Neuigkeiten zur Nah- und Fernwärmeförderung

Aktuelle Infos zu Förderungen mit Nah- und Fernwärmebezug. "Raus aus Öl und Gas" wird für Private ab dem 01.01.2024 mit bis zu 75 % der förderungsfähigen Kosten gefördert.

Die „Umweltförderung im Inland“ unterstützt unter anderem Maßnahmen zur Eindämmung des Heizenergieverbrauchs und zur Umstellung von fossil betriebener Raumheizung auf klimafreundliche Alternativen.

Mit der Förderschiene „raus aus Öl und Gas“ werden etwa Privatpersonen und Betriebe auch beim Tausch eines fossilen Heizungssystems auf einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss unterstützt - ab 01.01.2024 für Private mit bis zu 75 % der förderungsfähigen Kosten.

Außerdem ermöglicht die Förderung Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau Gebäudeeigentümer:innen (bzw. von diesen berechtigte Hausverwaltungen) einen umfassenden Check der älteren Heizungsanlagen inklusive erforderlicher Maßnahmen zur Optimierung durchzuführen.

Förderschwerpunkte mit Nah- und Fernwärmebezug

  • Raus aus Öl- und Gas: ab 01.01.2024 Förderung von bis zu 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten für Private (z.B. für Einfamilienhäuser maximal 15.000 EUR, mehrgeschoßigen Wohnbau bis zu 31.000 EUR ohne Zuschlagsmöglichkeiten).
  • Sauber heizen für alle: richtet sich an einkommensschwache Haushalte, gefördert wird auch der Anschluss an Nah- und Fernwärme abhängig vom Einkommen bis zu 24.688 EUR.
  • Klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige: thermische Sanierung und/oder Heizungstausch bzw. Anschluss an Nah- und Fernwärme wird bis zu 100% gefördert.
  • Öko-Sonderausgabenpauschale: bei einem Heizungstausch bzw. Anschluss an Nah- und Fernwärme (Abwicklung über KPC) werden 400 EUR/Jahr für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung des Antragstellers berücksichtigt.
  • Fernwärmeanschlüssse ab 100 kW: Förderung erfolgt für Betriebe/Vereine über eine Pauschale in Abhängigkeit von der Anschlussleistung. Für die ersten 500 kW beträgt die Förderungspauschale 100 Euro/kW, jedes weitere kW wird mit 70 Euro unterstützt.
  • Wärmepumpen ab 100 kWth zur Wärmebereitstellung auch für Wärmenetze; die Förderung erfolgt für Betriebe/Vereine, auch hier gibt es eine Pauschalförderung, deren Höhe abhängig von der Nennwärmeleistung sowie der Wärmequelle ist.
  • Optimierungsmaßnahmen in Heizwerken (primärseitig) und bei Verbrauchern (sekundärseitig) werden seit 12. September 2022 mit einem einheitlichen Förderungssatz von 25% gefördert.
  • Inflationspaket: Kostenerhöhung im Laufe eines Projektes kann bei Endabrechnung zum Beispiel bei Erhöhung des Einheitspreises berücksichtigt werden - hierzu bitte unbedingt bei der KPC (umwelt@kommunalkredit.at) nachfragen!
    Die Förderungsobergrenze wurde auf 6 Mio. EUR angehoben, der CO2-Deckel wurde von 60 auf 75 EUR pro eingesparter Tonne CO2 pro Jahr angehoben (ab jetzt 1.500 EUR pro Tonne CO2 für Biomasse-Nahwärme bzw. 2.250 EUR bei Neu- und Ausbau von Wärmeverteilnetzen).
  • Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau: ermöglicht Gebäudeeigentümer:innen bzw. berechtigten Hausverwaltungen Beratungsdeinstleistungen, Investitionen und Digitalisierungsmaßnahmen zur Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung fördern zu lassen (mittels Pauschalsatz und auf 50% der Kosten maximal begrenzt).

Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Bitte beachten Sie die Informationen zu den jeweiligen Förderbereichen im Detail auf der Webseite und in den Informationsblättern der KPC. Links zu weiterführenden Informationen zu den Förderungen finden Sie weiter unten. 

Veröffentlicht am 18.12.2023