klimaaktiv mobil ist die Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) im Mobilitätsbereich.
Zu den Zielen von klimaaktiv mobil gehört die Förderung der Radnutzung in Österreich. Da Mobilitätsgewohnheiten schon in der Kindheit entstehen, unterstützt klimaaktiv mobil Kinder durch Radfahrkurse dabei, Radfahrkompetenz zu erlangen und eine Affinität zum Radfahren zu entwickeln.
klimaaktiv mobil Radfahrkurse können von Schulen in ganz Österreich bei einer bei klimaaktiv mobil registrierten Radfahrschule gebucht werden. Die Kosten eines klimaaktiv mobil Radfahrkurses werden auf Antrag der Schule für jede Schulklasse (1. - 8. Schulstufe) einmal pro Schuljahr nach dem verlautbarten Kostenschema durch klimaaktiv mobil und nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel übernommen.
Der Antrag auf Kostenübernahme wird über die Plattform www.klimaaktivmobil-radfahrkurse.at abgewickelt und kann von einer Schule nach der Buchung eines Radfahrkurses gestellt werden. Bei vorhandenen Budgetmitteln wird der Antrag von klimaaktiv mobil angenommen. Die Verrechnung erfolgt nach bedingungsgemäßer Kursdurchführung direkt zwischen der registrierten Radfahrschule und klimaaktiv mobil (operativ umgesetzt durch die Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency, ZVR 914305190, www.energyagency.at, in der Folge AEA).
Dieses Projekt wurde EU-weit in der Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" (EU-TED) mittels Bekanntmachung veröffentlicht. Etwaige Änderungen und Aktualisierungen der in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen werden ebenfalls mittels Bekanntmachung(en) veröffentlicht.
Bedingungen für die Kostenübernahme der klimaaktiv mobil Radfahrkurse im Detail
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch klimaaktiv mobil ist, dass die in den folgenden Anhängen beschriebenen Bedingungen eingehalten werden.
Anhang 1: Überblick: Verfahren zur Kursanlage und Bestätigung der Kursdurchführung
Anhang 2: Rahmenbedingungen für Schulen mit Klassen der Schulstufen 1 bis 8
Anhang 3: Rahmenbedingungen für Radfahrschulen und Radfahrlehrkräfte
Anhang 4: Qualitätsanforderungen klimaaktiv mobil Radfahrkurse
Anhang 5: Kostenschema und Abrechnungsmodalitäten
Anhang 6: Open-House-Registrierungsverfahren für Radfahrschulen
Die Anhänge sind unten im Downloadbereich zu finden.
Widerrufs/Änderungsvorbehalt: Die Bedingungen sind ab sofort bis auf Änderung beziehungsweise Widerruf gültig. Änderungen beziehungsweise Widerrufe erfolgen durch Veröffentlichung auf dieser Seite der Website. Zusätzlich werden Änderungen beziehungsweise Widerrufe allen bereits registrierten Radfahrschulen per E-Mail mitgeteilt.
Haftungsausschluss
Schulen buchen einen klimaaktiv mobil Radfahrkurs direkt bei den dafür registrierten Radfahrschulen. Die Vertragsbeziehung zur Kursdurchführung kommt ausschließlich zwischen der Schule und der gewählten Radfahrschule zustande. Die Haftung von klimaaktiv mobil, beziehungsweise der AEA als abwickelnde Stelle sowie aller weiteren, vom BMK mit der Durchführung des klimaaktiv mobil Programms „Aktive Mobilität“ beauftragten Institutionen für aus der Vertragsbeziehung zwischen Volksschule und der gewählten Radfahrschule resultierenden Verbindlichkeiten (insbesondere für die Übernahme von Kurskosten) und für allfällige Schäden aus und in Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung der klimaaktiv mobil Radfahrkurse für Schulen ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Fälle von nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. klimaaktiv mobil, die AEA als abwickelnde Stelle sowie alle weiteren, vom BMK mit der Durchführung des klimaaktiv mobil Programms „Aktive Mobilität“ beauftragten Institutionen haften auch nicht für Folgeschäden, immaterielle und indirekte Schäden sowie entgangenen Gewinn.