Klimaschutzziele im Verkehr

Was sind die zugrundeliegenden Vereinbarungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, in denen Klimaschutzziele und Strategien zur deren Erreichung im Verkehrsbereich festgelegt sind? Eine kurze Übersicht finden Sie im folgenden Artikel.

Das Pariser Klimaschutzübereinkommen und das 1,5 Grad Ziel

Im Weltklimavertrag der Vereinten Nationen, auch bekannt als Pariser Abkommen, wurde 2016  festgelegt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mindestens aber ein 1,5 Grad Ziel zu erreichen.

An diesem Ziel hält man weiterhin fest, dies wurde nochmals bei der Klimakonferenz COP28 in Dubai 2023 bestätigt. So sollen die Emissionen bis 2030 um 43 Prozent gesenkt werden, bis 2035 um 60 Prozent im Vergleich zum Niveau von 2029 und bis 2050 auf Netto Null.

Für den Verkehrssektor bedeutet das, dass bei der Begrenzung von

  • 2 Grad Celsius eine Emissionsreduktion von 80 Prozent der Treibhausgase (THG) bis 2050 (ggü. 1990) und
  • 1,5 Grad Celsius eine Emissionsreduktion von 95 Prozent der THG bis 2050 (ggü. 1990) erzielt werden muss.

Rund 190 Staaten haben das Abkommen unterzeichnet und sich damit verpflichtet, nationale Reduktionsziele auszuarbeiten. Der aktuelle Ratifizierungsstand kann hier abgerufen werden: UNTC

Umsetzung auf europäischer Ebene

Auf der Grundlage des Pariser Klimaschutzübereinkommen hat die EU die Energie- und Klimastrategie der Europäischen Union erarbeitet. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, wurde als Zwischenziel eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um 55 Prozent (gegenüber 1990) bis 2030 festgelegt.

Mit dem Fit for 55 Paket soll dieses Ziel erreicht werden. Es beinhaltet reformierte und neue Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Kommission zur Klimapolitik sowie eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Verkehr, denn während die Emissionen in anderen Sektoren rückläufig sind, steigen sie im Verkehrssektor kontinuierlich an. So sollen beispielsweise ab 2035 nur noch emissionsfreie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden, Stadtbusse sollen ebenfalls emissionsfrei werden. Das Paket umfasst zudem Vorschläge für einen nachhaltigen Luft- und Seeverkehr und der Stärkung des Schienenverkehrs.

Nationale Strategien und Ziele

Das aktuelle Regierungsprogramm 2020-2024 strebt ein Paris-kompatibles CO2-Budget und dementsprechende Reduktionspfade an, um bis spätestens 2040 Klimaneutralität in Österreich zu erreichen. Der „Nationale Energie- und Klimaplan“ (NEKP) gibt dazu verschiedene Handlungsempfehlungen für Österreich aus. Im Sinne dieser Zielsetzung wird der NEKP unter Einbindung von Ministerien, Ländern und Stakeholdern überarbeitet. Bis Juni 2024 muss dieser fertiggestellt und der EU-Kommission übermittelt werden.

Ein starker Fokus des Klimaplans liegt auf der Mobilität, da sich gezeigt hat, dass Fortschritte in den Bereichen Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft und Energieversorgung durch stark steigende Emissionen im Mobilitätssektor konterkariert werden. Vor diesem Hintergrund wurde der Mobilitätsmasterplan 2030 entwickelt, der Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung und Verkehrsverbesserung vorsieht. Im Sinne der Verkehrsverlagerung spielt insbesondere die Förderung des Umweltverbundes eine zentrale Rolle (siehe z.B. Masterplan Radfahren und Masterplan Gehen).

Maßnahmen in der Aktiven Mobilität

Der Masterplan Radfahren 2015-2025 setzt auf Beratung, Förderung und Bewusstseinsbildung im Radverkehr. Der Radverkehr als Wirtschafts- und Gesundheitsfaktor steht verstärkt im Mittelpunkt, ebenso die Förderung von Elektrofahrrädern sowie die Verknüpfung des Radfahrens mit dem öffentlichen Verkehr. Ziel ist es, mit einer noch breiteren Umsetzung des Masterplans Radfahren und neuen Impulsen den Radverkehrsanteil bis 2025 auf 13 Prozent zu steigern.

Der Masterplan Gehen, welcher von BMNT und BMVIT im Jahr 2015 veröffentlicht wurde, soll die Bedeutung des Gehens für das Gesamtverkehrssystem bewusstmachen, den motivierenden Rahmen für die Verbesserung der Bedingungen fürs Gehen setzen und geeignete Maßnahmen zur Fußverkehrsförderung zur Umsetzung empfehlen. Zur Förderung der Mobilitätsform Zu-Fuß-Gehen wurden zehn Handlungsfelder definiert, denen insgesamt 26 Maßnahmen zugeordnet wurden.

Veröffentlicht am 02.01.2024

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