Die neue Schulstraße

Mit der 33. Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung wurde ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Die Regelungen für die Schulstraße wurden damit vereinheitlicht.

Was ist eine Schulstraße?

Das Prinzip einer Schulstraße hat sich bereits in vielen Bundesländern wie Wien, Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg bewährt. Die Schulstraße hat das Ziel, den Verkehrsandrang zu Schulbeginn zu reduzieren. Sie soll Eltern und Kinder dazu ermutigen, zumindest eine Teilstrecke des Schulweges klimafreundlich mobil zurückzulegen.

Mit der Schulstraße gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auf der Straße oder einem Straßenabschnitt. Radfahren ist erlaubt.

Die neue Schulstraße in der StVO

In der Novelle der Straßenverkehrsordnung wird nun festgelegt, welche Regelungen für eine Schulstraße gelten. Begleitend wird ein neues, einheitliches Straßenschild eingeführt, das Schulstraßen künftig deutlich kennzeichnet.

  • In einer Schulstraße darf die Fahrbahn begangen werden.
  • Das Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
  • Kraftfahrzeuge dürfen in bestimmten Ausnahmen zu- und abfahren und müssen dabei auch Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Zusätzlich kann die Straße oder der Straßenabschnitt mechanisch abgesperrt werden, etwa mit Pollern, Schranken, Sperrgürteln oder Zäunen.

Zitat aus der Regierungsvorlage "1535 der Beilagen XXVII. GP"

§ 76d. Schulstraße

(1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, dient, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden, zu Schulstraßen erklären. Bei der Verordnung ist insbesondere auf Schultage sowie die Tageszeiten von Schulbeginn und Schulende Bedacht zu nehmen.

(2) In Schulstraßen ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon ist der Fahrradverkehr. Krankentransporte, Schülertransporte gemäß § 106 Abs. 10 KFG, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes, Fahrzeuge des Öffentlichen Verkehrs, von Abschleppdiensten, der Pannenhilfe und Anrainer sind zum Zwecke des Zu- und Abfahrens ausgenommen. Die Behörde kann weitere Ausnahmen für Anrainerverkehre festlegen. Die Anbringung mechanischer Sperren durch von der Behörde ermächtigte Personen ist zulässig, sofern der erlaubte Fahrzeugverkehr dadurch nicht am Befahren gehindert wird. Den ermächtigten Personen ist von der Behörde eine Bestätigung über den Umfang der Ermächtigung auszustellen.

(3) In Schulstraßen ist das Gehen auf der Fahrbahn gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nicht mutwillig behindert werden.

(4) Die Lenker von Fahrzeugen dürfen Fußgänger nicht behindern oder gefährden, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

(5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass am Anfang und am Ende einer Schulstraße die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 Abs. 1 Z 26a und 29) anzubringen sind.“

Was bringt eine Schulstraße?

Eine Schulstraße trägt dazu bei, das PKW-Verkehrskommen vor Schulen und die Anzahl der Elterntaxis zu reduzieren, wie eine Evaluierung in Wien zeigt. Das bewirkt für das direkte Umfeld der Schule eine Entlastung, erhöhte Verkehrssicherheit und bessere Luftqualität. Kommen Kinder aktiv mobil zu Schule, zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller, anstatt mit dem Pkw gefahren zu werden, tut das gut: Die Kinder bewegen sich und lernen, sich im Verkehrsraum zu orientieren. Das wirkt sich positiv auf ihre Gesundheit und Entwicklung aus.

Bis Sommer 2022 wurde die Schulstraße durch Fahrverbote mit zeitlicher Begrenzung auf einer Zusatztafel gelöst. Die Fahrverbote mussten für jede Schule von der zuständigen Behörde eigens entwickelt werden. Durch die Novelle der StVO soll die Einführung einer Schulstraße deutlich erleichtert werden.

Schulwegpläne – Sicher zur Schule

Ein weiteres Angebot für den Schulweg stellen die Schulwegpläne der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) dar. Diese bieten für den Weg zu zahlreichen Schulen in ganz Österreich konkrete Hilfestellungen und Anleitungen für Eltern und Kinder. Die handlichen Schulwegpläne können bequem auf der Website heruntergeladen werden. Die Stadt Wien bietet ihre Schulwegpläne auf einer eigenen Website an.

Veröffentlicht am 01.07.2022