Reparieren statt Wegwerfen lohnt sich für alle

Mit dem neuen, österreichweiten Reparaturbonus lohnt es sich in mehrerlei Hinsicht, defekte Elektrogeräte nicht gleich wegzuwerfen: Endanwender:innen zahlen für eine Reparatur jetzt in den meisten Fällen nur noch die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten. Für den Fachhandel eröffnen sich neue Geschäftsfelder. Und nicht zuletzt werden, durch eine längere Nutzung der Geräte, wertvolle Ressourcen gespart.

Obwohl viele Elektrogeräte nach einem Defekt problemlos repariert werden und somit noch jahrelang brav ihre Arbeit leisten könnten, landen sie oftmals im Müll. Eine Reparatur, so die allgemeine Meinung, ist aufwändig, und vor allem teuer, sodass lieber gleich ein neues Gerät angeschafft wird. In manchen Fällen lohnt es sich zwar tatsächlich, wegen einer besseren Energie-Effizienz zu einer moderneren Technik zu wechseln, es gibt aber auch Situationen, in denen sich eine Reparatur als nachhaltiger erweist. Wenn ein Gerät repariert wird, muss es nicht entsorgt werden, es werden wertvolle Rohstoffe eingespart, die für die Herstellung eines neuen Gerätes benötigt werden. Relevant für die Entscheidung, ob reparieren oder wegwerfen, ist nicht zuletzt auch das Alter des Geräts. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich vor einem Neukauf gründlich zu informieren. Wertvolle Tipps zu diesem Thema finden Sie in unserem Reparaturratgeber.

Bis zu 200 Euro Förderung

In einigen Bundesländern gibt es schon seit längerer Zeit Förderungen für die Reparatur von Elektrogeräten. Jetzt wird dieses Modell auf ganz Österreich ausgeweitet, und das in einer besonders attraktiven Form: Wer künftig ein elektrisches oder elektronisches Gerät instand halten möchte, bezahlt in den meisten Fällen nur 50 Prozent der Reparaturkosten. Die maximale Förderung pro Reparaturfall beträgt 200 Euro, für den Kostenvoranschlag gibt es einen Zuschuss von bis zu 30 Euro.

Einfacher Ablauf

Damit auch möglichst viele Menschen von diesem Angebot Gebrauch machen, wurde auf einen möglichst einfachen Ablauf geachtet. Konsument:innen müssen nicht, wie bei vielen anderen Förderungen üblich, das Geld erst vorstrecken und dann einen Antrag auf Rückvergütung stellen, sondern zahlen in der Werkstatt lediglich den Betrag, der nach Abzug des Bonus übrigbleibt, im Normalfall also die Hälfte der Rechnung. Die weitere Verrechnung übernimmt das Reparaturunternehmen.

Auf reparaturbonus.at, einer Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kann ein Reparaturbon heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieser Bon wird gemeinsam mit dem zu reparierenden Gerät bei dem entsprechenden Betrieb abgegeben. Dieses Angebot kann im Gegensatz zu den meisten regionalen Förderungen auch mehrmals pro Haushalt und Jahr in Anspruch genommen werden, sodass auch mehrere Geräte kostengünstig repariert werden können.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen, das die Reparatur vornehmen soll, sich für die Teilnahme an der Aktion registriert hat. Voraussetzung ist ein entsprechender Gewerbeschein. Die Anmeldung erfolgt über ein eigenes Online-Portal.

400.000 Reparaturen erwartet

Der Reparaturbonus soll vorerst bis zum Jahr 2026 laufen. Für diesen Zeitraum stellt der Bund Fördermittel in der Höhe von 120 Millionen Euro zur Verfügung. Es wird erwartet, dass auf diese Weise etwa 400.000 Geräte, die ansonsten auf dem Müll gelandet wären, sinnvoll weiterverwendet werden können.

Gefördert wird die Reparatur praktisch aller elektrischen und elektronischen Geräte, die in einem Privathaushalt zum Einsatz kommen. E-Herd und Waschmaschine zählen dazu genauso wie Fernseher und Stereoanlagen, aber auch Computer, Drucker und Handys. Elektronische Fitness- und Sportgeräte sind ebenso inkludiert, und auch Elektrowerkzeuge, die privat in Haus und Garten benutzt werden, lassen sich auf diesem Weg kostengünstig reparieren. Eine umfangreiche Liste, welche Geräte gefördert werden, und welche davon ausgenommen sind, sind auf der Webseite Reparaturbonus.at zu finden. Hier sollen demnächst auch alle teilnehmenden Betriebe aufgeführt werden.

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Veröffentlicht am 17.05.2022