Agri-PV-Projekte für Gemeinden
Agri-Photovoltaik ist die gleichzeitige Nutzung von Flächen zur Produktion landwirtschaftlicher Güter und erneuerbaren Stroms mittels Photovoltaikanlagen. So wird die Flächeneffizienz erhöht und landwirtschaftliche Flächen bleiben größtenteils produktiv nutzbar. Die Energieproduktion steht somit nicht in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Produktion.
Attraktivierung des Standortes
Die Installation gemeindeeigener Agri-PV-Anlagen kann mit einer Attraktivierung des Gemeindestandortes einhergehen. Gerade in Zeiten schwankender Strompreise lassen sich gemeindeeigene Agri-PV-Anlagen nutzen, um die Unabhängigkeit von volatilen Strommärkten und fossilen Energieträgern zu erhöhen. Besonders gemeindeeigene Gebäude wie Schulen und Bäder können mit dem erzeugten Strom versorgt werden, und auch die Errichtung und der Betrieb der Anlage unter Bürger:innenbeteiligung ist möglich.
Auch für Landwirt:innen ergeben sich durch die Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Flächen zahlreiche Vorteile. Neben der Schaffung eines zusätzlichen Einkommens durch Flächenverpachtung und, je nach Vertragsart, den Bezug des produzierten Stroms sind das beispielsweise der Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen vor Extremwettereignissen wie Hagel, Starkregen und Hitzewellen oder ein geringerer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Geschäftsmodelle
Bei der Errichtung und Nutzung von Agri-PV-Anlagen und der damit einhergehend genutzten landwirtschaftlichen Flächen lassen sich verschiedene Geschäftsmodelle unterscheiden. Diese reichen von der Eigennutzung der Anlage und der Fläche durch die Landwirt:innen über die Verpachtung gemeindeeigener Flächen an landwirtschaftliche Betriebe bis zu Kooperationsmodellen mit unterschiedlichen Finanzierungspartner:innen. Folgendes Modell kann sich für Gemeinden als besonders sinnvoll erweisen:
Flächenverpachtung ohne Eigennutzung der Anlage: Hier wird die Fläche von den Landeigentümer:innen (Landwirt:innen) zur Verfügung gestellt und bewirtschaftet. Die PV-Anlage wird von der Gemeinde finanziert, errichtet und betrieben, entweder allein oder im Rahmen eines Beteiligungsmodells. Möglicherweise müssen neben dem Flächenpachtvertrag auch Verträge für die Anlagenpacht, die Wartung und die Stromlieferung oder auch städtebauliche Verträge zwischen den verschiedenen Akteur:innen abgeschlossen werden. Der Landwirt beziehungsweise die Landwirtin erhält in diesem Modell die Einnahmen aus der Flächenverpachtung, während der produzierte Strom je nach Finanzierungsmodell von der Gemeinde oder im Rahmen einer Energiegemeinschaft genutzt werden kann. Bis zu 90 % der Fläche können bei diesem Modell weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Je nach Vertragsmodell können auch die Landwirt:innen vom produzierten Strom profitieren und anteilig an den Stromerträgen beteiligt sein. Die Anlagengröße ist dabei skalierbar, je nach Größe der gepachteten Fläche und dem Strombedarf.
Weitere Geschäftsmodelle, technische Grundlagen und erfolgreiche Beispiele aus Forschung und Praxis finden Sie im Leitfaden Agri-Photovoltaik.
Bürger:innenbeteiligung fördert die demokratische Teilhabe und Akzeptanz der lokalen Energiewende und trägt so auch zur Identifizierung mit den Gemeindewerten und zur Einbindung der Bürger:innen bei. Die unterschiedlichen Modelle zur Bürger:innenbeteiligung und zur Gründung einer erneuerbaren Energiegemeinschaft finden Sie hier.
Freiflächenanlage oder Agri-PV?
Im Gegensatz zu Agri-PV-Anlagen geht mit der Nutzung von Freiflächenanlagen zur erneuerbaren Stromproduktion keine verpflichtende Doppelnutzung der bebauten Flächen einher. So lassen sich gemeindeeigene Flächen zur Produktion von erneuerbarem Strom nutzen, entweder von der Gemeinde allein oder in Form eines Beteiligungsmodells. Während die reinen Investitionskosten von Freiflächenanlagen im Vergleich zwar meist niedriger sind als bei Agri-PV-Anlagen, wird bei Letzteren die Doppelnutzung der bebauten Fläche möglich. Der Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen vor Extremwetterereignissen, Einsparungen bei Betriebskosten und ein geringerer Pflanzenschutzmitteleinsatz sind weitere Vorteile der Nutzung von Agri-PV. So werden landwirtschaftliche Betriebe in der Gemeinde unterstützt.
Agri-PV in Haidegg
Die Agri-PV-Anlage Haidegg ist an dem Standort einer Versuchsstation für Obst- und Weinbau installiert. Diese nutzt die landwirtschaftliche Fläche doppelt: zur Stromproduktion und zur Überdachung der Obstkulturen. Die 1134 PV-Module die eine Fläche von 2775 m2 überdachen, sollen die darunterliegenden Stein- und Kernobstkulturen vor Hagel und Starkregen sowie vor leichten Frösten schützen. Zudem entsteht durch die Überdachung ein Kühleffekt im Sommer der mit einem Mehrertrag der Obstkulturen einhergeht. Der Eigenverbrauch des so produzierten erneuerbaren Stroms liegt bei 70 Prozent.
Gesetzlicher Rahmen und Förderungen
Bei Planung und Bau einer Agri-PV-Anlage sind verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Diese sind landes- und/oder bundesrechtlich in unterschiedlichen Gesetzen geregelt und müssen im Zuge der Planung berücksichtigt werden.
Auch zur Feststellung der Förderwürdigkeit von Agri-PV-Anlagen müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, darunter die landwirtschaftliche Hauptnutzung der Fläche zu einem bestimmten Anteil an der Gesamtfläche. Die aktuell geltenden Förderinstrumente werden per Verordnung festgelegt und auf der Website der EAG-Abwicklungsstelle publiziert. Weiters gibt es landesabhängige Förderwege. Einen guten Überblick dazu gibt der Sonnenklar-Förderkompass von PV-Austria.