Bitte Einsteigen: Jobtickets und Klimaticket Ö in der Verwaltung

Zufriedenes Team, günstige Dienstreisen, Klimaschutz und weniger Verwaltungsaufwand: Jobtickets schaffen Flexibilität bei Dienstreisen, drücken Wertschätzung aus, helfen dem Klima und sparen Zeit für wichtigere Dinge durch eine Entlastung bei der Organisation von Dienstreisen. Wir stellen einige Besonderheiten für die Verwaltung und Praxisbeispiele vor.

Bitte einsteigen: Jobticket

Jobtickets sind Zeitkarten für Bus und Bahn (Wochen-, Monats- oder Jahreskarten), die ein Unternehmen oder eine Institution den Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen zur Verfügung stellt – für Wege zum Arbeitsplatz, dienstliche Fahrten, aber auch in der Freizeit.

Bei Dienstreisen innerhalb einer Stadt und auch zwischen Städten haben Bus und Bahn klare Vorteile – sie sind oft schneller, immer klimafreundlicher, komfortabler und die Reisezeit kann effektiv für die Vor- und Nachbereitung der Termine genutzt werden. Mit Jobtickets können Verwaltungsinstitutionen einen Anreiz für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel setzen. Die Mitarbeiter:innen profitieren, weil das Jobticket auch privat genutzt werden kann. Die Verwaltungsinstitution setzt ein Zeichen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz, spart Verwaltungsaufwand bei der Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen, benötigt weniger Parkplätze und erhöht die Zufriedenheit des Teams.

Nächster Halt: Klimaticket Ö

Die Bundesverwaltung hat eine Vorbildwirkung. Das gilt auch für die Mobilität und gerade für Dienstreisen. Das Klimaticket Ö ist eine Möglichkeit, dieser Vorbildwirkung gerecht zu werden: Es ist eine österreichweit geltende Jahreskarte für alle öffentlichen Verkehrsmittel – in Städten, in Regionen und in ganz Österreich. Lediglich touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn oder die Schneebergbahn sind vom Klimaticket ausgenommen. Das Klimaticket Ö kann auch als Jobticket vergeben werden. Davon profitiert die Institution, das Team und die Umwelt. Das Klimaticket Ö erleichtert die Nutzung von Bus und Bahn, schafft Flexibilität und kann – je nach Reisetätigkeit – signifikante Kostenreduktionen bewirken. Die Dienstreisevorbereitung und Abrechnung wird erleichtert und beschleunigt. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nimmt zu (Klimaschutz!) und die Mitarbeitenden können das Klima-Jobticket auch privat nutzen.

Falls die Vergabe des Klimatickets Ö als Jobticket nicht möglich ist, können alle von der Reisegebührenvorschrift erfassten Institutionen und ihre Mitarbeitenden trotzdem vom Klimaticket Ö profitieren. Denn §7 der Reisegebührenvorschrift des Bundes regelt, dass bei der Abrechnung von Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln statt Fahrkarten einzureichen auch ein Beförderungszuschuss beantragt werden kann. Dieser ist entfernungsabhängig gestaffelt und beträgt je Wegstrecke für die ersten 50 Kilometer 0,20 Euro je Kilometer, für die weiteren 250 Kilometer 0,10 Euro je Kilometer und danach 0,05 Euro/Kilometer. Die Entfernung kann über den Routenplaner des BMK ermittelt werden, es ist dabei immer der direkte Weg für die Ermittlung des Beförderungszuschusses relevant. Der Betrag je Wegstrecke ist auf 52 Euro begrenzt. Die Beträge erhöhen sich für die ersten 50 Kilometer auf 0,30 Euro je Kilometer, für die weiteren 250 Kilometer auf 0,15 Euro je Kilometer und für jeden weiteren Kilometer auf 0,08 Euro, wenn die Beamtin oder der Beamte glaubhaft macht, dass für die Reisebewegung Massenbeförderungsmittel benutzt wurden. Insgesamt darf der erhöhte Beförderungszuschuss 79,70 Euro nicht übersteigen. Personen und Wege, für die die Reisegebührenvorschrift des Bundes gilt und das Klimaticket Ö privat kaufen, bekommen so einen Teil der Kosten erstattet. Hiervon profitieren wieder alle: die Institution, das Team und die Umwelt. Weisen Sie doch in einem Newsletter auf diese Option hin.

Für eine entspannte Fahrt: Pendlerpauschale, Pendlereuro und Fahrkostenpauschale

In den letzten drei Jahren gab es einige Änderungen, die das Jobticket noch deutlich attraktiver machen – auch im öffentlichen Dienst.

