Mit dem Inkrafttreten des neuen Kommunalinvestitionsgesetzes 2023 (KIG 2023) gewährt der Bund den Gemeinden einen Zweckzuschuss für nachhaltige Investitionen in die Infrastruktur und zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung. In den Durchführungsbestimmungen heißt es unter Punkt 8. „Instandhaltung, Sanierung (einschließlich thermisch-energetische Sanierung sowie der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger) und Errichtung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde, sofern diese nach klimaaktiv Silber-Standard errichtet werden.“
Damit kann für gemeindeeigene Neubauten ein Zweckzuschuss von 50% des gesamten Investitionsvolumens bis zur maximalen Zuschusshöhe der Gemeinde nur beantragt werden, wenn sie im klimaaktiv Silberstandard errichtet werden: Konkret betrifft das z.B. Amtshäuser, Bauhöfe, Veranstaltungsgebäude, Feuerwehren, Arzthäuser und Sonderbauten. Als Nachweis für die Einhaltung dieses Standards ist der Endabrechnung die Urkunde als Ergebnis der Selbstdeklaration anzuschließen.
Der Bundeszuschuss ist äußerst lukrativ und einfach abzuwickeln. Das Ansuchen muss bis Ende nächsten Jahres eingereicht und der Zuschuss bis 31.1.2026 endabgerechnet werden. Infrage kommen Instandhaltungen, Erweiterungen, Sanierungen und Neubauten gemeindeeigener Gebäude wie Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen zur Senioren- und Behindertenbetreuung sowie öffentliche Wohnräume und Gemeinschaftsbüros. Abgewickelt wird der Bundeszuschuss über die Buchhaltungsagentur.
Außer den angeführten Baumaßnahmen von Gebäuden wird auch eine Vielzahl anderer Maßnahmen gefördert. Dazu zählen unter anderem der barrierefreie Gebäudezugang, die Ortskern-Aktivierung, die Siedlungsentwicklung nach innen, hocheffiziente Straßenbeleuchtungen, erneuerbare Energieerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaikanlagen) auf gemeindeeigenen Flächen, Abfallentsorgungsanlagen und Einrichtungen zur Abfallvermeidung, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen, Breitband-Datennetze, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, die Sanierung von Gemeindestraßen, Radverkehrs- und Fußwege, öffentlicher Verkehr sowie Kinderbetreuungsplätze.