Wohnbauförderung Kärnten 2024: Erhöhte Förderungen für klimaaktiv Gebäude!

Die neuen Richtlinien der Kärntner Wohnbauförderung, die ab 1.4.2024 gültig sind, bieten wieder attraktive Förderungen für klimaaktiv Gebäude im Neubau und in der Sanierung, sowohl für den gemeinnützigen als auch privaten Wohnbau.

Seit 1.1.2018 gilt das neue Kärntner Wohnbauförderungsgesetz - K-WBFG 2017 mit einem deutlichen Bekenntnis zum energiesparenden, ökologischen und klimaschonenden Bauen und Sanieren! Die neuen Richtlinien, die ab 1.1. bzw. 1.4.2024 gültig sind, bieten wieder attraktive Förderungen für klimaaktiv Gebäude im Neubau und in der Sanierung sowohl für den gemeinnützigen als auch privaten Wohnbau.

  • Für neue Mietwohnungen im mehrgeschoßigen gemeinnützigen Wohnbau betragen die Erhöhungsbeiträge zu den angemessenen Gesamtbaukosten 10% bei klimaaktiv SILBER und 12% bei klimaaktiv GOLD.
  • Für neue Eigentumswohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau gibt es den attraktiven Bonus "Qualitätsstufe klimaaktiv". klimaaktiv Silber Gebäude erhalten zusätzlich 180 €/m² förderbare Nutzfläche, klimaaktiv Gold Gebäude sogar zusätzlich 200 €/m² förderbare Nutzfläche. Der höchstzulässige Kaufpreis einer Wohnung erhöht sich von 2.950 €/m² Nutzfläche auf 3.250 €/m² Nutzfläche, wenn zumindest klimaaktiv Silber erreicht wird.
  • Bei Sanierungsmaßnahmen im gemeinnützigen Wohnbau mit welchen nach Durchführung der Arbeiten die Qualitätsstufe für Wohngebäude-Sanierung klimaaktiv Silber erreicht wird, betragen die förderbaren Sanierungskosten höchstens € 900 / m² Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von € 108.000 je Wohnung. Davon werden je nach umgesetzter Maßnahmen 50 bzw. 60% gefördert.
  • Bei Sanierungsmaßnahmen von Eigentumswohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau mit welchen nach Durchführung der Arbeiten die Qualitätsstufe für Wohngebäude-Sanierung klimaaktiv Silber erreicht wird, betragen die förderbaren Sanierungskosten höchstens € 700 / m² Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von € 84.000 je Wohnung. Davon werden 50% gefördert.

Neben diesen "klimaaktiv-Boni" für den Geschoßwohnbau finden sich in der Kärntner Wohnbauförderung aber auch zahlreiche zusätzliche Anforderungen und Boni, die sich (ähnlich) auch im klimaaktiv Gebäudestandard wiederfinden, wie z.B. das weitgehende Verbot von fossilen Brennstoffen, Vermeidung sommerlicher Erwärmung, Fahrradabstellplätze, E-Mobilität, Energieverbrauchsmonitoring, Komfortraumlüftung, Umweltbonus (OI3-Index), Begrünungsmaßnahmen, etc.

In Kärnten zahlt es sich also aus, sich JETZT mit dem neuen klimaaktiv GEBÄUDESTANDARD vertraut zu machen! Bei Fragen zu klimaaktiv Deklarationen steht das Team der Ressourcen Management Agentur GmbH, unser klimaaktiv Partner in Kärnten, gerne zur Verfügung.

Alle Kontakte zum klimaaktiv Team

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amts der Kärntner Landesregierung. Die detaillierten Voraussetzungen sind dem K-WBFG 2017 sowie den aktuellen Richtlinien zum K-WBFG 2017 zu entnehmen.

Veröffentlicht am 15.04.2024