Mit der Förderoffensive für E-Fahrräder sowie Transporträder und Falträder mit und ohne E-Antrieb kann ab März 2023 ein Teil der Anschaffungskosten zurückgeholt werden. Die Förderung richtet sich neben Betrieben, Vereinen und Gemeinden teilweise auch an Privatpersonen.
Förderungen für Private
Die Anschaffung von Transporträdern mit oder ohne E-Antrieb wird mit einem Mobilitätsbonus von bis zu 1.000 Euro unterstützt und erhöht sich damit um 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Davon werden 850 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro durch den Sportfachhandel gedeckt. Hier inkludiert ist zudem ein großes Fahrradservice des Sportfachhandels.
Falträder mit oder ohne E-Antrieb sind ab heuer erstmalig mit bis zu 600 Euro förderbar, davon 450 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro durch den Sportfachhandel. Auch hier ist ein großes Fahrradservice inkludiert.
Voraussetzung ist für Privatpersonen der Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel. Beim Kauf zu beachten sind zudem die Abmessungen des Faltrades. Diese dürfen die Maße 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten, um in allen ÖBB Nahverkehrszügen und Railjets als Gepäckstück zu gelten. So kann das Faltrad kostenlos im Zug mitgenommen werden. Weiteres zum Thema Fahrradmitnahme in Öffis finden Sie hier.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung von sowohl E-Transportrad wie auch E-Faltrad ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
Private |
(E-)Transportrad |
(E-)Faltrad* |
Mobilitätsanteil Bund |
max. 50 Prozent |
max. 50 Prozent |
Mobilitätsanteil österreichischer Sportfachhandel |
150 Euro |
150 Euro |
*bei einer vorhandenen Jahreskarte für den Öffentlichen Verkehr
Fördereinreichungen sind unter folgendem Link möglich: umweltfoerderung.at
Weitere Förderdetails
- Der Mobilitätsanteil des österreichischen Sportfachhandels reduziert den Anschaffungspreis um 150 Euro. Der Mobilitätsanteil des Bundes nimmt den reduzierten Anschaffungspreis als Basis.
- Der Bundesanteil ist bei den Förderungen für Privatpersonen mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt und reduziert somit den Mobilitätsbonus des Bundes bei günstigen Fahrrädern.
- Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt.
Förderung für Betriebe, Vereine und Gemeinden
Neben der Förderung für (E-)Transporträder und (E-)Falträder bleibt die bisherige Fördermöglichkeit von E-Fahrrädern weiterbestehen: Bei einer Anschaffung von mindestens fünf E-Fahrrädern jeder Art können bis zu 400 Euro pro Rad zurückgeholt werden. Davon werden 250 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro inkl. einem großen Fahrradservice durch den Sportfachhandel finanziert.
Eine Voraussetzung für die Förderung von Rädern mit E-Antrieb ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
Betriebe, Vereine, Gemeinden |
(E-)Transportrad |
(E-)Faltrad |
E-Fahrrad |
Mobilitätsanteil Bund |
max. 30 Prozent |
max. 30 Prozent |
max. 30 Prozent |
Mobilitätsanteil österreichischer Sportfachhandel |
150 Euro |
150 Euro |
150 Euro |
Fördereinreichungen sind unter folgendem Link möglich: umweltfoerderung.at
Weitere Förderdetails
- Der Mobilitätsanteil des österreichischen Sportfachhandels reduziert den Anschaffungspreis um 150 Euro. Der Mobilitätsanteil des Bundes nimmt den reduzierten Anschaffungspreis als Basis.
- Der Bundesanteil ist bei den Förderungen mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt und reduziert somit den Mobilitätsbonus des Bundes bei günstigen Fahrrädern.
- Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt.
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