Neue EU-Gebäuderichtlinie verspricht Fortschritte für Fahrradabstellplätze

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf neue Gebäudestandards geeinigt. Darin enthalten sind unter anderem auch neue Bestimmungen für Fahrradabstellplätze, Ladestationen und Vorverkabelungen. Eine formale Zustimmung durch das EU-Parlament und dem Rat soll noch dieses Jahr kommen.

Im Dezember 2023 haben sich das EU-Parlament und der Rat vorläufig auf eine neue EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) geeinigt. Darin enthalten sind neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden auch Bestimmungen zur Förderung nachhaltiger Mobilität. Betroffen sind sowohl Neubauten als auch sanierungsbedürftige Gebäude.

Das Gesetz muss noch formell von den Institutionen verabschiedet werden. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, das Gesetz auf nationaler Ebene anzupassen und umzusetzen.

Zwei Fahrradabstellplätze pro Wohneinheit

Je nach Gebäudetyp werden unterschiedliche Regelungen definiert. Im vorliegenden Entwurf ist die Forderung nach Fahrradabstellplätzen zusätzlich an das Vorhandensein von Pkw-Stellplätzen gekoppelt.

  • Neue Wohngebäude sowie Wohngebäude, die umfassend renoviert werden und dabei mehr als drei Pkw-Stellplätze aufweisen müssen zukünftig mehr Fahrradabstellplätze zur Verfügung stellen. Pro Wohneinheit sollen zwei Fahrradabstellplätze eingeplant werden. Damit sollte bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2,3 Personen in der EU nahezu jeder Person ein Fahrradabstellplatz zur Verfügung stehen.
  • Neue oder umfassend renovierte Gebäude, die nicht als Wohngebäude eingestuft sind, aber über mehr als fünf Pkw-Stellplätze verfügen, müssen ihre Kapazitäten ebenfalls erhöhen. Künftig müssen 15 Prozent der durchschnittlichen oder 10 Prozent der gesamten Stellplatzkapazität für Fahrräder zur Verfügung stehen. Plätze für größere Fahrräder, wie beispielsweise Transporträder, sollen in den neuen Bestimmungen berücksichtigt werden.
  • Bestehende Nicht-Wohngebäude mit mehr als 20 Pkw-Stellplätzen müssen zukünftig Fahrradabstellplätze von mindestens 15 Prozent des Durchschnitts oder 10 Prozent der gesamten Nutzerkapazität des Gebäudes zur Verfügung stellen. Auch hier sind Stellplätze für Fahrräder mit großen Abmessungen einzurichten.

Weitere Bestimmungen wie die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder in Wohngebäuden sind ebenfalls in der Richtlinie enthalten. Das „Recht auf eine Steckdose“ soll damit verwirklicht werden.

Parkplatzverfügbarkeit prägt Mobilitätsverhalten

Die Verfügbarkeit von Parkplätzen und der einfache Zugang dazu hat Auswirkungen auf die tägliche Mobilität der Menschen. Dies gilt für das Abstellen von Fahrrädern ebenso wie für das Abstellen von Autos. In einem Bericht der European Cyclists‘ Federation aus dem Jahr 2018 über nationale und regionale Normen für das Fahrradparken in 31 europäischen Ländern wurde festgestellt, dass es nur in sechs Ländern Mindestnormen für das Fahrradparken in Wohngebäuden gibt. In Österreich gibt es zwar Standards, diese variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Tritt die EU-Gebäuderichtlinie mit diesen Änderungen in Kraft, wäre das ein großer Gewinn für die Aktive Mobilität.

Veröffentlicht am 22.01.2024

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