Kesseltauschaktion: Förderung für „Raus aus Gas“ wurde massiv aufgewertet

Die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ für das Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus wurde im Jahr 2024 auf max. 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten erhöht. Darüber hinaus können in den meisten Bundesländern zusätzlich auch Landesförderungen in Anspruch genommen werden.

Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren, wesentlichen Schritt, das Ziel der Klimaneutralität 2040 zu erreichen.

Die „Sanierungsoffensive“ und damit auch der „Raus aus Öl“ Bonus (für zentrale Ölheizungen oder Einzelöfen, für Gasheizungen oder Gasetagenheizungen, Allesbrenner für Kohle oder Koks (auch wenn zum Teil mit Holz geheizt wurde) und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen), wird fortgeführt und und deutlich erweitert.

Die Neuanlage muss den Förderungsbedingungen (siehe Informationsblatt auf Seite 2) entsprechen. Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen und ist inkl. eventuell vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß zu entsorgen. Die fachgerechte Entsorgung ist der Förderungsabwicklungsstelle auf Nachfrage nachzuweisen. Zudem ist die Vorlage

  • eines Energieberatungsprotokolls des jeweiligen Bundeslands,
  • eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre alt) vom Wohngebäude oder
  • eines Gesamtsanierungskonzeptes

notwendig.

Mit den Fördermitteln des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden - die alle gemeinsam angesprochen werden können - ist der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Fernwärme oder erneuerbare Energieträger attraktiver denn je. Nachfolgend ein Bei­spiel für Kärnten:

* Investitionskosten Luft-Wärmepumpe
  + Installation
30.000,--  
* Raus aus Öl und Gas Bonus des Bundes 16.000,-- (oder maximal 75% der förderungsfähigen Kosten)
* Umstiegs-Förderung des Landes 6.000,-- (oder maximal 85% der förderungsfähigen Kosten)
* Summe der Förderungen 22.000,-- (oder 73,3 %)

Somit kostet Sie Ihr neues, erneuerbares Heizungs-System nur mehr  8.000,--.


Zusätzlich kann seit Oktober 2022 auch der Zuschlag "Raus aus Gas" in Höhe von 2.000 Euro und der Solarbonus (für eine thermische Solaranlage) mit 1.500 Euro beantragt werden. Beide Zuschläge/Boni sind mit den Landesförderungen kumulierbar.

Damit Sie unmittelbar nach der kommenden Heizsaison mit der Umsetzung starten können, sollten Sie schon jetzt mit der Planung Ihrer Gebäudesanierung und/oder Ihrer klimafreundlichen Heizungsanlage beginnen. Wir unterstützen Sie dabei mit unseren Wegweisern und Tools. Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landes-Energieberatungsstellen kommen auch zu Ihnen nach Hause!

Hier finden Sie Infos zu weiteren Förderungen!
 

Nutzen Sie auch die Publikationen

  • Factsheets zu Einzelmaßnahmen - für Privatpersonen: wenn die Entscheidung schon gefallen ist
  • Ratgeber - für Privatpersonen: zeigen unterschiedliche Möglichkeiten auf und vergleichen/bwerten diese
  • Wegweiser - für Privatpersonen und Profis: helfen Ihnen strukturiert in fünf Schritten von der Entscheidungsfindung bis zur Inbetriebnahme / Einschulung
  • Leitfäden - für Profis

 

Veröffentlicht am 05.01.2024

Kontakt

Serviceteam „raus aus Öl und Gas“ Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Tel. +43 1 31 6 31 735
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