Rückblick: Österreichisches Radverkehrskonzept 1989–1999

Strategien zur Förderung des Radverkehrs sind heutzutage ein selbstverständliches Instrument zur Entwicklung des Verkehrsgeschehens. In Österreich wurde mit dem Masterplan Radfahren im Jahr 2006 der erste derartige Plan vorgestellt. Doch bereits 17 Jahre zuvor, im Jahr 1989, gab es den ersten Anlauf zu einem strukturierten Ausbau des Radverkehrsnetzes.

Im November 1989 wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten das „Österreichische Radverkehrskonzept 1989–1999“ herausgegeben. Ziel war die bundesweite Förderung des Radverkehrs durch die Schaffung von baulich getrennter Radinfrastruktur entlang stark befahrener Bundesstraßen sowie der Ausbau wichtiger eigenständiger Radrouten. So war etwa der Donauradweg damals zwar schon über weite Strecken befahrbar, wies jedoch noch einzelne Lücken und Verbesserungsbedarf auf.

Ein wichtiger Unterschied zu heute: Die Bundesstraßen (heute Landesstraßen B bzw. Hauptstraßen B in Wien) waren damals noch in der Zuständigkeit des Bundes, erst 2002 wurden diese „verländert“. Dementsprechend nahm es die Bundesregierung als ihre Aufgabe wahr, österreichweit Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs zu ergreifen.

Basis für die Erstellung des Konzepts war der 1986 ins Leben gerufene „Arbeitskreis Österreichisches Radverkehrskonzept“. Bei der Gründung waren mehrere Organisationen vertreten, die auch heute noch wichtige Akteure im Bereich der Verkehrsplanung und -politik darstellen, wiewohl sich bei einigen der thematische Fokus über die Jahrzehnte verschoben hat. Zu nennen sind etwa Interessenvertretungen wie die ARGUS (Arbeitsgemeinschaft umweltfreundlicher Stadtverkehr), ARBÖ und ÖAMTC, das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) oder die FGS (Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen), die Vorgängerin der heutigen FSV (Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr).

Klärung grundsätzlicher Fragen

Eine wesentliche Aufgabe des Arbeitskreises bestand in der Klärung wichtiger Fragen rund um den Radverkehr. Dazu zählten etwa die Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften hinsichtlich Finanzierung, Bau und Instandhaltung der Radverkehrsanlagen, rechtliche Fragen mit Fokus auf die StVO sowie die Abklärung eines Prozesses, der die bundesweit einheitliche Umsetzung der im Konzept definierten Ziele ermöglichen sollte.

Als technische Grundlage wurde auch schon vor rund 30 Jahren mit den RVS-Merkblättern der (heutigen) FSV gearbeitet, welche zwar in der Zwischenzeit maßgeblich weiterentwickelt wurden, aber dennoch einige Parallelen zu den heutigen Versionen aufweisen.

Das Konzept in Zahlen

Aufbauend auf der Analyse bestehender Radverkehrsnetze in den Bundesländern wurden die noch auszubauenden Strecken entlang von Bundesstraßen ermittelt. Demnach gab es mit Stand Sommer 1989 rund 400 km Radverkehrsanlagen entlang der Bundesstraßen. Für den weiteren Ausbau wurden insgesamt 2.356 km identifiziert. Im Endausbau des Radverkehrskonzeptes hätte dies also eine Gesamtlänge von rund 2.756 km Radverkehrsanlagen entlang der Bundesstraßen bedeutet.

Die Kosten für diese Baumaßnahmen wurden damals mit ca. 1,832 Mrd. Schilling benannt, was unter Berücksichtigung der Inflation heute dem Betrag von ca. 241,8 Mio Euro entspricht.

Veröffentlicht am 09.12.2021

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