Das Etikett für öffentliche E-Ladestellen

Bei der Ankunft an der Ladestation soll klar und eindeutig erkennbar sein, welche Hardware-Schnittstelle für das Fahrzeug verwendet werden kann. Ein einfacher Vergleich des Labels auf der Fahrzeug- sowie Ladestellenseite gibt Nutzer:innen die Sicherheit, dass die Ladestation vor Ort geeignet ist. Darüber hinaus soll die Angabe der Ladeleistung der Ladestation einen zusätzlichen Informationswert liefern.

Im Regelfall gilt also zum Beispiel: Ein C im schwarzen Sechseck am Fahrzeug und ein C im weißen Sechseck bei der Ladestation? Passt, Fahrzeug aufladen ist möglich!

Diese Kennzeichnung erfolgt analog zur bereits umgesetzten Kraftstoffkennzeichnung bei Zapfsäulen und bei Tankstellen. Die in der Pkw-Verbraucherinformationsverordnung (Pkw-VIV) enthaltene Kennzeichnungspflicht erstreckt sich auf öffentlich zugängliche Ladepunkte. Die Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte sind damit verpflichtet, diese Kennzeichnung als Service für E-Fahrzeugnutzer:innen umzusetzen.

Für weiterführende Infos soll auf die FAQs sowie insbesondere für Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladestellen auf die Pkw-VIV und die ÖNORM EN 17186 „Identifikation von Fahrzeug- und Infrastrukturkompatibilität – Grafische Darstellung von Kundeninformationen für die Energieversorgung von Elektrofahrzeugen“ verwiesen werden.

Die Österreichische Energieagentur wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit der Einrichtung einer Servicestelle für zur Umsetzung Verpflichtete beauftragt.

Veröffentlicht am 18.08.2021

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