Zu-Fuß-Gehen gewinnt mehr an Bedeutung: Klimaschutzministerin Gewessler zeichnet Gemeinden aus

Im Rahmen der 18. Fachkonferenz für Fußgänger:innen diskutierten am 4. und 5. Juni 2024 Expertinnen und Experten über die Mobilität der Zukunft. Das Klimaschutzministerium zeichnete 26 Gemeinden und Bezirke für ihre lokalen Fußverkehrskonzepte aus.

Wien, 05.06.2024. Die Förderung gesunder und klimafreundlicher Mobilitätsformen in Österreich, allen voran das Zu-Fuß-Gehen, hat für das Klimaschutzministerium (BMK) Vorrang. Das zeigte einmal mehr die 18. Österreichische Fachkonferenz für Fußgänger:innen am 4. und 5. Juni 2024 in der Seestadt Aspern in Wien. Im Rahmen dieser Konferenz wurden vom BMK 10 österreichische Städte und Gemeinden sowie 16 Wiener Gemeindebezirke ausgezeichnet, die sich auf Basis eines lokalen Masterplans Gehen oder eines örtlichen Fußverkehrskonzepts intensiv dem Ausbau und der Attraktivierung des Fußwegenetzes widmen.

„Mit dem Ausbau der Fußverkehrsinfrastruktur treiben wir die Mobilitätwende weiter voran. Ich gratuliere allen klimaaktiv mobil Projektpartnern sehr herzlich zu ihrer Vorreiterrolle. Sie sind Vorbild für viele andere Gemeinden und Unternehmen, die sie inspirieren und motivieren, lokale Masterpläne und Fußverkehrskonzepte zu entwickeln und das klimaaktiv mobil Förderangebot des Klimaschutzministeriums zu nutzen“, betont Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Steigerung des Anteils des Fußverkehrs bis 2030 auf 20 Prozent

Die lokalen Masterpläne bzw. Fußverkehrskonzepte basieren auf dem nationalen Masterplan Gehen 2030 „Besser Gehen in Österreich“ – der österreichischen Strategie für die Förderung des Fußverkehrs. Der nationale Masterplan enthält 50 Empfehlungen in 10 Handlungsfeldern – vom Ausbau der Infrastruktur für den Fußverkehr und die Förderung des Fußverkehrs in den Städten und Gemeinden über die Neuorientierung der Raumplanung bis hin zur Verbesserung der planerischen und rechtlichen Bedingungen für das Gehen in Österreich. Ziel des nationalen Masterplans ist eine Steigerung des Anteils des Fußverkehrs in Richtung 20 Prozent bis zum Jahr 2030.

108 Millionen Euro Budget für Aktive Mobilität

Unterstützt wird der Ausbau des Fußverkehrs durch die klimaaktiv mobil Förderschiene „Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. In Rahmen von klimaaktiv mobil stehen rund 108 Millionen Euro an Budgetmitteln für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung. Gefördert werden u. a. Investitionen in die Fußverkehrsinfrastruktur zur gerechten Platzverteilung in Städten und Gemeinden, bauliche Maßnahmen sowie bewusstseinsbildende Aktivitäten für die Mobilität zu Fuß. Voraussetzung für die erfolgreiche Fördereinreichung ist ein im Gemeinderat beschlossener lokaler Masterplan bzw. ein örtliches Fußverkehrskonzept. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Einreichungen sind bis 28. Februar 2025 vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel möglich.

Fotogalerie zur Auszeichnungsveranstaltung:
klimaaktiv.at/bildgalerie/2024/Fussverkehrskonzepte.html

Liste der ausgezeichneten Gemeinden und Bezirke:
siehe Beilage

Weiterführende Links:

Über klimaaktiv mobil

klimaaktiv mobil ist die Klimaschutzinitiative des BMK für aktive Mobilität und klimafreundliches Mobilitätsmanagement. Im Mittelpunkt steht die Förderung umweltfreundlicher und gesundheitsfördernder Mobilität. So werden klimaschonendes Mobilitätsmanagement, Rad- und Fußverkehr, EcoDriving, alternative Antriebe mit erneuerbarer Energie im Verkehrsbereich sowie innovative neue öffentliche Mobilitätsangebote forciert. klimaaktiv mobil setzt die ambitionierten Vorgaben des österreichischen Regierungsprogramms zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 um und unterstützt damit den nationalen Klima- und Energieplan (NEKP). Nähere Infos unter klimaaktivmobil.at

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Florian Berger, Pressesprecher der Bundesministerin, +43 1 71162-658010, florian.berger@bmk.gv.at

Pressedienst klimaaktiv mobil, Lockl & Keck

Florian Hajek, +43 650 353 13 37, fh@lockl-keck.at

Veröffentlicht am 05.06.2024