Neuigkeiten zur Nahwärmeförderung

Aktuelle Infos zu Förderungen mit Nahwärmebezug. Für Fernwärmeanschlüsse ab 100 kW und Wärmepumpen ab 100 kW gibt es seit August Pauschalförderungen. Außerdem wird die "Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau" für Gebäudeeigentümer:innen gefördert.

Seit 9. Februar 2021 gibt es die Neuauflage der Förderungsaktionen des Klimaschutzministeriums für die thermische Gebäudesanierung („Sanierungsscheck“) und den Heizkesseltausch („raus aus Öl und Gas“) auf klimafreundliche Alternativen. Damit unterstützt die „Umweltförderung im Inland“ die Maßnahmen zur Eindämmung des Heizenergieverbrauchs und zur Umstellung von fossil betriebener Raumheizung auf klimafreundliche Heizsysteme.

Unter anderem werden dabei Privatpersonen und Betriebe beim Tausch eines fossilen Heizungssystems auf einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss mit bis zu 9.500 EUR unterstützt.

Außerdem ermöglicht die Förderung Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau Gebäudeeigentümer:innen (bzw. von diesen berechtigte Hausverwaltungen) einen umfassenden Check der älteren Heizungsanlagen inklusive erforderlicher Maßnahmen zur Optimierung durchzuführen.

Förderschwerpunkte mit Nahwärmebezug

  • Fernwärmeanschlüssse ab 100 kW: Förderung erfolgt für Betriebe/Vereine über eine Pauschale in Abhängigkeit von der Anschlussleistung. Für die ersten 500 kW beträgt die Förderungspauschale 300 Euro/kW, jedes weitere kW wird mit 200 Euro unterstützt.
  • Wärmepumpen ab 100 kWth zur Wärmebereitstellung auch für Wärmenetze; die Förderung erfolgt für Betriebe/Vereine, auch hier gibt es eine Pauschalförderung, deren Höhe abhängig von der Nennwärmeleistung sowie der Wärmequelle ist.
  • Raus aus Öl- und Gas: Zuschlag bei Anschluss an Nahwärme im Ortskern in Erdgas-versorgten Gebieten mindestens 2.000 EUR (z.B. für Einfamilienhäuser gesamt 9.500 EUR statt 7.500 EUR, im mehrgeschoßigen Wohnbau deutlich höher)
  • Optimierungsmaßnahmen in Heizwerken (primärseitig) und bei Verbrauchern (sekundärseitig) werden seit 12. September 2022 mit einem einheitlichen Förderungssatz von 25% gefördert.
  • Öko-Sonderausgabenpauschale: bei einem Heizungstausch bzw. Anschluss an Nahwärme (Abwicklung über KPC) werden 400 EUR/Jahr für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung des Antragstellers berücksichtigt.
  • Sauber heizen für alle: richtet sich an einkommensschwache Haushalte, gefördert wird auch der Anschluss an Nahwärme – bis zu 100% Förderung mit Kostenobergrenze von 19.750 EUR.
  • Klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige: thermische Sanierung und/oder Heizungstausch bzw. Anschluss an Nahwärme wird bis zu 100% gefördert.
  • Inflationspaket: Kostenerhöhung im Laufe eines Projektes kann bei Endabrechnung zum Beispiel bei Erhöhung des Einheitspreises berücksichtigt werden - hierzu bitte unbedingt bei der KPC (umwelt@kommunalkredit.at) nachfragen!
    Die Förderungsobergrenze wurde auf 6 Mio. EUR angehoben, der CO2-Deckel wurde von 60 auf 75 EUR pro eingesparter Tonne CO2 pro Jahr angehoben (ab jetzt 1.500 EUR pro Tonne CO2 für Biomasse-Nahwärme bzw. 2.250 EUR bei Neu- und Ausbau von Wärmeverteilnetzen).
  • Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau: ermöglicht Gebäudeeigentümer:innen bzw. berechtigten Hausverwaltungen Beratungsdeinstleistungen, Investitionen und Digitalisierungsmaßnahmen zur Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung fördern zu lassen (mittels Pauschalsatz und auf 50% der Kosten maximal begrenzt).

Die Links zu Infoblättern der KPC und weiteren Informationen zu Förderungen finden Sie weiter unten. 

Veröffentlicht am 17.10.2023

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