Aktuelle Förderungen im Mobilitätsbereich

Die Einreichfrist für Förderanträge im Rahmen des Aktionsprogramms "Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement" ist am 29. Februar 2024 abgelaufen. Im Bereich Elektromobilität sind aktuell Fördermittel verfügbar.

Was ist förderbar?

Grundsätzlich sind im Rahmen von klimaaktiv mobil alle Maßnahmen im Mobilitätsbereich förderbar, die in Österreich zu einer CO2-Einsparung führen. Eine wichtige Voraussetzung bei E-Mobilitätsprojekten ist der Einsatz von Strom bzw. Wasserstoff aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern (100 Prozent Ökostrom bzw. -wasserstoff).

Unterstützung für die Umsetzung Ihres Mobilitätsprojekts 

Länder, Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe, Tourismusverbände, Beherbergungsbetriebe und Veranstalter, Vereine und Verbände werden zur Umsetzung von Mobilitätsprojekten und Verkehrsmaßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen kostenlos beraten. Die Kontakte zu den jeweiligen Beratungsprogrammen finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Welche Förderungen stehen aktuell zur Verfügung?

Aktuell stehen E-Mobilitätsförderungen sowie die Förderung "klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement" zur Verfügung.

E-Mobilitätsförderungen 2024 

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt derzeit Fördermittel für den Bereich der Elektromobilität zur Verfügung.

Alle Infos den E-Mobilitätsförderungen 2024 finden Sie hier

Aktionsprogramm "klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement" - Die Einreichfrist für dieses Förderprogramm ist abgelaufen!

Gefördert wird in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Mikro-ÖV-Systemen wie beispielsweise Wanderbus, Gemeindebus, Betriebsbus, Rufbus bzw. Taxi (sofern nicht im Rahmen der Finanzierungsinstrumente des öffentlichen Verkehrs (z. B. Bestellerleistungen etc.) förderfähig) gefördert werden.

Ein neuer Fokus soll betriebliches Mobilitätsmanagement weiter forcieren: Betriebe, die ein umfassendes, ganzheitliches Mobilitätsmanagement mit einem breiten Bündel von Maßnahmen zur klimafreundlichen betrieblichen Mobilität umsetzen, können dadurch von einem erhöhten Fördersatz profitieren.

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:

  • Radwege, Radabstellanlagen in Kombination mit Radwegen
  • Fußverkehrsinfrastruktur
  • Radschnellverbindungen
  • Regionale Radnetzausbauprogramme
  • Nachrüsten Fahrradparken
  • Anschaffung von (E-)Transporträder, (E-)Falträdern oder E-Bikes
  • Einrichtung eines Radverleihs
  • Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
  • Transportrationalisierung
  • Umsetzung eines Carsharing Modells, Sammeltaxi, Betrieb von z.B. Shuttle-Verkehr, Betriebsbusse
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen

Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Die Kombination von mehreren Maßnahmen innerhalb einer Einreichung bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.

 

Veröffentlicht am 01.02.2024

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