  • Pendlerpauschale: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. i sublit. bb EStG idF Abgabenänderungsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 108/2022, sowie die entsprechenden Erläuterungen ergeben, dass der vom Dienstgeber zugewendete Wert des Tickets nach § 26 Z 5 EStG von der Pendlerpauschale des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin abzuziehen ist, um eine ungerechtfertigte Überförderung zu vermeiden. Seit 01.01.2023 ist somit der Bezug eines Jobtickets mit dem Pendlerpauschale vereinbar. Die Zuwendungen zum Jobticket sind gemäß §16 (1) Z 6 i bb EStG verhältnismäßig auf den gesamten Zeitraum der Gültigkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zu verteilen.
  • Fahrtkostenzuschuss: Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c, d oder e EStG. Selbst wenn der Wert des Jobtickets das Pendlerpauschale übersteigt und dadurch das Pendlerpauschale auf null sinkt, bleibt nach aktueller Einschätzung laut Lohnsteuerrichtlinien (Rz 271a) der Anspruch auf den (erhöhten) Verkehrsabsetzbetrag bestehen. Nach derzeitiger Rechtslage wäre somit auch weiterhin ein Fahrtkostenzuschuss (in ungekürzter Höhe) auszuzahlen, der sich nach der (fiktiven ursprünglichen) Höhe des Pendlerpauschales bzw. eben der kilometerabhängigen Distanz zwischen Wohnort und Dienstort richtet“.
  • Das Jobticket ist für die Mitarbeiter:innen sachbezugsfrei.
  • Pendlereuro: Der Pendlereuro steht auch bei Bezug eines Jobtickets für die gesamte Strecke ungekürzt zu.
  • Es ist möglich, dass der/die Beschäftigte das Jobticket kauft und die Rechnung beim Arbeits- oder Dienstgeber einreicht.
  • Die Übernahme der Kosten des Jobtickets stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn diese anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet wird (Gehaltsumwandlung).

Fahrradmitnahme erwünscht: (E-)Faltrad als optimale Ergänzung zum Jobticket

Privatpersonen, die eine gültige ÖV-Jahresnetzkarte besitzen, können die neue klimaaktiv mobil Faltrad-Förderung in Anspruch nehmen. Falträder müssen im gefalteten Zustand die Maße 110 x 80 x 40 cm aufweisen um als Gepäckstück kostenfrei im ÖV mitzuführen. Sie können in Bus und Bahn mitgeführt werden und helfen, die sogenannte letzte Meile nach dem Bahnhof schnell und komfortabel zu erreichen.

Jobticket im Österreichischen Patentamt

Seit Oktober 2020 stellt das Österreichische Patentamt Jobtickets zur Verfügung. Je nach Wohnort handelt es sich dabei um die Jahreskarte der Wiener Linien oder des Verkehrsverbundes Ostregion (VOR). Bei derzeit rund 230 Mitarbeiter:innen beziehen 62 die Jahreskarte der Wiener Linien, weitere 10 ein VOR-Ticket. Zusätzlich wird an 29 Personen ein Mobilitätszuschuss in gleicher Höhe ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind hier nur Mitarbeiter:innen, die ebenso umweltfreundlich ihren Arbeitsweg zurücklegen (Fahrrad), allerdings keinen Anspruch auf eine Pendlerpauschale haben. 

Jobticket bei der AustriaTech

Die AustriaTech ist eine Bundesagentur, die sich auf die Bereiche saubere Mobilität, Dekarbonisierung und Mobilitätsinnovationen konzentriert. Seit Februar 2014 bietet sie allen Beschäftigten nach dem Probemonat die Jahreskarte der Wiener Linien als Jobticket an. Die AustriaTech übernimmt die gesamten Kosten des Öffi-Tickets. Die Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit eines Opt-Outs, als Alternative gibt es einen Fahrtkostenersatz in gleicher Höhe, welcher monatlich ausbezahlt wird. Von 55 anspruchsberechtigten Mitarbeiter:innen haben sich 42 für das Jobticket entschieden (Stand 2021), 13 beziehen den Fahrtkostenersatz – diese 13 besitzen entweder eine vergünstigte Jahreskarte oder wohnen im entfernteren Umland. Bei einer Befragung im Herbst 2020 gaben über 80% der Mitarbeiter:innen an, sehr zufrieden mit dem Jobticket und der organisatorischen und administrativen Abwicklung zu sein.

 

Dieser Artikel wird laufend überarbeitet und ersetzt keine steuerrechtliche Beratung. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Veröffentlicht am 23.03.2023

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