StVO-Reform erleichtert Einführung von Tempo 30

Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung (35. StVO-Reform) wird es für Gemeinden einfacher, eine Temporeduktion im Ortsgebiet umzusetzen. Bürokratische Hürden wie die Erstellung von Gutachten sollen demnach wegfallen. Die Reform tritt voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft.

Mehr als 280 Gemeinden und Städte, Organisationen wie der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und der Städtebund haben sich aktiv für die Reform eingesetzt. Mit der StVO-Reform wird nun den Wünschen vieler Gemeinden und Städte weitgehend nachgekommen. Zwar war es auch bisher schon möglich, die Geschwindigkeit im Ortsgebiet von 50 auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren, doch mussten dafür bürokratische Hürden wie die Erstellung umfangreicher Gutachten überwunden werden.

Niedrigeres Tempo für schutzbedürftige Bereiche

Eine Gemeinde oder Stadt kann mit der vorliegenden Novelle die Höchstgeschwindigkeit in besonders schutzbedürftigen Bereichen reduzieren. Dazu gehören zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäuser oder auch Senioreneinrichtungen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt, „insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern“ (Entwurf 35. StVO-Novelle). Die Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs bringt somit einen zusätzlichen Mehrwert für die Lebensqualität vor Ort.

Erleichterung bei Radarkontrollen

Mit der Novelle soll das Tempolimit auch entsprechend überwacht werden können. Auch hier gibt es eine Erleichterung, denn Radarkontrollen können künftig von den Gemeinden selbst durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist eine Übertragungsverordnung des Landes. Ein eigener Gemeindewachkörper wie bisher ist dafür nicht mehr notwendig.

Anstieg bei tödlichen Unfällen

Laut Statistik Austria wurden im Jahr 2022 rund 22.500 Verkehrsunfälle auf Straßen im Ortsgebiet registriert. Rund 3.400 Fußgänger:innen waren dabei in einem Verkehrsunfall verwickelt, eine Steigerung von 18,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021. 109 Personen verunglückten dabei im Ortsgebiet tödlich, auch hier ist die Anzahl gestiegen (2021: 99 Personen). Neben „Unachtsamkeit“ und „Vorrangverletzung“ wird auch „Nichtangepasste Geschwindigkeit“ als vermutliche Hauptunfallursache genannt. Eine Geschwindigkeitsreduzierung kann diesen Trend umkehren und vor allem tödliche Unfälle vermeiden.

So geht es weiter

Der Nationalrat hat für die Reform gestimmt, die Novelle ging danach zur Begutachtung. Die Öffentlichkeit hatte anschließend sechs Wochen Zeit, zur Reform Stellung zu nehmen. Nach technischen Adaptierungen wurde die Novelle als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht. Das Inkrafttreten ist für 1. Juli 2024 vorgesehen. 

Webinar-Tipp zum Nachschauen

Wer noch nach guten Argumenten für Tempo 30 sucht, kann sich beim Webinar „Tempo 30 km/h im Ortsgebiet“, das im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche 2023 entstanden ist, Tipps holen. Barbara Laa, Verkehrswissenschafterin an der Technischen Universität Wien, stellt die Vorteile von Tempo 30 im Ortsgebiet basierend auf wissenschaftlichen Daten und Untersuchungen vor. Im zweiten Teil berichtet Martin Reis vom Energieinstitut Vorarlberg über die Erfahrungen der Marktgemeinde Wolfurt bei der Umstellung auf flächendeckende Tempo-30-Zonen: Webinar hier nachschauen

Veröffentlicht am 25.03.2024

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