Nationaler Radverkehrsplan 3.0 Deutschland

Seit 2002 gibt es in Deutschland mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) eine Strategie, um ein gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Gemeinden in der Radverkehrsförderung zu ermöglichen. Nun liegt die dritte Auflage vor, die den weiteren Fahrplan bis 2030 skizziert.

Die Förderung des Radverkehrs ist in Zeiten der Klimakrise und des steigenden Bewusstseins für Lärmbelästigung, Luftqualität und Flächengerechtigkeit ein wichtiges Anliegen. Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP 3.0) ist die Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland.

Bei der tatsächlichen Umsetzungsphase radverkehrsfördernder Maßnahmen sind in der Praxis einige Hürden zu überwinden. Vor allem die föderale Verteilung der Kompetenzen sind eine Herausforderung. 

Föderalismus als Hindernis

Hinsichtlich der Kompetenzverteilung zeigt sich in Deutschland ein ähnliches Bild wie in Österreich. Der Bund hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Infrastruktur und andere konkrete bzw. örtliche Faktoren für den Radverkehr, kann aber mit radfreundlicher Gesetzgebung (wie etwa dem bereits eingeführten Mindestüberholabstand) und entsprechender budgetärer Ausstattung seinen Beitrag leisten. Finanziell und rechtlich können sich auch die Länder an der Entwicklung des Radverkehrs beteiligen.

Der NRVP gibt einen gemeinsamen, strategischen Rahmen vor, um dieses Hindernis zu überwinden.

Radverkehr: mehr, besser, sicherer

Unter den drei Leitzielen „mehr Radverkehr“, „besserer Radverkehr“ und „sicherer Radverkehr“ spannt sich eine Vielzahl möglicher Maßnahmen auf, wie diese Ziele erreicht werden können.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Radverkehrsförderung liegt auf der Infrastruktur, für die die Länder und Kommunen zuständig sind. Um deren Qualität zu verbessern, nennt der NRVP wesentliche Merkmale, die eine qualitativ hochwertige Radverkehrsinfrastruktur aufweisen muss, wie Durchgängigkeit und Vernetzung sowie sichere und komfortable Befahrbarkeit. Eine zentrale Devise des Kapitels Infrastruktur im NRVP lautet: Kein Straßenneubau oder -umbau ohne Berücksichtigung des Radverkehrs.

Einführung von Radschnellwegen und Fahrradzonen

Interessant ist auch der Blick auf die verfügbaren Instrumente. Neben den klassischen, auch in Österreich bekannten Anlageformen wurden in Deutschland mit der letzten StVO-Novelle aus dem Jahr 2020 zwei neue Werkzeuge zum Ausbau des Radverkehrsnetzes eingeführt, nämlich Radschnellwege und Fahrradzonen. Während mit dem „Radschnellweg“ im Wesentlichen eine neue Beschilderungsmöglichkeit für hochrangige Radrouten eingeführt wurde, ist die „Fahrradzone“ eine Weiterentwicklung der auch hierzulande bekannten Fahrradstraße. Wie das Wort schon verrät, können mit der Einführung von Fahrradzonen nicht nur einzelne Straßenzüge, sondern zusammenhängende Teile des Straßennetzes mit besonderen Regelungen versehen werden (Nebeneinanderfahren für Radfahrende erlaubt, Tempo 30, KFZ-Durchfahrtsverbot). Während die Radschnellwege vor allem bei übergeordneten Verbindungen zum Einsatz kommen sollen, ermöglichen die Fahrradzonen aus rechtlicher Sicht eine attraktive Umgebung für den innerörtlichen Radverkehr.

 

Veröffentlicht am 25.11.2021

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