Ihr Jobticket

Zufriedene Mitarbeiter:innen, günstige Dienstreisen, weniger Verwaltungsaufwand: Das Jobticket ist eine Zeitkarte für öffentliche Verkehrsmittel, die Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen – für Dienstreisen, aber auch zur Privatnutzung.

Jobtickets – was ist genau gemeint?

Jobtickets sind Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen. Sie können für Dienstreisen, aber auch für Wege zum Arbeitsplatz und in der Freizeit verwendet werden.

Immer attraktiver: Neuerungen beim Jobticket

Bis Juli 2021 waren nur Streckenkarten für öffentliche Verkehrsmittel als Jobticket wählbar, also Fahrkarten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Eine Ausnahme gab es zuvor schon in Wien, da es hier keine Streckenkarten gibt. In der damaligen Regelung konnten nur Arbeitgeber:innen das Jobticket für ihre Mitarbeiter:innen kaufen. Die Neuerungen erleichtern somit den Zugang zum Jobticket und machen das Angebot deutlich attraktiver.

Seit 01.07.2021 können Wochen-, Monats-, und Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel von den Arbeitgeber:innen als Jobtickets sozialabgaben- und sachbezugsfrei sowie ohne Lohnnebenkosten erworben werden, wenn diese zumindest am Wohn- oder Arbeitsort der Mitarbeiter:innen gültig sind. Es muss sich also insbesondere nicht mehr um Streckenkarten handeln. Zudem ist es möglich, dass die Mitarbeiter:innen das Jobticket selbst erwerben und die Kosten teilweise oder zur Gänze erstattet bekommen. 

Bisher war es nicht möglich, ein Jobticket mit der Pendlerpauschale zu kombinieren. Das hat sich zum 01.01.2023 geändert. Das Abgabenänderungsgesetz 2022 bestimmt, dass die Pendlerpauschale ab 2023 nur noch um den Wert des Jobtickets reduziert wird und es nicht zu einem gänzlichen Entfall kommt. Zudem kann der Pendlereuro bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden FAQ.

Fahrradmitnahme erwünscht: Die klimaaktiv mobil (E-)Faltrad-Förderung zum Jobticket

Privatpersonen, die eine gültige ÖV-Jahresnetzkarte besitzen, können die neue klimaaktiv mobil Faltrad-Förderung in Anspruch nehmen. Falträder müssen im gefalteten Zustand die Maße 110 x 80 x 40 cm aufweisen. Sie können in Bus und Bahn mitgeführt werden und helfen, die sogenannte letzte Meile nach dem Bahnhof schnell und komfortabel zu erreichen.

 

Häufig gestellte Fragen – Jobticket-FAQ

Was ist ein Jobticket?

Jobtickets sind Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen. Sie können für Dienstreisen, aber auch für Wege zum Arbeitsplatz und in der Freizeit verwendet werden.

Was ist das Klimaticket Ö und wie hängt es mit dem Jobticket zusammen?

Das Klimaticket Ö ist eine Fahrkarte, mit der Sie jedes öffentliche Verkehrsmittel in ganz Österreich für ein Jahr nutzen können. Es kostet 1.095 Euro, für junge Menschen und Senior:innen gibt es Vergünstigungen. Bis zu vier Kinder unter 15 können gegen einen Aufpreis von 110 Euro kostenlos mitgenommen werden. Das Klimaticket Ö kann als Jobticket genutzt werden.

Welche Tickets können als Jobticket gewählt werden?

Es gibt keine Einschränkungen. Es ist möglich, reine Streckenkarten zu wählen, aber auch Zeitkarten wie das Jahresticket eines Verkehrsverbundes. Besonders bietet sich natürlich das neue österreichweit gültige Klimaticket Ö an – es reduziert den Verwaltungsaufwand rund um Dienstreisen signifikant und ermöglicht flexible Mobilität in ganz Österreich, und das um nur 3 Euro pro Tag.

Welche Vorteile hat das Jobticket für mein Unternehmen?

Mit Jobtickets wird das Unternehmen ein Vorreiter im Klimaschutz, sie machen Nachhaltigkeit wortwörtlich „er-fahrbar“. Das freut nicht nur unser Klima und wirkt sich positiv auf Ihr Image aus, sondern bringt auch eine praktische Erleichterung mit sich: Ihr Betrieb wird vom Verwaltungsaufwand für die Abrechnung von Dienstreisen entlastet, die Genehmigung und Nachbereitung von Dienstreisen wird beschleunigt. Zudem können oft Parkplätze am Betriebsstandort eingespart werden, wenn das Privatauto häufiger zu Hause bleibt. Ein Jobticket ist auch beim Anwerben von Lehrlingen sehr attraktiv, denn gerade im Bemühen um die besten Köpfe und Hände am Arbeitsmarkt kann es den entscheidenden Unterschied gegenüber der Konkurrenz ausmachen. Außerdem sind Jobtickets steuermindernd und frei von Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträgen sowie Sachbezügen.

Welche Vorteile hat das Jobticket für Arbeitnehmer:innen?

