© Lukas Schaller mail@lukasschaller.at

Rechtliche Einordnung des klimaaktiv Gebäudestandards

Das Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) hat die Kanzlei Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH (nhp Rechtsanwälte) mit einer rechtlichen Einordnung betreffend verschiedene Aspekte des klimaaktiv Gebäudestandards beauftragt. Das Gutachten analysiert den klimaaktiv Gebäudestandard im Vergleich zu anderen Zertifizierungssystemen für nachhaltiges Bauen in Österreich. Es behandelt insbesondere die Begriffe Deklaration und Zertifizierung, Haftungsfragen, die EU-Taxonomie sowie Fördervoraussetzungen.

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Kernaussagen aus der rechtlichen Einordnung

  • Die rechtswissenschaftliche Literatur qualifiziert klimaaktiv als eine Zertifizierung und setzt es mit den privat organisierten Zertifizierungssystemen gleich. Gleichzeitig bestehen zwischen Deklaration und Zertifizierung keine gravierenden Unterschiede. Beide Verfahren müssen Nachweise über die Einhaltung der geforderten Kriterien vorlegen und werden von Fachleuten begleitet.

  • Die klimaaktiv Gebäudezertifizierung basiert wie andere Systeme auf fachlich fundierten Nachweisen und Prüfungen durch qualifizierte Personen.

  • Eine klimaaktiv Zertifizierung erfüllt darüber hinaus noch den Begriff eines Gütezeichens laut österreichischem Vergaberecht (BVergG 2018), da Informationen, Bewertungskriterien und Gewichtungen von klimaaktiv vollständig und transparent nachzuvollziehen sind. 

  • In Bezug auf die EU-Taxonomie gilt: Weder privat organisierte Zertifikate noch die klimaaktiv-Deklaration können eine rechtlich verbindliche Bestätigung der Taxonomiekonformität liefern. Dies ist ausschließlich durch einen Wirtschaftsprüfer im Rahmen der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung möglich. Die Systeme bieten aber eine hilfreiche Vorprüfungsmodelle.

  • Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Gesetzgeber für Förderungen ausschließlich auf die klimaaktiv-Zertifizierung als Nachweis der Nachhaltigkeit abstellt.

Fazit

Das Gutachten bestätigt die hohe fachliche Qualität und Rechtssicherheit der klimaaktiv Gebäudebewertung. Es eignet sich als Nachweis nachhaltiger Bauweise für Förderungen und Wettbewerbe und ist rechtlich als Zertifizierung anerkannt. Eine klimaaktiv Zertifizierung erfüllt darüber hinaus noch den Begriff eines Gütezeichens. 

Die rechtliche Einordnung des klimaaktiv Gebäudestandards wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) von der Rechtsanwaltskanzlei nhp Rechtsanwälte erstellt. In der ausführlichen Langversion des Gutachtens findet sich die Detailbegründungen und die vertiefte rechtliche Argumentation.