Windkraft unter der Lupe: Mythen und Fakten
Zum Thema Windenergie kursieren widersprüchliche Meinungen und Aussagen, doch wie viele davon halten einer objektiven Betrachtung stand?
FAQ zu Windkraft
Was Sie schon immer über Windkraft wissen wollten: Hier finden Sie Antworten auf grundlegende Fragen.
Windkraftanlagen erzeugen, wie viele natürliche und technische Quellen auch, Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tieffrequente Schallwellen unterhalb der menschlichen Hörgrenze. Infraschall entsteht beispielsweise auch durch Wind, Meeresrauschen, Gewitter, Verkehr oder Haushaltsgeräte. Die von Windkraftanlagen verursachten Infraschallpegel liegen in der Regel deutlich unter jenen, denen Menschen im Alltag regelmäßig ausgesetzt sind. Abbildung 1 zeigt diesen Vergleich anschaulich. Die Frequenz von Schall wird in Herz [Hz] gemessen und die Lautstärke in Dezibel [dB]. Mit steigender Frequenz wird der Ton „höher“, mit steigenden Dezibel lauter. Manche Stimmen behaupten dennoch, Infraschall von Windkraftanlagen beeinträchtige den Schlaf, verursache Krebs oder schädige die Gesundheit. Dafür gibt es nach dem Stand zahlreicher internationaler Studien und Untersuchungen von Gesundheitsbehörden keine wissenschaftlichen Belege. Auch ein direkter Zusammenhang zwischen Infraschall von Windkraftanlagen und Schlafstörungen konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Infraschall ist für Menschen nur bei sehr hohen Schalldruckpegeln wahrnehmbar. So liegt die Wahrnehmungsschwelle bei 3 Hz bei rund 120 dB und bei 16 Hz bei rund 80 dB, wobei der meiste Infraschall, den Windkraftanlagen ausstrahlen, zwischen 0,5 und 5 Hz liegt. Bei den in Wohngebieten gemessenen Infraschallpegeln von Windkraftanlagen werden diese Werte nicht erreicht.
Richtig ist: Windkraftanlagen erzeugen Infraschall, aber nicht in einer gesundheitsschädlichen Größenordnung für Wohngebiete.
Moderne Windkraftanlagen müssen strenge gesetzliche Lärmgrenzwerte einhalten. Bereits vor einer Genehmigung werden Schallgutachten erstellt. Diese prüfen, ob die zulässigen Belastungen an Wohngebäuden eingehalten werden. In umliegenden Wohngebieten sind Windkraftanlagen im Betrieb häufig nicht mehr vom natürlichen Rauschen des Windes zu unterscheiden.
Wenn behauptet wird, Windräder würden in Wohngebieten unzumutbaren Lärm verursachen, bleibt dieser wichtige Prüf- und Genehmigungsprozess meist unerwähnt.
Richtig ist: Windkraftanlagen werden nur genehmigt, wenn die gesetzlichen Lärmgrenzwerte eingehalten werden.
Kopfschmerzen können viele Ursachen haben, etwa Stress, Schlafmangel, Wetterveränderungen, Erkrankungen oder Belastungen im Alltag. Wissenschaftlich bestätigt ist jedoch nicht, dass Windkraftanlagen physiologisch bedingte Kopfschmerzen auslösen.
Wenn Menschen im Vorhinein erwarten, dass Windkraftanlagen Beschwerden verursachen, kann ein sogenannter Nocebo-Effekt auftreten. Dabei kann allein die negative Erwartung körperliche Beschwerden auslösen oder verstärken. Ähnlich wie beim bekannteren Placebo-Effekt zeigt sich, dass Wahrnehmung und Erwartung eine wichtige Rolle spielen können. Zusätzlich kann es passieren, dass Beschwerden fälschlicherweise Windkraftanlagen zugeschrieben werden, obwohl andere Ursachen wahrscheinlicher sind.
Richtig ist: Beschwerden sollen ernst genommen werden, aber Windkraftanlagen können nach wissenschaftlichem Kenntnisstand keine physiologisch bedingten Kopfschmerzen auslösen.
Windkraft ist eine der wirtschaftlichsten Möglichkeiten, Strom zu erzeugen. Stromgestehungskosten zeigen, welche Kosten entstehen, um Strom aus unterschiedlichen Energiequellen bereitzustellen. Der Vergleich in Abbildung 2 macht deutlich, dass Windkraft eine kostengünstige Form der Stromgewinnung ist, mit rund 4–9 ct/kWh Stromgestehungskosten. Manche behaupten, Windkraft rechne sich nicht oder treibe den Strompreis in die Höhe. Tatsächlich kann Windkraft gerade in Kombination mit Photovoltaik zur Stabilisierung des Energiesystems beitragen. Während Photovoltaik besonders tagsüber und im Sommer viel Strom liefert, kann Windkraft auch nachts und im Winter einen wichtigen Beitrag leisten. Dadurch kann der Bedarf an fossilen Energieträgern wie Gas sinken, deren hohe Preise zu steigenden Energiekosten führen können.
Richtig ist: Windkraft ist kostengünstig, ergänzt Photovoltaik sehr gut und kann helfen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.
Wind entsteht durch große atmosphärische Kräfte, etwa Temperatur- und Druckunterschiede. Diese Kräfte sind so groß, dass Windkraftanlagen den Wind nicht „verbrauchen“ können. Zwar entziehen Anlagen der Luft lokal einen Teil der Bewegungsenergie, um daraus Strom zu erzeugen. Ein relevanter Einfluss auf den Wind insgesamt ist durch eine realistisch umsetzbare Anzahl von Windkraftanlagen aber nicht zu erwarten.
