Gesundheit in der örtlichen Raumplanung

Der Leitfaden von Styria vitalis für Gemeinden und Raumplaner:innen regt zu zahlreichen Fragestellungen zur Reflexion im Bereich Gesundheitsförderung an. Bietet das Geh- und Radwegenetz genug Anreiz, auf das Auto zu verzichten und laden öffentliche Plätze zum Verweilen ein? Sieben Handlungsfelder weisen auf erprobte Instrumente und Praxisbeispiele aus der gesundheitsorientierten Raumplanung hin.

Anknüpfungspunkte für Gesundheit in der Raumplanung

Die örtliche Raumplanung strukturiert und entwickelt Gemeindeflächen für eine zukünftige Nutzung. Das erfolgt nach gesellschaftlichen, naturräumlichen, wirtschaftlichen sowie sozialen Bedarfen und Möglichkeiten. Dabei sind viele rechtliche Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Darunter auch Facetten einer gesundheitsbezogenen Planung wie die Lärm- und Luftbelastung, die aktuell verstärkt im Klimakontext genannt sind.

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetzt von 2010 nennt explizit, dass jede (steirische) Gemeinde verpflichtet ist, eine auf dem Raumordnungsgesetz basierende Verordnung zu einem örtlichen Entwicklungskonzept zu erlassen. Inhalt sollen dabei neben räumlichen Darstellungen und Gebietsabgrenzungen auch gegliederte Ziele- und Maßnahmenkataloge sein. Zukünftig soll dieser Leitfaden als Grundlage für die Planung dieser Zielsetzungen dienen.

Einer nachhaltigen Gesundheit in der örtlichen Raumplanung liegen folgenden drei Prinzipien zugrunde, die sich in den Handlungsfeldern widerspiegeln:

  • Gesundheitliche Chancengerechtigkeit
  • Intersektorale Zusammenarbeit
  • Beteiligung

Handlungsfelder einer gesundheitsfördernden Raumplanung

  • Mobilität und körperliche Aktivität: Verbunden mit Gesundheit stellen diese die menschlichen Grundbedürfnisse und zentralen Elemente für eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung und Sicherung der Lebensqualität dar.
  • Umwelt: wirkt ständig auf uns im Alltag ein. Je intakter und gesünder unsere Umwelt, desto förderlicher für unsere Lebensqualität.
  • Grün- und Freiräume: Diese haben in Bezug auf den Schutz und die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden einen hohen Stellenwert und ein großes Potential (zum Beispiel durch Parks, Gärten, Fußgängerzonen, Einkaufszonen oder Naturräume)
  • Wohnen: Ein vielfältiges Wohnungsangebot, mit barrierefreien Wohnungen oder generationsgerechten Häusern fördert die Durchmischung der Bevölkerung 
  • Soziale Infrastruktur: schließt eine Bandbreite von Dienstleistungen und Einrichtungen mit ein und ist der "Klebstoff", der die lokalen Gemeinschaften stärkt
  • Sozialer Zusammenhalt: Die Aspekte des sozialen Zusammenhalts werden bereits in der Planungsphase berücksichtigt (zum Beispiel durch fußgänger- und fahrradfreundliche Strukturen)
  • Zugang zu Lebensmitteln: durch eine frühzeitige Ausweisung von (Frei-)Flächen für Nahversorger oder Wochenmärkte in einer möglichst zentralen Lage

Weiterführende Informationen für Gemeinden

Oft auftauchende Fragestellungen sind in einem Fragenkatalog (Kapitel 6) gesammelt und sollen bekannte Probleme und Herausforderungen beleuchten, um die hier angeführten Handlungsfelder bestmöglich in der örtlichen Raumplanung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Informationen zu aktuellen Publikationen (Kapitel 7) zu den jeweiligen Handlungsfeldern und -prinzipien. 

Welche Tools für die Verankerung von Gesundheit in Raumordnungs- und Bauverfahren verwendet werden können, werden in einem abschließenden Kapitel beleuchtet. 

Den Link zum Leitfaden finden Sie hier und unter dem Reiter "weiterführende Informationen" weiter unten auf dieser Seite.

Bei Fragen zum Leitfaden und weiteren Anfragen zum Thema Raumplanung informiert Sie das Team von Styria vitalis gerne!

Veröffentlicht am 31.08.2022

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