© istock.com/FG Trade
Young woman using the mobile phone in the subway train

Vorbild Spanien

Spanien macht nachhaltige Arbeitswege zur betrieblichen Aufgabe

Mit dem Gesetz „Ley 9/2025 de Movilidad Sostenible“ zielt Spanien darauf ab, klimafreundlichere und sozial gerechtere Mobilität zu stärken. Ein zentraler Ansatzpunkt sind die Arbeitswege: Größere Arbeitsstätten müssen einen betrieblichen Mobilitätsplan erstellen und dessen Umsetzung regelmäßig überprüfen.

© istock.com/FG Trade
Young woman using the mobile phone in the subway train

Klimaschutz und gesellschaftliche Teilhabe verbinden

Das am 5. Dezember 2025 in Kraft getretene Gesetz schafft einen umfassenden Rahmen für die Forcierung von klimafreundlicherer Mobilität im betrieblichen Alltag. Es behandelt unter anderem Mobilitätsplanung, öffentlichen Verkehr, Verkehrsdaten und Güterverkehr. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen ihre Arbeitsplätze, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsangebote und andere Ziele gut und möglichst umweltfreundlich erreichen können.

Nach Angaben der spanischen Regierung verursacht der Verkehr rund 29 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen. Das Gesetz soll deshalb die Dekarbonisierung vorantreiben und die Luftqualität verbessern. Dafür setzt es auf aktive Mobilität, öffentlichen Verkehr und emissionsärmere Fahrzeuge.

Gleichzeitig soll Mobilität für alle zugänglich und leistbar sein. Wohnort, Einkommen oder eine Behinderung sollen die gesellschaftliche Teilhabe möglichst wenig einschränken. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Erreichbarkeit ländlicher Räume und der Vermeidung von Verkehrsarmut.

Mobilitätspläne für größere Arbeitsstätten

Das Gesetz definiert Arbeitswege als einen Bereich, in dem Unternehmen das Mobilitätsverhalten beeinflussen können. Die Förderung von aktiver Mobilität, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie emissionsärmeren Fahrzeugen wird somit zu einer organisatorischen Aufgabe für Unternehmen. Arbeitsstätten mit mehr als 200 Beschäftigten (oder mehr als 100 Beschäftigten pro Schicht) müssen über einen Mobilitätsplan – „Plan de Movilidad Sostenible al Trabajo“ – verfügen. Dieser muss konkrete Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsformen enthalten, wie beispielsweise die Errichtung von Fahrradabstellplätzen.

Gemäß der aktuellen Gesetzesfassung muss der Plan bis zum 5. Dezember 2026 vorliegen. Bei der Erstellung des Plans sind auch Besucher:innen, Zusteller:innen und andere Personen zu berücksichtigen, die den Standort erreichen müssen.

Welche Maßnahmen kommen infrage?

Das Gesetz nennt verschiedene Möglichkeiten, Arbeitswege klimafreundlicher zu gestalten, wobei die konkrete Auswahl zum Standort und zu den Mobilitätsbedürfnissen passen muss. Nicht jede angeführte Maßnahme ist einzeln verpflichtend.

Mögliche Ansätze sind:

  • Aktive Mobilität: Fuß- und Radverkehr erleichtern, beispielsweise durch sichere Fahrradabstellplätze, Umkleiden oder Duschen
  • Öffentlicher Verkehr: Die Nutzung von Bus und Bahn unterstützen oder ergänzende Angebote wie firmeneigene Mitarbeitendenbusse schaffen
  • Geteilte Mobilität: Fahrgemeinschaften und Sharing-Angebote fördern
  • Flexibilisierung und Homeoffice: Förderung von Telearbeit und flexiblen Arbeitszeiten, um den Berufsverkehr in Stoßzeiten zu entlasten
  • Emissionsarme Mobilität: Die Nutzung und das Laden von Elektrofahrzeugen erleichtern

Zudem sind Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Unfallprävention auf Arbeitswegen verpflichtend. Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten sowie Städte mit mehr als 500.000 Einwohner:innen müssen darüber hinaus dedizierte Mobilitätsmanager:innen ernennen.

Fazit: Arbeitswege als Hebel für klimafreundlichere Mobilitätsformen

Das spanische Gesetz verdeutlicht den Stellenwert, den betriebliches Mobilitätsmanagement in einer umfassenden Verkehrspolitik einnehmen kann. Unternehmen können durch passende Angebote und organisatorische Maßnahmen klimafreundlichere Mobilitätsformen attraktiver und leichter nutzbar machen.

Auch für österreichische Betriebe ist dieser Ansatz interessant: Mobilitätsbedürfnisse werden systematisch erfasst, Beschäftigte werden einbezogen, konkrete Maßnahmen werden vereinbart und Fortschritte werden überprüft. So kann ein Mobilitätsplan die Aspekte Klimaschutz, Gesundheit und die Erreichbarkeit des Unternehmens miteinander verbinden.

Beratungsangebot

Das klimaaktiv mobil Förder- und Beratungsprogramm "Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber" (HERRY Consult) berät Sie kostenlos zu umweltfreundlichen Mobilitätsmaßnahmen. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf:

klimaaktiv mobil - Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber
HERRY Consult

Unsere Expertise

+43-1-5041258-50
betriebe@klimaaktivmobil.at

Menschen setzen vier Puzzle Teile zusammen © iStock.com/Sakorn Sukkasemsakorn
Kostenfreie Beratung und Services

Beratung

Nutzen Sie die kostenfreie Erstberatung oder Schwerpunktberatung, um Ihre Mobilitätsmaßnahmen bestmöglich umzusetzen.
Drei Personen am Arbeitsweg zu Fuß © klimaaktiv mobil/Philipp Grausam

Arbeitsweg

Jetzt Mitarbeiter:innen auf Ihrem Arbeitsweg unterstützen.
Person mit Faltrad steht am Bahnhof beim Gleis vor einem vorbeifahrenden Zug © BMIMI/Luiza Puiu

Mobilitätsmaßnahme des Monats

Wir beleuchten jeden Monat eine neue Mobilitätsmaßnahme, geben praxisnahe Tipps und zeigen her, warum sie sich für Ihren Betrieb auszahlen könnte.