klimaaktiv mobil Förderung für Mobilitätsmanagement

Städte, Gemeinden und Regionen können auch 2024 wieder umfassende Fördermöglichkeiten im Bereich klimafreundlicher Mobilitätslösungen in Anspruch nehmen. Erhöhte Fördersätze gibt es dabei für Projekte die mehrere Maßnahmen umfassen, weitere Handelnde miteinbeziehen oder gleichzeitig bewusstseinsbildende Maßnahmen umsetzen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche und innovative Mobilitätslösungen, die einen Beitrag zu einem umweltschonenden Mobilitätsmanagement leisten. Im Folgenden finden Sie eine beispielshafte Aufzählung von förderungsfähigen Maßnahmen:

  • Umweltfreundliche Personenmobilität
    • Umsetzung von Sharing-Modellen (z.B. Bikesharing und Carsharing-Modelle, Mitfahrbörsen)
    • Einrichtung von bedarfsorientierten Verkehrssystemen und Mikro-ÖV Systemen (z.B. Gemeinde-, und Rufbusse bzw. Taxi)
    • Mobilitätszentralen
    • Veranstaltungsmobilität
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen wie Weiterbildungs- und Schulungsprogramme, Veranstaltungen, Informationsmaßnahmen
  • Kosten für immaterielle Leistungen in Zusammenhang mit Investitionen und Betriebskosten wie z.B. Planungs- und Beratungsleistungen, Verkehrs- und Mobilitätsmanagementkonzepte sowie Studien und Gutachten (begrenzt auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten).

Die Anschaffungskosten für Elektro-Fahrzeuge können parallel im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive eingereicht werden (Details dazu hier).

Förderhöhe

Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten  Eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist durch folgende Zuschlagsmöglichkeiten möglich (maximal 10 Prozent):

  • 5 Prozent bei der Kombination von mehreren (mindestens 2) Maßnahmen*
  • 5 Prozent bei Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen von mindestens 0,5 Euro pro Einwohner:in (im Projektgebiet) und (bei mehrjährigen Projektlaufzeiten) Jahr
  • 5 Prozent bei Einbeziehung von weiteren Akteur:innen (weitere öffentliche Gebietskörperschaften, Bauträger, Verkehrsunternehmen, Betriebe)

Die Berechnung der Förderung erfolgt je nach Maßnahme in Form eines prozentuellen Anteils der förderfähigen Kosten oder als Pauschale. Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten bzw. mit 750 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2  begrenzt.

Folgendes ist bei der Antragstellung zu beachten

  • Die Antragstellung erfolgt online und VOR Umsetzung der Maßnahmen
  • Sie benötigen ein Mobilitäts-/Verkehrskonzept inkl. technischer Beschreibung mit Berechnung der Umwelteffekte für die zur Förderung beantragten Maßnahmen (diese werden kostenlos vom Beratungsprogramm berechnet)
  • Gebietskörperschaften müssen nachweisen können, dass 15 Prozent der Investitionskosten für die förderungsfähigen Maßnahmen selbst getragen werden
  • Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen und eine CO2-Einsparung von 4 Tonnen pro Jahr bewirken. Davon ausgenommen sind Maßnahmen, die nach der de-minimis-Verordnung unterstützt werden.

Die klimaaktiv mobil Förderung ist mit Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2023 kombinierbar.

Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 28.02.2025, 12 Uhr möglich.

Detailinformationen zur klimaaktiv mobil Förderung im Bereich Mobilitätsmanagement finden Sie im Leitfaden auf Seite 17-22. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Mobilitätslösungen!

Veröffentlicht am 02.04.2024

Kontakt

klimaaktiv mobil – Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen komobile - Herry Consult
Helmut Koch, Raphael Glück, Eva Seebacher, Katharina Zauner-Levine, Daniela Hirländer
t: +43 (0)7612 70 911 13

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