Wenn behauptet wird, Windkraftanlagen würden den Wind „aufbrauchen“, wird ein falsches Bild erzeugt. Wind ist kein begrenzter Rohstoff wie Kohle, Öl oder Gas, sondern Teil eines großräumigen natürlichen Systems.
Richtig ist: Windkraft nutzt einen kleinen Teil der Bewegungsenergie der Luft, ohne den Wind als natürliche Ressource aufzubrauchen.
Windkraftanlagen dürfen nicht einfach beliebig errichtet werden. In Österreich gelten strenge Vorgaben für Umwelt- und Artenschutz. Bereits bei der Standortplanung werden mögliche Auswirkungen auf lokale Ökosysteme geprüft. Bei größeren Projekten erfolgt dies im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dabei werden unter anderem Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Siedlungsabstände, Flugsicherheit, Infrastruktur und weitere öffentliche Interessen berücksichtigt.
Manche Darstellungen vermitteln den Eindruck, Windräder würden zwangsläufig gefährdete Tierarten bedrohen. Tatsächlich werden Standorte geprüft und Auflagen festgelegt, um Risiken zu minimieren. Zusätzlich kommen zunehmend technische Schutzmaßnahmen wie Antikollisionssysteme zum Einsatz. Diese können über Videoüberwachung erkennen, wenn sich Vögel nähern, und die Anlage bei Bedarf abschalten. Eine weitaus größere Gefahr für Vögel geht von Klimawandel, Verkehr und Pestizideinsatz aus.
Richtig ist: Windkraftprojekte müssen Natur- und Artenschutzauflagen erfüllen, bevor sie umgesetzt werden dürfen.
Windkraftanlagen müssen aus Sicherheitsgründen für den Luftverkehr gekennzeichnet werden. Moderne Anlagen können jedoch mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung ausgestattet werden. Dabei bleibt die Beleuchtung die meiste Zeit ausgeschaltet und wird erst aktiviert, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug oder Hubschrauber nähert.
Wenn Windkraftanlagen pauschal als dauerhafte nächtliche Lichtbelastung dargestellt werden, entspricht das nicht mehr dem Stand moderner Technik. Bedarfsgerechte Systeme reduzieren Lichtemissionen deutlich und können die Belastung für Anrainer:innen minimieren. In Österreich werden solche Systeme bei neuen Windkraftprojekten zunehmend berücksichtigt, teilweise sogar für die Bewilligung gefordert und bei bestehenden Anlagen nachgerüstet.
Richtig ist: Die Kennzeichnung dient der Flugsicherheit, moderne Technik kann nächtliche Lichtemissionen aber erheblich reduzieren.
Die Bundesländer legen im Rahmen der Raumordnung fest, welche Gebiete grundsätzlich für Windkraft geeignet, bevorzugt oder ausgeschlossen sind. Daraus entstehen sogenannte Eignungszonen. Bei dieser Planung werden verschiedene Interessen abgewogen, darunter Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Siedlungsabstände, Flugsicherheit und Infrastruktur.
Wenn behauptet wird, Windkraftanlagen würden ungeordnet die Landschaft verschandeln, wird dieser Planungsprozess ausgeblendet. Windkraftstandorte entstehen nicht zufällig, sondern werden nach fachlichen und rechtlichen Kriterien geprüft.
Richtig ist: Windkraftanlagen werden im Rahmen der Raumordnung geplant und nur in geeigneten Bereichen genehmigt.
Windkraftanlagen benötigen, im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsanlagen betrachtet, relativ gesehen nur wenig Fläche für Fundament, Zufahrtswege und technische Infrastruktur. Der überwiegende Teil der Fläche rund um Windräder kann weiterhin für Ackerbau, Grünlandbewirtschaftung, Viehhaltung oder Jagd genutzt werden.
Die Behauptung, Windparks würden die Landwirtschaft großflächig verdrängen, lässt außer Acht, dass die landwirtschaftliche Nutzung in der Regel weiterhin möglich bleibt. Zusätzlich können Windkraftanlagen Landwirt:innen langfristige Pachteinnahmen bringen und damit zur wirtschaftlichen Stabilität landwirtschaftlicher Betriebe beitragen.
Richtig ist: Windkraft beansprucht vergleichsweise wenig Fläche, beschränkt die landwirtschaftliche Nutzung kaum und ermöglicht zusätzliche Einnahmen.
Der Schutz von Grund- und Trinkwasser ist ein verpflichtender Bestandteil jedes Genehmigungsverfahrens für Windkraftanlagen. Vor der Umsetzung eines Projekts werden die örtlichen geologischen und hydrogeologischen Bedingungen untersucht. In sensiblen Gebieten können zusätzliche Auflagen, Anpassungen oder auch eine Ablehnung eines Projekts erfolgen.
Wenn behauptet wird, Windkraftanlagen gefährdeten grundsätzlich die Trinkwasserversorgung, wird dieser Prüfprozess nicht berücksichtigt. Die bloße Errichtung einer Windkraftanlage führt nicht automatisch zu einer Gefährdung des Grundwassers. Im Gegenteil: Windenergie leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und damit auch zur langfristigen Sicherung wichtiger Wasserressourcen.
Richtig ist: Grund- und Trinkwasserschutz werden vor der Genehmigung geprüft, und Windenergie unterstützt langfristig den Schutz natürlicher Ressourcen.