EU-Taxonomiekonformität im Gebäudesektor

Mit Beschluss der EU-Taxonomie-Verordnung durch die EU 2020/21 liegen erstmals EU-weit konsolidierte Vorgaben zur Beurteilung von Investitionen und damit zusammenhängenden Wirtschaftstätigkeiten vor. Der Gebäude- und Immobiliensektor ist von diesen Regelungen betroffen. Sowohl beim Neubau von Gebäuden, (umfassender) Renovierung als auch beim Erwerb von und Eigentum an Immobilien sind qualitative Mindestanforderungen einzuhalten, damit Taxonomiekonformität festgehalten werden kann. In dieser Sammlung finden Sie umfassende Informationen zur Taxonomiekonformität im Gebäudesektorsowie zahlreiche praxisorientierten Empfehlungen zur Nachweisführung. Neue Version 1.1 vom 15.2.2024: Korrektur von redaktionellen Fehlern in Tabelle 7 zum zulässigen Primärenergiebedarf bei Veranstaltungsstätten, Sportstätten und Verkaufsstätten.

Herausgeber/Verlag
BMK
Veröffentlichungsdatum
2024
Erscheinungsort
Wien
Seiten
126
Format
Leitfaden & Ratgeber

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