Klimaschutzziele im Verkehr

Was sind die zugrundeliegenden Vereinbarungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, in denen Klimaschutzziele und Strategien zur deren Erreichung im Verkehrsbereich festgelegt sind? Eine kurze Übersicht finden Sie im folgenden Artikel.

Der Weltklimavertrag der Vereinten Nationen hat sich zum Ziel gesetzt die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Angestrebt wird ein 1,5 °C Ziel. Für den Verkehrssektor bedeutet das, dass bei der Begrenzung von

  • 2 °C eine Emissionsreduktion von -80 % der Treibhausgase (THG) bis 2050 (ggü. 1990) und
  • 1,5 °C eine Emissionsreduktion von -95 % der THG bis 2050 (ggü. 1990) erzielt werden muss.

 

 

In der Energie- und Klimastrategie der Europäischen Union wurde festgelegt, dass im Hinblick auf die Zielerreichung 2050 die THG im Jahr 2030 um 40 % (ggü. 1990) reduziert werden müssen. Notwendig hierfür ist ein Ausbau an erneuerbaren Energien sowie eine Steigerung der Energieeffizienz (+27 % bis 2030). Eine weitere Maßnahme ist die Festlegung der Grenzen für die EU-weiten durchschnittlichen CO2-Emissionen je Fahrzeughersteller; So dürfen z. B. PKW ab dem Jahr 2021 maximal 95 g CO2/km (NEFZ) ausstoßen.

Die auf der nationalen Ebene erstellten Dokumente „#mission2030 Die Österreichische Klima- und Energiestrategie“ und der „Nationale Energie- und Klimaplan“ formulieren folgende klimawirksame Handlungsempfehlungen bis zum Jahr 2030:

  • Reduktion der Emissionen aus dem Verkehr um rund 7,2 Mio. t CO2eq (-36 % ggü. 2005)
  • > 50 % Neuzulassungen emissionsfreier PKW und LNF
  • Ab 2025 nur mehr emissionsfreie Taxis neu zulassen
  • Bis 2030 soll der Elektrifizierungsgrad der ÖBB-Strecken auf 85 % steigen

Das aktuelle Regierungsprogramm 2020-2024 strebt ein Paris-kompatibles CO2-Budget und dementsprechende Reduktionspfade an, um bis spätestens 2040 Klimaneutralität in Österreich zu erreichen. Hierzu wird der Mobilitätsmasterplan 2030 entwickelt, wo Maßnahmen der Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung und Verkehrsverbesserung angeführt werden. Im Sinne der Verkehrsverlagerung spielen insbesondere die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel eine zentrale Rolle (siehe z. B. Masterplan Radfahren und Masterplan Gehen).

Der Masterplan Radfahren 2015-2025 setzt auf Beratung, Förderung und Bewusstseinsbildung im Radverkehr. Der Radverkehr als Wirtschafts- und Gesundheitsfaktor steht verstärkt im Mittelpunkt, ebenso die Förderung von Elektrofahrrädern sowie die Verknüpfung des Radfahrens mit dem öffentlichen Verkehr. Ziel ist es, mit einer noch breiteren Umsetzung des Masterplans Radfahren und neuen Impulsen den Radverkehrsanteil bis 2025 auf 13 % zu steigern.

Der Masterplan Gehen, welcher von BMNT und BMVIT im Jahr 2015 veröffentlicht wurde, soll die Bedeutung des Gehens für das Gesamtverkehrssystem bewusstmachen, den motivierenden Rahmen für die Verbesserung der Bedingungen fürs Gehen setzen und geeignete Maßnahmen zur Fußverkehrsförderung zur Umsetzung empfehlen. Zur Förderung der Mobilitätsform zu Fuß Gehen wurden zehn Handlungsfelder definiert, denen insgesamt 26 Maßnahmen zugeordnet wurden.

Veröffentlicht am 10.02.2021