Das Jobticket ist ausdrücklich auch zur privaten Nutzung gedacht. Arbeitnehmer:innen können es sowohl für Dienstwege als auch für Freizeitwege verwenden. Es reduziert damit die Ausgaben für Mobilität und entlastet das Haushaltsbudget.

Wie sieht es mit den Kosten aus?

Die Kosten für das Jobticket hängen zunächst von der Art des gewählten Tickets ab. Sie können komplett vom Unternehmen übernommen werden, es ist aber auch eine nur anteilige Kostenübernahme möglich. Ein solcher Zuschuss zum Öffi-Ticket kann mit dem monatlichen Gehalt ausbezahlt werden. 

Das Jobticket ist für die Mitarbeiter:innen sachbezugsfrei, für die Unternehmen sind die Kosten Betriebsausgaben. Es fallen keine Sozialabgaben und Lohnnebenkosten an. Für Mitarbeiter:innen, die kein Jobticket benötigen, kann alternativ ein Mobilitätsbonus ausbezahlt werden.

Jobtickets sind natürlich für Dienstfahrten nutzbar. Wenn ein Jobticket vergeben wurde, darf für von der Karte umfasste Strecken kein zusätzlicher Fahrtkostenersatz geleistet werden.

Eine Gehaltsumwandlung ist weiterhin nicht möglich. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Kosten des Jobtickets zum Teil oder zur Gänze durch Reduktion des steuerpflichtigen Arbeitslohns beglichen würden.

Was passiert mit dem Jobticket bei Kündigung?

Wenn Mitarbeiter:innen das Unternehmen verlassen: Für manche Jahreskarten gibt es ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, manche Jahreskarten können auch an Dritte übertragen werden. In diesem Fall gibt es somit kein Kostenrisiko für das Unternehmen durch die Gefahr eines Jobwechsels von Beschäftigten. Die konkret möglichen Regelungen sollten vorab mit dem zuständigen Verkehrsverbund abgeklärt werden.

Aus diesen Gründen und auch, weil ein Jobticket eine freiwillige Maßnahme des Unternehmens ist, wird empfohlen, eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Sie sollte betonen, dass das Jobticket eine freiwillige Maßnahme ist, wie lange es gilt, welche Kosten übernommen werden und dass die Beschäftigten das Ticket insbesondere auch auf Arbeits- und Dienstwegen nutzen sollen. Zudem ist eine Regelung für das Ausscheiden von Beschäftigen aus dem Unternehmen zu vereinbaren.

Wie passt das Jobticket mit der Pendlerpauschale zusammen?

Bis Ende 2022 war der Bezug der Pendlerpauschale nicht möglich, wenn Arbeitgeber:innen ein Jobticket zur Verfügung stellen. Seit 2023 gilt dies nicht mehr: Das Einkommensteuergesetz legt fest (§ 26 Z 5 littera b), dass von Arbeitgeber:innen (ganz oder teilweise) finanzierte Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für ein Massenbeförderungsmittel nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Das Abgabenänderungsgesetz 2022 bestimmt, dass sich bei so definierten Karten das Pendlerpauschale um die von Arbeitgeber:innen getragenen Kosten verringert. Die Zuwendungen sind verhältnismäßig auf den gesamten Zeitraum der Gültigkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zu verteilen. Es kommt somit zu einer Reduzierung, aber nicht mehr zum Entfall der Pendlerpauschale. Der Pendlereuro kann zusätzlich bezogen werden.

Ist das Jobticket übertragbar?

Das hängt von der Art des Tickets ab. Eine Übertragbarkeit ist prinzipiell möglich, muss aber vom Verkehrsverbund vorgesehen sein. Übertragbare Netzkarten können also als Jobticket gewählt werden. Allerdings sind die Kosten, die sich aus der Übertragbarkeit ergeben, nicht sachbezugs-, lohnnebenkosten- und sozialabgabenfrei. Die konkret möglichen Regelungen sollten vorab mit dem zuständigen Verkehrsverbund abgeklärt werden.

klimaaktiv mobil Förderung für Jobtickets

Bis Ende 2021 gab es für Jobtickets eine klimaaktiv mobil Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Diese gilt nur noch unter bestimmten Bedingungen, wenn Jobtickets mit anderen Maßnahmen des umweltfreundlichen Mobilitätsmanagements kombiniert werden. Nehmen Sie bei Interesse bitte Kontakt zu den klimaaktiv mobil Beratungsprogrammen auf.

Wenn Mitarbeiter:innen, die ein von klimaaktiv mobil gefördertes Jobticket besitzen, das Unternehmen verlassen, ist dies ist in jedem Fall der für die Förderung verantwortlichen Kommunalkredit Public Consulting (KPC) mitzuteilen. Wenn andere Mitarbeiter:innen in das Jobticket „eintreten“, liegt die Fördervoraussetzung weiterhin vor. Andernfalls kann es zu einem Entfall der Fördervoraussetzung kommen.

 

Dieser Artikel wird laufend überarbeitet und ersetzt keine steuerrechtliche Beratung. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Veröffentlicht am 23.03.2023