
Kriterienkatalog Gebäude 2025
Auch in der Neufassung des Kriterienkatalogs für klimaaktiv Gebäude stellt Energieeffizienz die Basis dar. Mit den neuen Anforderungen an Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft werden wichtige Zukunftsthemen für umfassend nachhaltige Gebäude erschlossen.

Der neue klimaaktiv Kriterienkatalog 2025
Mit fast 2.000 qualitätsgesicherten Gebäuden ist der klimaaktiv Gebäudestandard das führende Gebäudebewertungssystem in Österreich. Der Leadership gerecht werdend, wurde am 15. Juli 2025 ein umfassend überarbeiteter Kriterienkatalog veröffentlicht, der der nationalen Bau- und Immobilienwirtschaft auch für die Zukunft den Weg für verantwortungsvolles Bauen ebnet. Hohe Ambitionen bei Energieeffizienz und Klimaschutz (keine fossilen Energieträger!) bleiben auch in der Neuausrichtung stabile Säulen des klimaaktiv-Systems. Stärker als bisher werden Anforderungen aus der EU-Taxonomie direkt im Zuge der klimaaktiv-Zertifizierung berücksichtigt. Das Standort-Kapitel wurde um die Themen Klimawandelanpassung und Biodiversität erweitert, zentrale Aspekte des zirkulären Bauens ergänzen bereits vorhandene Qualitäten bei Materialwahl und Umweltschutz. Bei Gesundheit und Komfort rücken zusätzlich zur Qualität der Innenraumluft, Sommertauglichkeit und Tageslichtversorgung stärker ins Zentrum. Vorbereitet wurde das System bereits auf absehbare Änderungen durch die neue EU-Gebäuderichtlinie, welche nach Vorlage der OIB-Richtlinie 6 (2025) ab Herbst integriert werden. Das nun im BMWET- beheimatete klimaaktiv Gebäude - Programm bleibt mit all diesen Maßnahmen dem bekannten Qualitätsanspruch treu: Mit transparenten Qualitätsanforderungen wird der österreichischen Bau- und Immobilienwirtschaft hohe Planungs- und damit Kostensicherheit geboten, geprüfte Qualitäten werden durch das nationale Gütezeichen allen Interessierten niederschwellig bereitgestellt – Baurechts- und Taxonomiekompatibilität inklusive.
Schon seit Langem etabliert, gibt es vier Bewertungskategorien. Die dabei zu erreichenden Qualitätspunkte sowie die Kategoriebezeichnungen wurden leicht angepasst.
- A. Klimawandelanpassung und Standort (maximal 150 Qualitätspunkte)
- B. Energie und Versorgung (maximal 500 statt 550 Qualitätspunkte)
- C. Ressourcen und Kreislaufwirtschaft (maximal 200 statt 150 Qualitätspunkte)
- D. Komfort und Gesundheit (maximal 150 Qualitätspunkte)
Was ist neu? – Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Schon die Erweiterung der Kategoriebezeichnung um den Titel Klimawandelanpassung gibt die Neuausrichtung vor, die vier Bewertungsthemen lauten nun A.1 Biodiversität und Freiraum, A.2 Klimawandelanpassung, A.3 Infrastruktur und A.4 Umweltfreundliche Mobilität. Während man bei den beiden letztgenannten Themen viel bereits Bekanntes teilweise neu sortiert wieder findet, werden mit A.1 und A.2 vollkommen neue Themen erschlossen. Diese finden sich auch in der EU-Taxonomie wieder und werden nun im Zuge der klimaaktiv Zertifizierung direkt geprüft.
Energieeffizienz und Klimaschutz stellten bereits bisher den zentralen Kern von klimaaktiv Gebäuden dar. Das bleibt auch weiterhin so. In B.1 Energieeffizienz sorgen strenge Anforderungen an den Heizwärme- und Kühlbedarf für niedrigen Energieverbrauch, in B.2 Nachhaltige Energieversorgung werden Primärenergiebedarf und die verbleibenden geringen THG-Emissionen beurteilt. Die Eigenstromversorgung mittels Photovoltaik wurde mit baurechtlichen Vorgaben kompatibel gemacht (Stromspeicher inklusive), auch die Kleinwasserkraft oder kleine Windturbinen vor Ort können künftig angerechnet werden. Unter B.3 Betriebsmonitoring wird Energieflexibilität und Netzdienlichkeit beim Heizen und Kühlen ebenso berücksichtigt wie das Verbrauchsmonitoring.
