© Lukas Schaller
Schule Hittisau

Kriterienkatalog Version 2026.1

Kriterienkatalog Gebäude​ 2026

Mit dem klimaaktiv Kriterienkatalog 2026 werden die Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 (2025) übernommen und durch gezielte Weiterentwicklungen ergänzt. Im Mittelpunkt steht die Überarbeitung des Kapitels „Energie und Versorgung“, dass im Zuge der Integration der neuen OIB-Richtlinie umfassend aktualisiert und erweitert wurde. Darüber hinaus wurden auf Grundlage von Rückmeldungen aus der Praxis auch in den übrigen Kapiteln punktuelle Anpassungen vorgenommen.

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Der neue klimaaktiv Kriterienkatalog 2026

Die Version 2026 des klimaaktiv Kriterienkatalogs führt das bewährte Bewertungssystem konsequent weiter und schafft gleichzeitig die Grundlage für die Anwendung der OIB-Richtlinie 6 (2025). Dabei bleiben die zentralen Qualitätsanforderungen und die grundlegende Struktur des Systems unverändert. Die vier Bewertungskategorien sowie die Bepunktung mit maximal 1.000 Punkten bieten weiterhin einen verlässlichen Rahmen für die Planung, Errichtung und Bewertung nachhaltiger Gebäude.
Mit der Aktualisierung stellt klimaaktiv sicher, dass aktuelle rechtliche Anforderungen in das System integriert werden, ohne die Vergleichbarkeit und Kontinuität der Gebäudebewertung zu beeinträchtigen. Damit bleibt das im BMWET verankerte Programm ein wichtiger Qualitätsstandard für die österreichische Bau- und Immobilienwirtschaft und unterstützt Planungs- und Investitionssicherheit auf Basis hoher Anforderungen an Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Was ist neu? – Die wesentlichen Änderungen im Überblick

m Bereich Klimawandelanpassung und Standort wurden die Anforderungen an die Elektromobilität weiter konkretisiert. Ladestationen müssen künftig konsequent für ein aktives Lastmanagement vorbereitet sein und über standardisierte Schnittstellen wie OCPP oder Modbus TCP verfügen. Zudem ist im Mehrgeschosswohnbau die Infrastruktur so auszulegen, dass eine vollständige Nachrüstung aller Stellplätze mit Ladepunkten möglich ist.

Das Kapitel Energie und Versorgung wurde umfassend überarbeitet und an die OIB-Richtlinie 6 (2025) angepasst. Die Anforderungen an den Heizwärmebedarf wurden im Zuge der neuen OIB-Richtlinie aktualisiert. Gleichzeitig ersetzt der Endenergiebedarf die bisherige Bewertung von Primärenergie und CO2-Emissionen und wird nun relativ zu den bauordnungsrechtlichen Grenzwerten bewertet. Auch die Eigenstromversorgung gewinnt an Bedeutung, indem die erreichbare Punktezahl verdoppelt wurde und solarthermische Anlagen auf den PV-Ertrag angerechnet wer-den können. Darüber hinaus wurde die Bewertung der Kühlung neu strukturiert und trennt nun zwischen dem Kühlbedarf und der effizienten Deckung, wobei Aspekte wie Tropennächte, Klima-kältebedarf sowie der Einsatz effizienter Systeme und Freecooling berücksichtigt werden.

Im Kapitel Ressourcen und Kreislaufwirtschaft wurde insbesondere die Ökobilanzierung weiterentwickelt: Es ist nun nur noch die Berechnung nach OI3BG3,BZF,LZ, IBO V5.0 möglich die den gesamten Lebenszyklus über 50 Jahre umfasst, während der bisherige Indikator OI3BG3,BZF entfällt. Zusätzlich wird die Flexibilität von Grundrissen stärker gewichtet, indem anpassungsfähige Nutzungskonzepte höher bewertet werden, während einzelne Detailanforderungen wie spezifische Anschlussmöglichkeiten in Außenwänden gestrichen wurden.

Auch im Bereich Komfort und Gesundheit wurden mehrere Kriterien präzisiert und praxisnah weiterentwickelt. Bei der Sommertauglichkeit können nun zusätzliche Verschattungen durch Gebäudeteile, Nachbargebäude oder Gelände berücksichtigt werden. Die Anforderungen an die Raumlufttechnik wurden strukturell überarbeitet und erweitert, etwa durch die Möglichkeit der Fensterlüftung mit CO2-Monitoring in vielen Nichtwohngebäuden, mit Ausnahmen für sensible Nutzungen wie Schlafräume. Zudem wurden die Nachweisführung beim Tageslicht konkretisiert und alternative Nachweismöglichkeiten geschaffen, etwa durch Schimmelbegehungen anstelle von VOC-Messungen bei bewohnten Sanierungen.

FAQs zum Kriterienkatalog 2026

Grundsätzlich werden neue Projekte auf der Onlineplattform baudock nach dem jeweils aktuellen Kriterienkatalog angelegt. Der derzeit aktuelle Kriterienkatalog ist der Kriterienkatalog 2026. Gebäude, die davor  nach dem Kriterienkatalog 2025 oder 2020 auf baudock angelegt wurden, können weiterhin in dieser Version bearbeitet und abgeschlossen werden. Ein Upgrade ist jederzeit möglich.

Wenn Projekte auf der Onlineplattform in einer vorangegangenen Version angelegt wurden, dann können diese in dieser Version auch weiterbearbeitet und fertiggestellt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit zum „Upgrade“ auf die jeweils neueste Version des Kriterienkatalogs. Dafür muss durch die Nutzer:innen eine Kopie des bereits angelegten Projekts in die neue Kriterienversion gemacht werden. Ein „Downgrade“ einer neuen Kriterienversion auf eine vorangegangene Version ist nicht möglich.