RVS-Einsatzkriterien für „Grünpfeil im Radverkehr“ kostenfrei erschienen

Seit Frühjahr 2022 werden klimarelevante Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) von klimaaktiv mobil kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nun ist das neue RVS-Arbeitspapier Nr.36 „Einsatzkriterien für die Zusatztafel mit Grünpfeil für den Fahrradverkehr“ erschienen, das Voraussetzungen des Rechtsabbiegens bei Rot für Radfahrende reguliert.

Dem Radverkehr mehr Rechte im Straßenverkehr einräumen – so lautet die Stoßrichtung der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die Anfang Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Eine wichtige Neuerung in der (StVO) ist die neue Zusatztafel Grünpfeil an ampelgeregelten Kreuzungen. Die Zusatztafel erlaubt Radfahrenden bei roten Ampeln rechts abzubiegen. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor an der roten Ampel angehalten wurde und es dabei zu keiner Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden kommt.

Voraussetzungen für Zusatztafel Grünpfeil

Welche Kreuzung für eine Zusatztafel mit Grünpfeil geeignet ist, unterliegt strengen Regelungen. Verkehrsbehörden orientieren sich bei der Anwendung an bestimmte Kriterien, welche im neuen RVS-Arbeitspapier Nr. 36 „Einsatzkriterien für die Zusatztafel mit Grünpfeil für den Fahrradverkehr“ der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) aufgelistet sind.

So darf beispielsweise das Tempolimit bei Mischverkehr zwischen Radverkehr und Kfz-Verkehr nicht 50 km/h überschreiten, um weiterhin die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu gewähren. Bei einer Fahrstreifenbreite unter 3 Meter muss individuell entschieden werden, ob sich die Kreuzung für die Zusatztafel eignet.

Wichtig ist dazu auch, dass die Sicht auf alle Verkehrsteilnehmer:innen gegeben ist. Anfahrtssichtweiten für den querenden Verkehr betragen je höchstzulässiger Geschwindigkeit zwischen 10 und 70 Meter. Zudem muss beim Abbiegen bei Rot der querende Fußverkehr gut überblickt werden können.

Weitere Kriterien betreffen unter anderem Verkehrssituationen mit baulich getrennten Zweirichtungsradwegen auf der gegenüberliegenden Straßenseite oder Fahrbahnen mit Straßenbahngleisen. Auch die ausreichende Erkennbarkeit der Zusatztafel sowie Verkehrsstärken des Kfz-Verkehrs, des Fußgängerverkehrs und die Schwerverkehrsstärke mit Lkw-ähnlichen Fahrzeugen werden bei der Verwendung der Tafel berücksichtigt.

Geradeausfahren bei T-förmigen Kreuzungen

Zusätzlich zur Möglichkeit des Rechtsabbiegens sollen nun auch ausgewählte T-förmige Kreuzungen geradeaus überquert werden dürfen, wenn die Ampel bei Rot steht und eine Zusatztafel Grünpfeil vorhanden ist. Es gelten dabei ähnliche Voraussetzung wie für den Grünpfeil beim Rechtsabbiegen. Damit steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen weiterhin im Vordergrund, gleichzeitig wird mit den neuen Zusatztafeln dem Fahrradverkehr ein flüssigeres Vorankommen ermöglicht. Erste Zusatztafeln Grünpfeil werden an Ampeln in den Städten Linz und Wien bereits eingesetzt.

Download

Für weitere Details und Informationen empfehlen wir das 14-seitige RVS-Arbeitspapier, welches kostenfrei im FSV-Onlineshop heruntergeladen werden kann und finanziell von klimaaktiv mobil unterstützt wurde.

Veröffentlicht am 06.02.2023