Unterstützt werden Investitionen in die Fußverkehrsinfrastruktur zur gerechten Platzverteilung in Städten und Gemeinden. Im Fokus des Aktionsprogramms stehen bauliche Maßnahmen für die Mobilität zu Fuß, umwelt- und bewegungsgerechte Raum und Siedlungsentwicklung, Bewusstseinsbildung über den Benefit von aktiver Mobilität und Planungs- und Beratungsleistungen.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen bzw. eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes, das ein zusammenhängendes, engmaschiges bzw. flächendeckendes Gehwegenetz im Siedlungsgebiet sicherstellt. Hilfestellungen dazu finden sich im "Handbuch Gehen". Die Kombination von mehreren Maßnahmen wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. Die Förderung beträgt bis zu maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten. Die Antragsstellung erfolgt vor der Umsetzung der Maßnahme(n).
Einreichen im Rahmen dieser Fußverkehrsoffensive können öffentliche Gebietskörperschaften. Die Einbeziehung weiterer wichtiger Akteure (z. B. weiterer öffentlicher Gebietskörperschaften, Bauträger, Verkehrsunternehmen, Betriebe) ist dabei erwünscht. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis spätestens 29.02.2024 (12 Uhr) möglich.
Welche Maßnahmen ermöglichen Menschen zu Fuß aktiv unterwegs zu sein?
Bauliche Maßnahmen für ein freies Bewegen zu Fuß: Die Gestaltung von Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Umgestaltung von Straßen zu Wohnstraßen, Gestaltung von barrierefreien, umwegvermeidenden Wegen, fußläufige Verbindungen von Ortsteilen und wichtiger Destinationen im Ort, Durchlässigkeit von Fußverkehrsverbindungen durch Öffnung von Durchgängen, Fußgängerinnen- und Fußgänger-Passagen, Querungshilfen und Gehsteigverbreiterungen über zwei Meter hinaus.
Raum- und Siedlungsentwicklung: Nachverdichtungsstrategien für Siedlungen und Nutzungsdurchmischung, Zersiedelungs- und Verkehrsvermeidung in örtlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen, Ortskernbelebung, Konzept der "Struktur der kurzen Wege", direkte und durchlässige Fußwegeführung in Bebauungsplänen, Parkraummanagement, Reservierung von öffentlichen Raum exklusiv für Zufußgehende (örtliche und zeitliche Fahrverbote für den motorisierten Verkehr).
Maßnahmen zu Informations- und Leitsystemen sowie zur Bewusstseinsbildung für den Fußverkehr, z.B. Ausbildungs- und Schulprogramme, Veranstaltungen, Kampagnen, Informationsmaßnahmen für den Fußverkehr, etc.
Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehenden immateriellen Leistungen wie z. B. Planungs- und Beratungsleistungen, Studien und Gutachten, Erstellung von Verkehrs- und Mobilitätsmanagementkonzepten insbesondere Erstellung des Masterplans Gehen bzw. von örtlichen Fußverkehrskonzepten.
Die klimaaktiv mobil Bundesförderung ist mit Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2023 kombinierbar!
Nähere Informationen zu den klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie im Leitfaden und gerne hilft Ihnen das zuständige klimaaktiv mobil Beratungsprogramm bei Fragen weiter!