Handlungsempfehlungen Schul- und Kindergartenwege

Wie können Schul- und Kindergartenwege generell und insbesondere vor dem Hintergrund der Pandemie gesundheits- und umweltfreundlicher gestaltet werden?

Grundlage für unsere Veröffentlichung sind die Handlungsempfehlungen "Mobilität umdenken im Lockdown: Zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule" der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V. (AGFK) vom 18. Mai 2020. Diese haben wir an österreichische Verhältnisse angepasst und weiterentwickelt.

Schaffen Sie Raum zum Zufußgehen und Radfahren

Regelmäßiges Bewegen an der frischen Luft stärkt das Immunsystem. Schülerinnen und Schüler sollten daher so oft wie möglich zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen oder gebracht werden. Da es auf dem Rad besonders einfach ist, Mindestabstände einzuhalten, gilt es als Verkehrsmittel mit geringerer Infektionsgefahr. Es ermöglicht Schülerinnen und Schülern auch gemeinsam den Weg zur Schule zurücklegen. Ist die freiwillige Radfahrprüfung bestanden, dürfen Kinder ab der 4. Klasse Volksschule allein, also unbegleitet, mit dem Fahrrad fahren. Nicht alle Radverkehrsanlagen sind jedoch ausreichend dimensioniert, um wachsende Radverkehrsströme aufzunehmen. Gleiches gilt für Gehwege. Daher haben verschiedene Städte im In- und Ausland damit begonnen, Flächen für den Fuß- und Radverkehr temporär zu vergrößern. Weltweite Beachtung und vielfache Nachahmung fand dabei die Einrichtung von temporären geschützten Radfahrstreifen, sogenannter „Pop up Radwege“ in Berlin. Deren Regelpläne „zur temporären Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen“ wurden für Wien übernommen. Die neuen Radverkehrsanlagen entstanden dabei auf den äußeren Kfz-Fahrspuren beziehungsweise auf geeigneten Kfz-Parkspuren. Die Umsetzung erfolgte mit Standardbaustellenabsicherungen. Nicht überall stehen Flächen wie in Wien und Berlin zur Verfügung, so dass andere Maßnahmen erforderlich sind, um den zunehmenden Radverkehr sicher abzuwickeln. In Frage kommen beispielsweise

  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Einbahnstraßen (ausgenommen Radfahrende) um mehr Platz für Zufußgehende und Radfahrende zu erzielen
  • Straßen mit temporärem Fahrverbot (Schulstraßen, „Coole Straßen“ in Wien)
  • Durchlasssperren oder Vollsperrungen für den Kfz-Verkehr

Auch Gehwege sind häufig zu schmal, um die Abstandsregelungen einzuhalten. Sofern Kfz-Parkplätze vorhanden sind, können dort Halteverbote angeordnet werden. So erhalten Zufußgehende mehr Raum, um mit Abstand aneinander vorbeizugehen. Weiters bietet es sich an, Fußwege abseits der Autostraßen attraktiver zu gestalten. Bei Fuß- und Radwegen sollte überprüft werden, inwieweit künstliche Engstellen beseitigt beziehungsweise entschärft werden können. Insbesondere an Umlaufsperren oder sogenannten Drängelgittern besteht die Gefahr, dass Mindestabstände nicht eingehalten werden. Vielfach können Umlaufgitter durch gesicherte Sperrpfosten ausgetauscht werden.

Machen Sie das Umfeld sicherer

Kfz-Elterntaxis führen bereits seit langem zu Problemen im Umfeld von Kindergärten und Schulen. Erschwerend kommt hinzu, dass weniger Kinder aus anderen Haushalten mitgenommen werden, da in Kraftfahrzeugen Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Durch den Wegfall von Fahrgemeinschaften verschärft sich die Situation.

Schulstraßen

Um fehlerhaftes Fahren, Parken und Gefährdungen durch Kfz-Führende zu unterbinden, wurden in Wien, Salzburg und Bregenz auch unabhängig von der Coronapandemie Schulstraßen eröffnet. Hier wird zu Schulbeginn und -ende die Straße im unmittelbaren Umfeld für den Kfz-Verkehr gesperrt.

Elternhaltestellen

Weiters wurden Elternhaltestellen abseits der Bildungsstätten eingerichtet. Diese Methoden verringern die Gefährdungen für Zufußgehende sowie Radfahrende und vermeiden chaotische Verkehrsverhältnisse. Gleichzeitig können die mit dem Auto gebrachten Kinder zumindest noch die letzte Etappe selbstständig und aktiv zurücklegen. Besonders in der aktuellen Situation sollte das Umfeld der Bildungseinrichtungen vom motorisierten Individualverkehr (MIV) frei gehalten werden. Die Kfz-Bring- und Abholzone soll dabei etwa 250 Meter entfernt liegen. Noch weitere Entfernungen sind empfehlenswert. Kfz-Parkplätze innerhalb der autofreien Schulzonen werden dabei gesperrt oder zu Fahrradabstellplätzen umgewidmet. Fahrradparkplätze und Bushaltestellen sollten innerhalb der autofreien Schulzonen liegen. Diese Schulzonen müssen den Anrainerinnen und Anrainern, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern kommuniziert werden. Zusätzlich sind begleitende Kontrollen hilfreich, beziehungsweise sogar notwendig.

FAHRRADPARKSITUATION VERBESSERN

Infolge des zunehmenden Radverkehrs reichen unter Umständen die bestehenden Fahrradparkplätze nicht aus. Zudem kann es je nach Anordnung der Abstellangebote schwierig sein, beim Einparken die aktuell erforderlichen Abstände einzuhalten. Mittels mobiler Anlehnbügel kann das Fahrradparkangebot flexibel vergrößert werden. Um den Schülerinnen und Schülern auch die Nutzung von qualitativ hochwertigen Fahrrädern zu ermöglichen, sollten gegebenenfalls abgeschlossene Bereiche oder Bewachungsangebote erwogen werden.

MICRO-SCOOTER

Micro-Scooter sind ein beliebtes Verkehrsmittel für den Schulweg. Auch dafür sollten Abstellanlagen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, damit Micro-Scooter nicht zu Stolperfallen werden.

 

Veröffentlicht am 20.04.2022

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