Die Kooperation des österreichischen Sportfachhandels (WKÖ) mit dem Klimaschutzministerium zur Förderung von Transport- und Falträdern mit und ohne Elektroantrieb sowie E-Bikes wird auch im heurigen Jahr 2024 fortgesetzt. Ab 2. April können Betriebe, Vereine, Gemeinden und auch Privatpersonen wieder um Förderung ansuchen – auch für seit März gekaufte Räder. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Bundesförderung um 50 Euro durch das BMK erhöht. Für (Elektro-)Transporträder beläuft sich die maximale Fördersumme damit auf 900 Euro und für (Elektro-)Falträder auf 500 Euro. Betriebe und Gemeinden werden bei der Anschaffung von mindestens fünf E-Bikes außerdem mit bis zu 300 Euro pro Rad unterstützt. Die Bundesförderung ist mit maximal 30 Prozent bzw. maximal 50 Prozent (bei Privatpersonen) der förderfähigen Kosten gedeckelt und wird bei günstigen Fahrrädern entsprechend reduziert.
Fahrradtyp | Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine | Privatpersonen |
---|---|---|
E-Fahrräder (≥ 5 Stück) |
€ 300 | - |
E-Transporträder und Transporträder (Zuladung ≥ 60kg) | € 900 | € 900 |
E-Falträder und Falträder (nur bei Privatpersonen: Nachweis einer gültigen ÖV-Jahresnetzkarte zum Zeitpunkt der Einreichung in Selbstauskunft) |
€ 500 | € 500 |
„Radfahren schützt das Klima und stärkt die Gesundheit. Immer mehr Menschen sind daher mit dem Rad unterwegs. Das wollen wir unterstützen und daher freut es mich, dass wir auch heuer die beliebte Radförderung für Betriebe, Gemeinden, Vereine und Private fortsetzen können. Es freut mich sehr, dass wir mit dieser Zukunftsinvestition das Radfahren noch attraktiver machen und die nachhaltige Mobilität vorantreiben“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
2023 fast 10.000 Fahrräder gefördert
Im vergangen Jahr 2023 wurden österreichweit 9.597 Fahrräder gefördert, darunter 3.774 (E-)Bikes, 3.301 (E-)Transporträder und 2.522 (E-)Falträder. Dabei liegt der Anteil an Förderungen von Privatpersonen bei 82 Prozent (Transporträder) bzw. 96 Prozent (Falträder).
„Die Radförderung beschleunigt die notwendige Mobilitätswende - fast 10.000 geförderte Fahrräder und mehr als 4,5 Millionen Euro Bundesförderung allein im letzten Jahr sprechen für sich. Ab 2. April können nun wieder Förderansuchen eingebracht werden und wir rechnen mit einer weiterhin hohen Nachfrage nach klimafreundlicher Mobilität“, betont Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl.
Eine Erleichterung für die Kund:innen bringt auch eine breitere Definition von Transporträdern. Ab diesem Jahr werden Fahrräder mit einer Zuladung laut Hersteller von mehr als 60 Kilogramm statt wie bisher von mehr als 80 Kilogramm als Transportfahrräder gefördert. Damit sind mehr Fahrradmodelle förderwürdig.
Fortgesetzt wird auch die 2023 erfolgreich eingeführte Faltradförderung. Wie bisher ist hier bei Privatpersonen eine ÖV-Jahresnetzkarte notwendig. Viele Öffi-Haltestellen sind oft mehr als ein Kilometer vom Ziel entfernt. Für diese sogenannte „letzte Meile“ können Falträder bei der Mitnahme im Öffentlichen Verkehr als kostenloses Gepäckstück eine gute Alternative zur Autofahrt sein.
Lokale Betriebe unterstützen
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage entfällt heuer der in den letzten Jahren seitens der Fahrradhändler:innen gewährte Händleranteil von 150 Euro. Die Händler:innen können weiterhin nach Möglichkeit individuelle Rabatte gewähren. Inkludiert bleibt jedenfalls ein großes Fahrradservice beim Kauf im stationären Fachhandel, welches auch eine wichtige Fördervoraussetzung für die Bundesförderung darstellt und ein entscheidender Anreiz für Kund:innen ist, ihr Fahrrad im Geschäft zu kaufen. Somit wird auch der lokale Sportfachhandel seitens des BMK unterstützt.
„Mit der Bundesförderung werden nicht nur Betriebe, Gemeinden, Vereine und Privatpersonen bei der Anschaffung von Fahrrädern unterstützt, sondern besonders auch der lokale Sportfachhandel. Neben der erstklassigen Beratung steigert ein inkludiertes Fahrradservice die Attraktivität der lokalen Händlerinnen und Händler. Damit schützen wir mit der Radförderung nicht nur das Klima, sondern unterstützen gleichzeitig die heimische Wirtschaft.“, zeigt sich Michael Nendwich von der WKÖ erfreut.
Die Bundesförderung kann – so wie bisher – mit Landes- und Gemeindeförderungen kombiniert werden. Fördereinreichungen sind ab 2. April 2024 unter www.umweltfoerderung.at möglich.
Über klimaaktiv mobil
klimaaktiv mobil ist die Klimaschutzinitiative des BMK für aktive Mobilität und klimafreundliches Mobilitätsmanagement. Im Mittelpunkt steht die Förderung umweltfreundlicher und gesundheitsfördernder Mobilität. So werden Aktive Mobilität wie Rad- und Fußverkehr sowie klimaschonendes Mobilitätsmanagement mit innovativen neuen öffentlichen Mobilitätsangeboten forciert. klimaaktiv mobil setzt die ambitionierten Vorgaben des österreichischen Regierungsprogramms zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 um und unterstützt damit den nationalen Klima- und Energieplan (NEKP). Nähere Infos unter klimaaktivmobil.at
Informationen zu den Transportregelungen bei sonstigen Verkehrsanbietern und Verkehrsverbünden finden sich auf den entsprechenden Webseiten der Anbieter im Internet.