Die im Gebäude verwendeten Materialen garantieren Umweltschutz auf höchstem Niveau. Der klimaaktiv Gebäudestandard zielt in der Neuauflage stärker auf Kreislaufwirtschaft ab. In C.1 Umweltfreundliche Baustoffe stellt ein umfassendes Produkt- und Chemikalienmanagement die Grundlage für die Vermeidung besorgniserregender Substanzen dar, Produkte mit Umweltzeichen garantieren zusätzlich hohe Qualität. Der neue Bewertungsschwerpunkt Kreislaufwirtschaft findet sich im Bewertungsthema C.2 Zirkuläres Bauen: Nachhaltige Raumnutzungskonzepte durch Flächeneffizienz, Flexibilität und Umnutzbarkeit sorgen für Langlebigkeit; die Kreislauf- und Rückbaufähigkeit wird mit einem Rückbaukonzept belegt und mit dem neuen Zirkularitätsindex bewertet. Der Oeko-Index bleibt Bestandteil der Bewertung, jedoch mit der aussagekräftigeren Bilanzgrenze BG3 über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Neu hinzugekommen ist unter C.3 Wassersparende Armaturen, womit ein weiteres Bindeglied zur EU-Taxonomie geschlossen wird.
Die vierte Bewertungssäule von klimaaktiv widmet sich weiterhin Qualitäten aus dem Bereich Komfort und Gesundheit. Die Sommertauglichkeit D.1 rückt dabei noch stärker ins Zentrum als bisher. Hierbei kann zur Erfüllung der Mindestanforderungen zwischen zwei Nachweiswegen gewählt werden – dem Weg über bauliche Qualitäten des Sonnenschutzes und der Nutzeinheiten, oder dem rechnerischen Nachweis des Komforts mittels dynamischer thermischer Simulation. Im Bereich der Raumluftqualität D.2 setzt klimaaktiv wieder auf bewährte Qualitäten. Im Vordergrund steht hier die Vereinheitlichung zwischen den unterschiedlichen Gebäudenutzungen. Die Bewertung der Tageslichtversorgung in D.3 erfolgt nun anhand des Tageslichtquotienten. Abschließend werden im Kapitel D.4 alle qualitätssichernden Messungen an einer Stelle des Katalogs abgebildet. Dazu zählen der bereits bekannte Nachweis einer dichten Gebäude-hülle und die Schadstoffmessungen der Raumluft (Formaldehyd, VOC) sowie die neuen Anforderungen der Thermographie nach EU-Taxonomie.
Neuverteilung der Punkte in den vier Bewertungskategorien
Eine wichtige Änderung betrifft die Neuverteilung der Kriterien und Punkte im Bewertungssystem: Ab nun werden in allen Katalogen die Punkte wie folgt verteilt:
Bereiche | Max. Punkte |
---|---|
Kapitel A. Klimawandelanpassung und Standort | 150 Punkte |
Kapitel B. Energie und Versorgung | 500 Punkte |
Kapitel C. Ressourcen und Kreislaufwirtschaft | 200 Punkte |
Kapitel D. Komfort und Gesundheit | 150 Punkte |
Durch die Umschichtung der Kriterien „Produktmanagement“ in den Bereich C sowie die Definition eines neuen Kriteriums zum Thema zirkuläres Bauen kommt es zu einer Anhebung der Punkte im Kapitel C Ressourcen und Kreislaufwirtschaft auf maximal 200 Punkte. Während im Bereich „Energie und Versorgung“ durch Entfall einiger Nachweise die maximalen Punkte auf 500 reduziert werden. Zentrales Ziel von klimaaktiv bleibt weiterhin der Klimaschutz, mit den Schwerpunkten niedriger Energieverbrauch und Einsatz erneuerbarer Energieträger.
Gebäude in klimaaktiv Qualität bringen weit mehr als energetische Optimierung: Sie bieten bei Einhaltung von nachvollziehbaren Maßnahmen der Qualitätssicherung hohen Komfort und Innenraumluftqualität, punkten mit ökologisch optimierten Materialien und unterstützen verstärkt mit Maßnahmen für umweltverträgliche Mobilität.
Was bleibt gleich?
Die Grundstruktur des Kataloges mit den vier Bewertungskategorien und der Bepunktung mit maximal 1.000 Punkten bleibt unverändert. Ebenfalls unverändert bleiben die Bewertungsstufen
- Bronze (alle Muss-Kriterien werden erfüllt, keine Bepunktung)
- Silber (alle Muss-Kriterien werden erfüllt und mind. 750 Punkte erreicht)
- Gold (alle Muss-Kriterien werden erfüllt und mind. 900 Punkte)
FAQs zum Kriterienkatalog 2025
Grundsätzlich werden neue Projekte auf der Onlineplattform baudock nach dem jeweils aktuellen Kriterienkatalog angelegt. Bis Ende des Jahres 2025 ermöglichen wir aber noch die Auswahl zwischen den Kriterienkatalog 2020 und den neuen Kriterienkatalog 2025 (Übergangsfrist). Gebäude, die erst mit der Planung beginnen, empfehlen wir bereits jetzt die Deklaration nach der neuen Kriterienversion 2025.
Wenn Projekte auf der Onlineplattform in einer vorangegangenen Version angelegt wurden, dann können diese in dieser Version auch weiterbearbeitet und fertiggestellt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit zum „Upgrade“ auf die jeweils neueste Version des Kriterienkatalogs. Dafür muss durch die Nutzer:innen eine Kopie des bereits angelegten Projekts in die neue Kriterienversion gemacht werden. Ein „Downgrade“ einer neuen Kriterienversion auf eine vorangegangene Version ist nicht möglich.