Photovoltaik in Gemeinden

Der Weg zur Energieautarkie Österreichs erfordert auch kreative Lösungen für die Energiegewinnung. Zu den praxiserprobten Lösungen gehören BürgerInnenbeteiligungen an Photovoltaikanlagen.

Der verstärkte Einsatz von Photovoltaikanlagen hilft Gemeinden dabei, ihre Energieversorgung auf eine unabhängigere Basis zu stellen. Das Konzept der Bürger:innenbeteiligung vereint zentrale Aspekte einer erfolgreichen regionalen Energiepolitik.

Lokal verfügbare Potentiale erneuerbarer Energien werden unter Einbindung der Bevölkerung nachhaltig genutzt. Bei den derzeitigen Preisen für Photovoltaikanlagen sind in Zusammenhang mit Förderungen für Gemeinden die größten Hürden für eine Umsetzung bereits aus dem Weg geschafft. Die Nutzung der Sonnenenergie sollte daher bei der Planung von neuen kommunalen Gebäuden angestrebt werden.
 

Ein wesentlicher Aspekt ist die Beteiligung der regionalen Bevölkerung an der Errichtung und am wirtschaftlichen Erfolg dieser erneuerbaren Energietechnologie. Der Fokus dieses Leitfadens liegt daher auf der Beschreibung unterschiedlicher Modelle, die eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder anderen privaten Initiativen ermöglichen.

Die sechs ausgewählten Varianten wurden entweder bereits in einer Anlage in Österreich umgesetzt oder stehen aktuell bei Projektierungen zur Diskussion. Die jeweiligen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Bestimmungsmerkmale werden ausführlich dargestellt.

Zusätzlich enthält der Leitfaden unter „Grundsätzliches“ allgemeine Informationen zur technischen Machbarkeit, zu rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu Projektablauf und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Inhalte können in dieser Publikation allerdings nur im Überblick dargestellt werden.

Vorteile für die Gemeinde

  • Energiezukunft mit zu gestalten
  • Aktiven Klimaschutz zu betreiben
  • Emissionsfreie, lokale, dezentrale Energieerzeugung
  • Sonnenstromerzeugung ohne selbst eine Anlage zu errichten
  • Sinnvolle, regionale Geldanlage

Angebote für Gemeinden

Veröffentlicht am 01.03.2023