Leitfaden für die Berechnung der Lüftung im Energieausweis nach OIB 2019

In der neuen Komfortlüftungsinfo Nr. 31-2019 wird die Abbildung einer Komfortlüftung – gem. OIB-Richtlinie 6 / 04.2019 – im Energieausweis erläutert, um die Eingabe in die EDV-Programme zu erleichtern und die Hintergründe der Berechnung zu beleuchten.

Die wesentlichen Änderungen bei der Lüftung gegenüber OIB 2015:

  1.   Reduzierte Luftwechselraten (0,28 für EFH; 0,38 für MFH)
  2.   Teilbelüftung eindeutig geregelt
  3.   Umstellung von fortluftseitigem zu zuluftseitigem Temperaturverhältnis
  4.   Abgeminderte Werte η5 nach EN 13142 statt η0 Werte aus EN 13141-7 bzw. 8
  5.   Zuschlag für Feuchterückgewinnung
  6.   Angepasste Defaultwerte für die Wärme- und Feuchterückgewinnung
  7.   Sole EWT wurde klar geregelt

Da erst wenige Bundesländer die OIB 2019 in Kraft gesetzt haben, steht das Komfortlüftungsinfo Nr. 31-2015 „Komfortlüftung Im Energieausweis nach OIB 2015“ auch weiterhin als Download zur Verfügung.

Veröffentlicht am 01.04.2022

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