klimaaktiv Kriterien für Nachhaltige Investments in Immobilien

Die Umweltzeichen Richtlinie 49 - Nachhaltige Finanzprodukte definiert umfassende Auswahlkriterien für Fonds, die Immobilien in ihr Portfolio aufnehmen wollen. Für die Auswahl und Bewertung dieser Immobilen werden die klimaaktiv Basiskriterien herangezogen.

Nachhaltige Gebäude stehen zunehmend im Fokus von Investmentfonds und Investoren die ihre Anlagenpolitik nach ökologischen und ethisch-sozialen Kriterien ausrichten wollen. Die Frage nach einer transparenten Qualitätssicherung dieser Gebäude ist dabei eine wesentliche für die Auswahl von nachhaltigen Immobilien.

Die Umweltzeichen Richtlinie 49 - Nachhaltige Finanzprodukte definiert umfassende Auswahlkriterien für Fonds, die Immobilien in ihr Portfolio aufnehmen wollen. Werden dieses Kriterien zur nachhaltigen Vermögensveranlagung bei den Investitionsentscheidungen konsequent berücksichtigt, können Immobilienfonds das Österreichische Umweltzeichen beantragen.

Für die Auswahl und Bewertung der Immobilen werden die klimaaktiv Gebäudekriterien herangezogen. Konkret müssen die Immobilien im Fonds die klimaaktiv Basiskriterien erfüllen.

Das Dokument „klimaaktiv und die Anwendung in der Umweltzeichen Richtlinie 49“  gibt einen Überblick über die klimaaktiv Basiskriterien und deren Anwendung für die Bewertung von Immobilien.

Im Detail geht es darum, welche klimaaktiv Basiskriterien für Immobilien (Neubau/Sanierung/Bestandsgebäude) anzuwenden sind. Darüber hinaus wird beschrieben, wie mit Bestandsgebäuden (Gebäude, deren Baufertigstellung zum Zeitpunkt der Investition älter als 5 Jahre ist bzw. die in den vergangenen 5 Jahren nicht umfassend saniert wurden) umgegangen werden kann.

Ein Vergleich zwischen den klimaaktiv Basiskriterienkatalogen von 2014 und 2017 und allgemeine Informationen (Links, Ansprechpartner) zu klimaaktiv werden vorgestellt.

Veröffentlicht am 28.09.2018