Die Änderungen in der Version 2020.4 umfassen Klarstellungen zu Kriteriendefinitionen sowie geringfügige inhaltliche Anpassungen der Qualitätsanforderungen. Zusätzlich bietet die Version 2020.4 Erleichterungen für Sanierungen, bei denen Bauteile aus technischen oder baurechtlichen Gründen nicht gedämmt werden können. Neu ist außerdem die Möglichkeit, Deklarationen auch auf Basis von Energieausweisen gemäß der OIB-Richtlinie 6:2023 vorzunehmen. Alle Anpassungen können im Änderungsprotokoll auf der Deklarationsplattform nachgelesen werden.
Ein wichtiger Hinweis für laufende Projekte: Wenn Projekte auf der Deklarationsplattform in einer vorangegangenen Version angelegt wurden, dann können diese in dieser Version auch weiterbearbeitet und fertiggestellt werden. Alternativ bietet sich die Möglichkeit zum „Upgrade“ auf die jeweils neueste Version der Kriteriendefinition. Dafür muss durch die Nutzer:innen eine Kopie des bereits angelegten Projekts in die neue Kriterienversion gemacht werden, um den Umstieg auf diese zu erwirken. Es ist kein „Downgrade“ einer neuen Kriterienversion auf eine vorangegangene Version möglich.