Aktuelle Förderungen im Mobilitätsbereich - Jetzt Einreichen!

Klimafitte Lösungen im Verkehrsbereich sind gefragt! klimaaktiv mobil fördert daher auch 2023 wieder ganz gezielt klimaschonende und gesundheitsförderliche Maßnahmen im Verkehr für Privatpersonen, Betriebe und Gemeinden.

Was ist förderbar?

Grundsätzlich sind im Rahmen von klimaaktiv mobil alle Maßnahmen im Mobilitätsbereich förderbar, die in Österreich zu einer CO2-Einsparung führen. Eine wichtige Voraussetzung bei E-Mobilitätsprojekten ist der Einsatz von Strom bzw. Wasserstoff aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern (100% Ökostrom bzw. -wasserstoff).

Unterstützung für die Umsetzung Ihres Mobilitätsprojekts 

Länder, Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe, Tourismusverbände, Beherbergungsbetriebe und Veranstalter, Vereine und Verbände werden zur Umsetzung von Mobilitätsprojekten und Verkehrsmaßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen kostenlos beraten. Die Kontakte zu den jeweiligen Beratungsprogrammen finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Welche Förderungen stehen aktuell zur Verfügung?

Aktuell stehen E-Mobilitätsförderungen sowie die Förderung "klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement" zur Verfügung.

E-Mobilitätsförderungen 2023 

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt für das Jahr 2023 95 Millionen Euro zur Förderung der Elektromobilität zur Verfügung.

Alle Infos den E-Mobilitätsförderungen 2023 finden Sie hier

Aktionsprogramm "klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement" 2023

Gefördert wird in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Mikro-ÖV-Systemen wie beispielsweise Wanderbus, Gemeindebus, Betriebsbus, Rufbus bzw. Taxi (sofern nicht im Rahmen der Finanzierungsinstrumente des öffentlichen Verkehrs (z. B. Bestellerleistungen etc.) förderfähig) gefördert werden.

Ein neuer Fokus soll betriebliches Mobilitätsmanagement weiter forcieren: Betriebe, die ein umfassendes, ganzheitliches Mobilitätsmanagement mit einem breiten Bündel von Maßnahmen zur klimafreundlichen betrieblichen Mobilität umsetzen, können dadurch von einem erhöhten Fördersatz profitieren.

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:

  • Radwege, Radabstellanlagen in Kombination mit Radwegen
  • Fußverkehrsinfrastruktur
  • Radschnellverbindungen
  • Regionale Radnetzausbauprogramme
  • Nachrüsten Fahrradparken
  • Anschaffung von (E-)Transporträder, (E-)Falträdern oder E-Bikes
  • Einrichtung eines Radverleihs
  • Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
  • Transportrationalisierung
  • Umsetzung eines Carsharing Modells, Sammeltaxi, Betrieb von z.B. Shuttle-Verkehr, Betriebsbusse
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen

Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Die Kombination von mehreren Maßnahmen innerhalb einer Einreichung bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.

Mit 01.03.2023 startete die neue Programmausschreibung „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 29.02.2024, 12:00 Uhr möglich.

Der Leitfaden Aktionsprogramm "klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2023“ erläutert sämtliche Details und Wissenswertes rund um Projekteinreichungen.

Veröffentlicht am 03.03.2023

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