Die wesentlichen Änderungen bei der Lüftung gegenüber OIB 2015:
- Reduzierte Luftwechselraten (0,28 für EFH; 0,38 für MFH)
- Teilbelüftung eindeutig geregelt
- Umstellung von fortluftseitigem zu zuluftseitigem Temperaturverhältnis
- Abgeminderte Werte η5 nach EN 13142 statt η0 Werte aus EN 13141-7 bzw. 8
- Zuschlag für Feuchterückgewinnung
- Angepasste Defaultwerte für die Wärme- und Feuchterückgewinnung
- Sole EWT wurde klar geregelt
Da erst wenige Bundesländer die OIB 2019 in Kraft gesetzt haben, steht das Komfortlüftungsinfo Nr. 31-2015 „Komfortlüftung Im Energieausweis nach OIB 2015“ auch weiterhin als Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 01.04.2022