Allein bereits bewilligte Projekte lösen 69 Mio. Euro Klimaschutzinvestitionen aus – Radfahren und Zu-Fuß-Gehen wird noch stärker gefördert
Hintergrund
Das Klimaschutzministerium hat mit 1. Juli 2020 das Förderbudget für den Radverkehr und saubere Mobilität im Vergleich zum Vorjahr fast verzehnfacht. Die erfolgreichen Förderschwerpunkte des Klimaschutzministeriums (BMK) im Bereich Radverkehr und klimafreundliches Mobilitätsmanagement in der Höhe von 40 Millionen Euro werden auch 2021 fortgeführt. Fortgesetzt wird auch der Förderschwerpunkt der Radschnellverbindungen („Rad-Highways“). Für 2021 wurde die klimaaktiv mobil-Förderrichtlinie für Maßnahmen zur aktiven Mobilität verbessert und im Einvernehmen mit dem Finanzministerium bis 2031 verlängert.
Alleine 63 Projekte aus dem Jahr 2020 mit bereits bewilligten 17,3 Millionen Euro Förderung lösen 69 Millionen Euro an Investitionen aus, darunter etwa 90 Kilometer an Radinfrastruktur, und sichern 605 Jobs. Rund 300 weitere im Vorjahr eingereichte Projekte mit beantragten Förderungen von insgesamt rund 15 Millionen Euro stehen kurz vor der formalen Bewilligung, weitere 26 Radprojekte werden gerade geprüft.
Insgesamt können durch die bereits bewilligten Förderungen rund 8.700 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart und vermieden werden – das entspricht den Emissionen durch Raumwärme von etwa 4.300 Haushalten. An Energie können 32 GWh pro Jahr eingespart werden, was ungefähr der jährlichen Stromproduktion des Murkraftwerks Bodendorf in der Steiermark entspricht. Rund die Hälfte der bisher geförderten Projekte sind Radinfrastrukturprojekte, wodurch 90 Kilometer ausgebaut wurden
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler betont:
„Klimaschutz ist der absolute Job- und Wirtschaftsmotor. Jede Investition, die in den Ausbau des Radverkehrs und in die klimafreundliche Mobilitätszukunft investiert wird, ist ein wichtiger Impuls für unsere lokale Wirtschaft. Die ausgelösten Investitionen machen das deutlich. Mit der Fahrradoffensive stärken wir unsere Regionen, Städte und Gemeinden, denn der Radwegausbau findet vor allem dort durch heimische Betriebe statt. Damit sichern und schaffen wir viele wichtige Arbeitsplätze. Die schöne Nachricht: Da wir erst am Jahresbeginn stehen, ist der Fördertopf noch randvoll. Betriebe, Vereine, Gemeinden, Länder und Städte können jetzt die Chance nutzen, klimafreundliche Projekte einzureichen und damit die Wirtschaft vor Ort zu unterstützen und wesentlich zum Klimaschutz beizutragen.“
Bilanz 2020 – bereits bewilligte Projekte
Bundesland |
Anzahl Förderanträge |
Umweltrelevante Investitionskosten (Mio. Euro) |
Summe Förderungen (Mio. Euro) |
davon ELER Mittel (Mio. Euro) |
Burgenland |
3 |
1,39 |
0,11 |
0,07 |
Kärnten |
5 |
4,34 |
1,66 |
0,61 |
NÖ |
21 |
7,51 |
2,84 |
1,36 |
OÖ |
11 |
9,14 |
3,00 |
1,46 |
Salzburg |
5 |
6,58 |
2,24 |
1,01 |
Steiermark |
8 |
2,71 |
0,56 |
0,17 |
Tirol |
2 |
0,95 |
0,26 |
- |
Vorarlberg |
4 |
9,28 |
2,91 |
0,32 |
Wien |
4 |
26,86 |
3,70 |
- |
Summe |
63 |
68,76 |
17,29 |
4,99 |
Neuerungen - Aktive Mobilität
Die Förderung der aktiven Mobilität, also Gehen und Radfahren, und positive Gesundheitseffekte sind nun als Ziele in der klimaaktiv mobil-Förderrichtlinie verankert. Somit sind erstmals Maßnahmen für Zu-Fuß-Gehen eigens förderbar.
Angesichts der oftmals schwierigen finanziellen Lage ausgelöst durch die Covid-19-Krise können Betriebskosten von Projekten nun fünf statt drei Jahre lang gefördert werden. Außerdem besteht für Vorhaben, die nicht im wirtschaftlichen Wettbewerb stehen, etwa von Gemeinden, die Möglichkeit eines zusätzlichen Förderbonus.
Auch werden neue Förderschwerpunkte für Aktive Mobilität umgesetzt. So wird ein Aktionsprogramm Radfahren für Kinder bereits erstellt. Hier ist das mittelfristige Ziel, dass jedes Volksschulkind einmal im Schuljahr einen Radfahrkurs besuchen kann. Außerdem sollen die Fördermöglichkeiten für das Zu-Fuß-Gehen verbessert werden. Heuer werden auch Maßnahmen des Masterplans Gehen mit dem Förderprogramm verstärkt umgesetzt. Darüber hinaus befindet sich ein neues Aus- und Weiterbildungsangebot zur Aktiven Mobilität gerade im Aufbau.
Was wird gefördert und wer kann Förderung abholen
Der Förderschwerpunkt liegt 2021 weiterhin bei der Forcierung der aktiven Mobilität und insbesondere des Radverkehrs (Radinfrastruktur, Radverleihsysteme, -abstellanlagen, Informationssysteme, etc.) sowie beim Ausbau der Radwege. Zusätzlich werden klimafreundliche Alternativen im Mobilitätsbereich, vor allem auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene wie Radabstellanlagen, Fuhrparkumstellungen für Dienstfahrräder und Radverleihsysteme und Wegweiser gefördert. Auch bewusstseinsbildende Informationskampagnen (z.B. Jobtickets oder Fahrrad-Kampagnen) und andere Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sind förderbar. Mit einem besonders attraktiven Fördersatz von bis zu 50 Prozent werden hochrangige Radschnellverbindungen in Potenzialregionen der Landesplanungen für weitere Distanzen, zum Beispiel mit dem E-Bike, unterstützt.
Die Förderungen sind auch mit den Zuschüssen aus dem Kommunalinvestitionsgesetz sowie der Investitionsprämie kombinierbar. Damit stehen für Gemeinden und Betriebe derzeit finanziell äußerst attraktive Unterstützungen für den Radverkehr zur Verfügung.
Eine detaillierte Übersicht bietet der Leitfaden zum Aktionsprogramm. Zur Projektentwicklung bietet das BMK eine kostenlose Förderberatung im Rahmen des klimaaktiv mobil Programms an.