
Ökodesign-Verordnung
Neue Mindestanforderungen an die Effizienz von Ventilatoren
Gültig ab 24. Juli 2026

Mit der Einführung der neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1834 werden die Effizienzanforderungen an Ventilatoren verschärft. Die Verordnung EU2024/1834 tritt am 24.07.2026 in Kraft. Für Ventilatoren, die in anderen Produkten eingebaut sind (embedded fans) gilt bis 24.07.2027 eine Übergangsfrist für die verschärften Grenzwerte zu den Wirkungsgraden und erweiterten Dokumentationspflichten.
Bestehende Anlagen müssen nicht umgerüstet werden, jedoch sind Austauschventilatoren entsprechend zu kennzeichnen.
Nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Änderungen:
Welche Ventilatoren sind von der neuen Ökodesign-Verordnung betroffen?
Die Verordnung gilt für Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung von 125 W bis 500 kW am Bestpunkt (BEP). Dies umfasst auch Ventilatoren, die in andere Produkte integriert sind.
Bestpunkt (BEP) bezeichnet den besten Energieeffizienzpunkt für den Ventilatorbetrieb, der vom Hersteller als Ventilatordrehzahl in Umdrehungen pro Minute (U/min) angegeben wird;
Von der Verordnung ausgenommen sind beispielsweise:
- Ventilatoren, die zur Kühlung direkt an der Welle eines Elektromotors montiert sind
- Strahlventilatoren mit einer Leistung < 750 W
- Ventilatoren in Küchenabzugshauben mit einer Eingangsleistung < 280 W
- Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen
Eine vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie in der Verordnung.
Was sind die neuen Anforderungen?
Zur Erfüllung der neuen Anforderungen ist der Ventilator, welcher aus luftführenden Bauteilen, Ventilatorlaufrad und elektrischen Antrieb besteht, so zu konzipieren, dass er einen vorgegebenen Mindesteffizienzwert in seinem Bestpunkt erreicht. Der Effizienzwert ergibt sich aus dem Verhältnis von Luftleistung zu aufgewandter elektrischer Leistung. Die vorgegebenen Mindesteffizienzen sind in den nachfolgenden Grafiken dargestellt.

Sind eingebaute Ventilatoren in bereits regulierten Geräten betroffen?
Für die eingebauten Ventilatoren, die beispielsweise in Lüftungsgeräten verbaut sind, sind die Hersteller verpflichtet, die Mindesteffizienz für die eingesetzten Ventilatoren sicherzustellen.
Müssen bestehende Anlagen umgerüstet werden?
Eine Nachrüstung bestehender Anlagen ist nicht erforderlich. Für Austauschventilatoren gibt es jedoch eine Übergangsregelung: Ersatzventilatoren müssen als solche gekennzeichnet sein, um ihren Einsatz im Servicefall zu erleichtern.