Im Rahmen der Förder-Aktion „Sauber Heizen für alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt.
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrages erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.
Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen von „Sauber Heizen für alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kosten-Obergrenze gefördert werden. Wenn die nachfolgend dargestellten Kosten-Obergrenzen nicht erreicht werden, ist also auch eine 100 % Förderung möglich.
- Unterstützt werden Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Ein Excel-Tool zur groben Abschätzung der Einkommensgrenzen finden Sie am Ende der Seite unter den Downloads).
- Gefördert wird der Ersatz fossiler Heizungen (Öl, Gas, Kohle-/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nachtspeicheröfen und Direktheizungen) durch klimafreundliche Heizsysteme (Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung, Wärmepumpe).
Technologie | Kosten-Obergrenze* |
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Anschluss Fernwärme | 19.750 Euro |
Installation Pellet- oder Hackgutkessel | 25.100 Euro |
Installation Scheitholzkessel | 20.850 Euro |
Installation Luft/Wasser Wärmepumpe | 17.750 Euro |
Installation Erdwärme/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe | 26.050 Euro |
* Es handelt sich hierbei um die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten
Das Einreichverfahren erfolgt in 3 Schritten
- Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrer konkreten Projektidee erfolgt ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at. Registrierungen können so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2022. Nach Abschluss der Registrierung werden Ihre übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergleitet.
- Schritt 2 – Die Durchführung einer Energieberatung (Koordination durch jeweilige Landesförderungsstelle). Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende (kostenlose) Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht.
- Schritt 3 – Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über www.sauber-heizen.at.