Die „Umweltförderung im Inland“ unterstützt unter anderem Maßnahmen zur Eindämmung des Heizenergieverbrauchs und zur Umstellung von fossil betriebener Raumheizung auf klimafreundliche Alternativen.
Mit der Förderschiene „raus aus Öl und Gas“ werden etwa Privatpersonen und Betriebe auch beim Tausch eines fossilen Heizungssystems auf einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss unterstützt - ab 01.01.2024 für Private mit bis zu 75 % der förderungsfähigen Kosten.
Seit 01.07.2024 werden außerdem auch Renovierungen bereits erneuerbarer Heizungssysteme für Private gefördert.
Im gewerblichen Bereich wurde seit 01.07.2024 auf ein neues modulares Fördersystem umgestellt - siehe Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung weiter unten.
Förderschwerpunkte mit Nah- und Fernwärmebezug
... für Gewerbe / Betreiber:innen
- Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung: seit 01.07.2024; zielt darauf ab, die Förderungslandschaft zu vereinfachen und gleichzeitig Anreize für Projekte im Bereich Fernwärme und Fernkälte zu schaffen.
- Optimierungsmaßnahmen für Heizwerke, Wärmeverteilnetze und Übergabestationen im Eigentum des Förderwerbers werden seit 01.07.2024 in Modul 4 des neuen Förderangebots für die gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung mit bis zu 35% der Investitionskosten gefördert.
- Verdichtung Wärmeverteilnetze: pauschalierte Förderung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen mit maximal 100 kW Leistung je Übergabestation; die Pauschale beträgt bis 50 kW 4.000 Euro und über 50 kW bis 100 kW 6.000 Euro pro Anschluss und ist mit 35 % der Investitionskosten begrenzt.
- Wärmepumpen ab 100 kWth zur Wärmebereitstellung auch für Wärmenetze; die Förderung erfolgt für Betriebe/Vereine, auch hier gibt es eine Pauschalförderung, deren Höhe abhängig von der Nennwärmeleistung sowie der Wärmequelle ist.
- Optimierungsmaßnahmen in Heizwerken (primärseitig) und bei Verbrauchern (sekundärseitig) werden seit 12. September 2022 mit einem einheitlichen Förderungssatz von 25% gefördert.
- Fernwärmeanschlüssse ab 100 kW: Förderung erfolgt für Betriebe/Vereine über eine Pauschale in Abhängigkeit von der Anschlussleistung.
- Großspeicheranlagen: Der Klima- und Energiefonds fördert große systemnützliche Strom- und Wärmespeicheranlagen, die eine effektivere Nutzung von erneuerbaren Energien ermöglichen, mit einem Budget von 75 Mio. Euro.
... für Kund:innen
- Raus aus Öl- und Gas: ab 01.01.2024 Förderung von bis zu 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten für Private
- Tausch erneuerbarer Heizungssysteme: gefördert wird seit 01.07.2024 auch der Ersatz einer veralteten Holzheizung (mindestens 15 Jahre alt) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme.
- Sauber heizen für alle: richtet sich an einkommensschwache Haushalte, gefördert wird auch der Anschluss an Nah- und Fernwärme abhängig vom Einkommen.
- Klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige: thermische Sanierung und/oder Heizungstausch bzw. Anschluss an Nah- und Fernwärme wird bis zu 100% gefördert.
- Öko-Sonderausgabenpauschale: bei einem Heizungstausch bzw. Anschluss an Nah- und Fernwärme (Abwicklung über KPC) werden 400 EUR/Jahr für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung des Antragstellers berücksichtigt.
- Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau: ermöglicht Gebäudeeigentümer:innen bzw. berechtigten Hausverwaltungen Beratungsdeinstleistungen, Investitionen und Digitalisierungsmaßnahmen zur Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung fördern zu lassen.
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Bitte beachten Sie die Informationen zu den jeweiligen Förderbereichen im Detail auf der Webseite und in den Informationsblättern der KPC. Links zu weiterführenden Informationen zu den Förderungen finden Sie weiter unten.