Die Schulstraße

Mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2022 wurde die Schulstraße in Österreich gesetzlich verankert. Dies eröffnet Städten, Gemeinden und Schulen eine weitere Möglichkeit, aktive und umweltfreundliche Mobilität zu stärken.

Was ist eine Schulstraße?

In einer Schulstraße wird die Fahrbahn temporär für den regulären Autoverkehr gesperrt und stattdessen für die Kinder und Jugendlichen geöffnet.

Ziel

Das Verkehrsaufkommen insbesondere zu Schulbeginn wird reduziert und Eltern sowie Kinder werden ermutigt, zumindest einen Teil des Schulweges klimafreundlich mobil zurückzulegen.

Geschichte

Seit Oktober 2022 ist die Schulstraße mit einheitlichen Regeln und einem eigenen Verkehrsschild gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Bis dahin wurden Schulstraßen durch zeitlich begrenzte Fahrverbote verordnet, die von der zuständigen Behörde für jede Schule individuell entwickelt werden mussten. Die gesetzliche Verankerung erleichtert nun deutlich die Einführung einer Schulstraße.

Pioniere der Schulstraßen, die einen klimaaktiv mobil-Mobicheck umgesetzt haben:

Was bringt eine Schulstraße?

Eine Schulstraße trägt dazu bei, das PKW-Verkehrsaufkommen vor Schulen und die Anzahl der Elterntaxis zu reduzieren, wie eine Evaluierung in Wien zeigt. Das bewirkt für das direkte Umfeld der Schule eine Entlastung, erhöhte Verkehrssicherheit und bessere Luftqualität. Kommen Kinder aktiv mobil zur Schule, zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller, anstatt mit dem Pkw gefahren zu werden, tut das gut: Die Kinder bewegen sich und lernen, sich im Verkehrsraum zu orientieren. Das wirkt sich positiv auf ihre Gesundheit und Entwicklung aus.

Die Regeln der Schulstraße gemäß § 76d. StVO

Gemäß StVO gelten in einer Schulstraße während der verordneten Zeiten folgende Bestimmungen:

  • Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auf der Straße oder einem Straßenabschnitt im Umfeld von Bildungseinrichtungen. Anwohnerinnen und Anwohner dürfen in Schrittgeschwindigkeit zu- und abfahren.
  • Gehen ist auch auf der Fahrbahn erlaubt.
  • Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
  • Der Straßenabschnitt kann mechanisch abgesperrt werden, etwa mit Pollern oder Scherengittern.

Außerhalb der verordneten Zeiten gelten die allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Das Straßenschild Schulstraße kennzeichnet deutlich den Beginn und das Ende der Schulstraße.

Zitat aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 76d. Schulstraße

(1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, dient, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden, zu Schulstraßen erklären. Bei der Verordnung ist insbesondere auf Schultage sowie die Tageszeiten von Schulbeginn und Schulende Bedacht zu nehmen.

(2) In Schulstraßen ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon ist der Fahrradverkehr. Krankentransporte, Schülertransporte gemäß § 106 Abs. 10 KFG, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes, Fahrzeuge des Öffentlichen Verkehrs, von Abschleppdiensten, der Pannenhilfe und Anrainer sind zum Zwecke des Zu- und Abfahrens ausgenommen. Die Behörde kann weitere Ausnahmen für Anrainerverkehre festlegen. Die Anbringung mechanischer Sperren durch von der Behörde ermächtigte Personen ist zulässig, sofern der erlaubte Fahrzeugverkehr dadurch nicht am Befahren gehindert wird. Den ermächtigten Personen ist von der Behörde eine Bestätigung über den Umfang der Ermächtigung auszustellen.

(3) In Schulstraßen ist das Gehen auf der Fahrbahn gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nicht mutwillig behindert werden.

(4) Die Lenker von Fahrzeugen dürfen Fußgänger nicht behindern oder gefährden, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

(5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass am Anfang und am Ende einer Schulstraße die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 Abs. 1 Z 26a und 29) anzubringen sind.“

Per 1. Juli 2024 können Gemeinden in Ihrem Wirkungsbereich, also etwa auf Gemeindestraßen, eine Schulstraße verordnen.

Vorrangregeln

Eine Schulstraße zählt im Sinne des § 76d StVO zum fließenden Verkehr und ist – im Gegensatz etwa zur Wohnstraße – nicht gegenüber anderen Verkehrsflächen benachrangt. Das bedeutet es sind grundsätzlich die allgemeinen Vorrangregeln zu beachten. Beim Verlassen der Schulstraße sind daher die üblichen Vorrangregeln anzuwenden und nicht (wie etwa bei der Wohnstraße) dem fließenden Verkehr der Vorrang zu geben.

Materialien

Eine Erfolgsgeschichte schreiben die Schulstraßen nach dem Wiener Modell, die als temporäre Fahrverbote verordnet sind.

Die Rolle der Schule

Die Schulstraße ist ein gemeinsames Projekt der Stadt beziehungsweise der Gemeinde und der Schule. Die Schulleitung spielt dabei eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung zwischen der Stadt/Gemeinde, den Pädagoginnen und Pädagogen, den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern. Ideen, wie die Schule in den Umsetzungsprozess eingebunden werden kann, finden Sie im Leitfaden Schulstraße. Eine Vorlage für einen Elternbrief finden Sie hier.

Veröffentlicht am 11.04.2024