Finanzielle Beteiligung für Gemeinden

Durch die gezielte Wissensweitergabe können Gemeinden den Anteil privater Initiativen in ihrer Gemeinde erhöhen. Zudem können sie sich aber auch selbst der Werkzeuge einer finanziellen Beteiligung zur Beschleunigung ihrer erneuerbaren Energieprojekte bedienen. Welche Formen der finanziellen Beteiligung für die Umsetzung hilfreich sind und wie sie gestaltet sein könnten, wird hier erläutert.

Leitfaden "Finanzielle Beteiligungen an PV-Projekten" für Gemeinden

Die vorliegende Fachinformation soll Gemeinden einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung an erneuerbaren Energieprojekten geben. Dazu werden zunächst die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung an erneuerbaren Energieprojekten allgemein vorgestellt. In weiterer Folge wird auf den Nutzen einer finanziellen Beteiligung für Gemeinden, Betriebe und Eigentümer:innen von Gebäuden eingegangen. Die Beschreibung des Nutzens wird durch das Fallbeispiel Mehrfamilienhaus ergänzt. In diesem liegt das Augenmerk auf dem Nutzen einer gemeinsamen Initiative von Eigentümer:innen und Mieter:innen für ein PV-Projekt am Mehrfamilienwohngebäude. Darüber hinaus werden Tipps zu häufigen Fragen aus der Praxis zur finanziellen Beteiligung gegeben. Den Abschluss der Fachinformation bilden vier internationale Praxisbeispiele. Sie zeigen konkrete Anwendungsfälle von finanzieller Beteiligung zur Umsetzung nachhaltiger Projekte und sollen zu neuen Ideen anregen.

Vorteile durch finanzielle Beteiligung an PV-Projekten

  • Um die Klima- und Energieziele zu erreichen, ist es wichtig, vorhandene Photovoltaik-Potenziale auszunutzen. Gemeinschaftlich genutzte und durch finanzielle Beteiligungen umgesetzte Photovoltaikprojekte können dabei helfen.
  • Gemeinschaftlich umgesetzte Photovoltaikanlagen im größeren Leistungsbereich können durch Skaleneffekte einen günstigeren Quadratmeterpreis für die Beteiligten ermöglichen.
  • Investitionen von Kapitalgeber:innen müssen nicht unbedingt von Eigentümeri:nnen zurückbezahlt werden. Es können andere Vereinbarungen zur Abgeltung der Investitionen getroffen werden, wie unter anderem ein kostenloser Strombezug.
  • Eigentümer:innen können Mieter:innen an den Investitionskosten für die Photovoltaikanlage beteiligen. Dadurch sinkt der kurzfristige Investitionsbedarf von Eigentümer:innen und Mieter:innen können ihren eigenen Ökostrom nutzen.
  • Durch einen hohen Eigenverbrauch des Photovoltaikstroms werden bei der Stromrechnung auch Netzgebühren und Steuern gespart.
  • Weniger zahlungskräftigen Eigentümer:innen kann durch einen reduzierten kurzfristigen Investitionsbedarf geholfen werden.
  • Die Finanzierungskosten können durch finanzielle Beteiligungen geringer ausfallen.
  • Die Investition kann als umweltfreundliche Geldanlage gestaltet werden. Dabei wird die Investitionssumme plus Zinsen in einer vereinbarten Zeit zurückbezahlt.
Veröffentlicht am 19.07.2023

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