Freiwillige Radfahrprüfung

Kinder zwischen 10 und 12 Jahren dürfen auch ohne erwachsene Begleitperson im Straßenverkehr Rad fahren – wenn sie die Freiwillige Radfahrprüfung absolviert haben. Das Österreichische Rote Kreuz unterstützt die Prüfungsvorbereitung mit der neuen Lernplattform „radfahrprüfung.at“ und mehrsprachigen Begleitmaterialien.

Die Freiwillige Radfahrprüfung unterstützt Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren, indem sie Wissen zu den wichtigsten Verkehrszeichen und Vorrangregeln sowie Rechte und Pflichten vermittelt.

Die Freiwillige Radfahrprüfung wird vom Österreichischen Jugendrotkreuz in Kooperation mit der Polizei, dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), dem ÖAMTC sowie mit dem bmvit (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) und BMB (Bundesministerium für Bildung) für Schülerinnen und Schüler der 4. und 5. Schulstufe angeboten.

Der theoretische Teil findet im Rahmen der Verkehrserziehung im Unterricht statt, die praktische Prüfung wird über die jeweilige Bezirkshauptmannschaft abgewickelt. Rund 80.000 Lernunterlagen werden jährlich beim ÖRK angefordert.

Lernplattform www.radfahrprüfung.at

Die Lernplattform www.radfahrprüfung.at ist für den Schulunterricht und die Freizeit geeignet. Sie ermöglicht Kindern ab 10 Jahren, ergänzend zur Vorbereitung in der Schule, online für die Freiwillige Radfahrprüfung zu üben und ihr Wissen zu testen.

Das Programm besteht aus:

  • SchülerInnenheft Freiwillige Radfahrprüfung
    Das SchülerInnenheft informiert die jungen VerkehrsteilnehmerInnen in altersgerechter Weise über ihre Rechte und Pflichten im Straßenverkehr. Praktische Übungen im Schonraum aber auch im richtigen Straßenverkehr festigen das erworbene Wissen.
  • LehrerInnenmappe
    Die LehrerInnenmappe bietet Hintergrundinformationen und Materialien, die Lehrer und Lehrerinnen bei der Gestaltung des Unterrichts unterstützen sollen.
     
  • Zusatzmaterial
    Begleitende Zusatzmaterialien findet man online.

Änderungen Radfahrprüfung 30. StVO-Novelle April 2019:

Wenn Kinder das 9. Lebensjahr vollendet haben und die 4. Schulstufe besuchen, so kann der Ausweis ausgestellt werden. Bisher war dies erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres, jedoch ohne Bindung an die Schulstufe möglich.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichisches Jugendrotkreuz
Sabine Sperk
Marketing und Kommunikation
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sabine.sperk@roteskreuz.at
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Belma Hodzic
Programme für Volksschule und Kindergarten
+43/1/589 00-172
belma.hodzic@roteskreuz.at
www.jugendrotkreuz.at

Veröffentlicht am 06.11.2020