es auch hier attraktive Fördersätze.

Allgemeine Informationen zur Förderschiene

Gefördert werden Radinfrastrukturmaßnahmen die hauptsächlich (nationale Förderung) beziehungsweise ausschließlich (EU-Kofinanzierung) dem (Fuß- und) Radverkehr zur Verfügung stehen. Das können beispielsweise Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, Fahrradstraßen, etc. sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten im Zusammenhang mit Radinfrastruktur und entsprechende Begleitmaßnahmen.

In Kombination mit Radinfrastruktur kann folgendes miteingereicht werden:

  • Radabstellanlagen
  • Wegweisung und Informationssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen (sofern diese nicht im Rahmen der StVO vom Straßenerhalter auf eigene Kosten anzubringen und zu erhalten sind)
  • (Dauer-)Zählstellen
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen (bei EU-Kofinanzierung: fördersatzerhöhend, aber nicht förderfähig)

Immaterielle Leistungen wie zum Beispiel Planungs- und Beratungsleistungen (Digitalisierungsarbeit für die Graphenintegrationsplattform (GIP)), Verkehrs- und Mobilitätsmanagementkonzepte sowie Studien und Gutachten sind mit 10 Prozent der baulichen Leistungen begrenzt.

Förderhöhe

Der Basisfördersatz richtet sich nach den zugrundeliegenden Maßnahmen und liegt bei 20 Prozent der förderfähigen Kosten (40 Prozent bei EU-kofinanzierten Projekten, mit nicht-wettbewerbsrelevante Vorhaben). Eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist durch Zuschlagsmöglichkeiten von maximal 10 Prozent durch folgende Punkte möglich:

  • 5 Prozent bei der Kombination von mehreren (mindestens 2) Maßnahmen
  • 5 Prozent bei der Umsetzung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen von mindestens 0,5 Euro pro Einwohner:in (im Projektgebiet)
  • 5 Prozent bei Einbeziehung von weiteren Akteur:innen, sofern diese nachweislich zeitnah in gleichgelagerte Maßnahmen investieren

Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten beziehungsweise mit 2.250 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 + weiteren 6 Euro pro jährlich verlagertem PKW-Kilometer begrenzt.

Die Förderung ist bei nicht-wettbewerbsorientierten EU-kofinanzierten Projekten mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.

EU-Kofinanzierung

Sofern zum Zeitpunkt der Einreichung Budgetmittel im Rahmen des nationalen Strategieplans zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 2023-2027 zur Verfügung stehen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, beantragen Sie im Förderantrag gleichzeitig auch die Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Details dazu finden Sie hier.

Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:

  • Die Maßnahme erreicht mindestens 5 von 10 Punkten der Auswahlkriterien für klimaaktiv mobil (Intervention 73-14 auf Seite 123)
  • Das Vorhaben wird im ländlichen Gebiet umgesetzt (< 30.000 Einwohner:innen)
  • Die Gesamtinvestition beträgt maximal 5 Millionen Euro (netto)

Folgendes ist bei der Antragstellung zu beachten

  • Die Antragstellung erfolgt online und VOR Umsetzung der Maßnahmen
  • Sie benötigen ein Mobilitäts-/Verkehrskonzept inkl. technischer Beschreibung mit Berechnung der Umwelteffekte für die zur Förderung beantragten Maßnahmen (diese werden kostenlos vom Beratungsprogramm berechnet)
  • Eintragung geförderter Infrastruktur in die Graphenintegrations-Plattform (GIP.gv.at) bzw. Meldung an die zuständige Koordinierungsstelle
  • Um eine nachträgliche Evaluierung der Maßnahme durchführen zu können, ist eine Erhebung der Verkehrsmittelwahl für das Planungsgebiet VOR Umsetzung der Maßnahme notwendig
  • Eigenmittelanteil von 15 Prozent (Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm zählen als Eigenmittel)
  • Einhaltung des Bundesvergabegesetzes
  • Einhaltung der Publizitätsbestimmungen (nähere Informationen finden Sie hier)

Die klimaaktiv mobil Förderung ist mit Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2023 kombinierbar.

Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets ab sofort bis längstens 28.02.2025 (12 Uhr) hier möglich. 

Detailinformationen zur klimaaktiv mobil Förderung von Kosten im Zusammenhang mit Radinfrastruktur und entsprechenden Begleitmaßnahmen finden Sie im Leitfaden auf Seite 17-22. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Mobilitätslösungen!

Veröffentlicht am 02.04.2024

Kontakt

klimaaktiv mobil – Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen komobile - Herry Consult
Helmut Koch, Raphael Glück, Eva Seebacher, Katharina Zauner-Levine, Daniela Hirländer
t: +43 (0)7612 70 911 13

komobile GmbH - Standort Gmunden
A-4810 Gmunden, Kirchengasse 3
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