Neue Förderbeträge für aktive Mobilität ab März 2023

Klimaschutzministerium und Sportfachhandel gehen in die nächste Förderrunde: Ab Anfang März 2023 gibt es höhere Beiträge für (E-)Transporträder und erstmals eine Fördermöglichkeit für (E-)Falträder.

Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen, stellt das Klimaschutzministerium auch für das Jahr 2023 attraktive Förderungen für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Sportfachhandel wurde eine Fortsetzung der erfolgreichen Förderoffensive für E-Fahrräder, Transporträder und Falträder mit und ohne E-Antrieb beschlossen: Ab März 2023 können Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Gemeinden von einer erhöhten Förderung für (E-)Transporträder von 1.000 Euro (statt 900 Euro) profitieren. Neu hinzu kommt eine Förderung für (E-)Falträder in Höhe von 600 Euro.

„Ich freue mich, dass immer mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind. Zum Start in den Frühling wollen wir auch heuer das Radfahren für alle – Private, Betriebe, Vereine und Gemeinden – noch attraktiver machen. Gemeinsam mit dem Sportfachhandel haben wir unser Förderangebot erweitert. Wir setzen damit auf den Ausbau des Radverkehrs auch in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr. Davon profitieren Klima, Gesundheit und Wirtschaft gleichermaßen“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.     

„Radfahren wirkt sich positiv auf die körperliche Fitness und das Immunsystem aus und schont die Umwelt. Falträder sind zudem ideal, um die sogenannte letzte Meile von der Öffi-Haltestelle zum Zielort schnell und bequem zu erreichen. Durch den Kauf von Transporträdern und Falträdern werden außerdem der regionale Fachhandel und in weiterer Folge die Reparaturwerkstätten gestärkt“, ergänzt Michael Nendwich, Obmann Sportfachhandel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Für Bernd Vogl, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, steht fest: „Um die Klimaneutralität bis 2040 in Österreich zu erreichen, brauchen wir im Verkehrssektor eine rasche Trendwende. Klimaschonende Mobilitätslösungen sind stark gefragt. Der Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel erfordert jedoch einen Mix aus politischen Maßnahmen, Infrastrukturinvestitionen und Verhaltensänderungen der Verkehrsteilnehmer:innen.“

Das Klimaschutzministerium hat im Jahr 2022 in Österreich den Ankauf von rund 12.000 Fahrrädern unterstützt; darunter gemeinsam mit dem Sportfachhandel mehr als 3.000 Transporträder mit und ohne Elektroantrieb. Für 2023 rechnet der Sportfachhandel mit einer weiteren, deutlichen Zunahme. Dieser Schulterschluss von Klimaschutzministerium und Handel verleiht der klimaaktiven Mobilität in Österreich einen weiteren Schub, und durch die neue Förderung von Falträdern wird die kombinierte Nutzung von Radverkehr und öffentlichem Verkehr zusätzlich gestärkt.

Die neuen Förderungen für E-Fahrräder im Überblick:

  • Ab März 2023 wird die Anschaffung von Transporträdern mit oder ohne E-Antrieb mit einem Mobilitätsbonus von 1.000 Euro unterstützt (zuvor 900 Euro), davon 850 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro durch den Sportfachhandel. Neben dem Mobilitätsbonus umfasst das Förderangebot des Sportfachhandels auch ein großes Fahrradservice.
     
  • Für die Anschaffung eines Faltrades mit oder ohne E-Antrieb gibt es erstmalig 600 Euro, davon 450 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro inkl. einem großen Fahrradservice durch den Sportfachhandel. Fördervoraussetzung für Privatpersonen ist der Besitz einer Jahresnetzkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Weiters darf das Faltrad im gefalteten Zustand die Abmessungen 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten. Damit gelten sie bei den ÖBB in allen Nahverkehrszügen und Railjets bei speziellen Abstellplätzen als Gepäckstück und können kostenlos mitgenommen werden.

Die bisherigen Fördermöglichkeiten für E-Fahrräder gelten weiterhin:

  • Die Anschaffung von mindestens fünf E-Fahrrädern wird für Betriebe, Gemeinden und Vereine mit einem Mobilitätsbonus von insgesamt 400 Euro pro Rad unterstützt, davon 250 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro inkl. einem großen Fahrradservice durch den Sportfachhandel.
     
  • Bei der Einreichung zur Förderung werden Rechnungen bis neun Monate rückwirkend anerkannt.

Der Bundesanteil ist bei den Förderungen mit maximal 30 Prozent bzw. maximal 50 Prozent (bei Privatpersonen) der förderfähigen Kosten gedeckelt und reduziert somit den Mobilitätsbonus des Bundes bei günstigen Fahrrädern.

Berechnungsbeispiel für ein Elektro-Transportrad
für private Käufer:innen

Betrag in Euro

Preis E-Transportrad brutto

4.500

Preis E-Transportrad netto

3.750

Mobilitätsbonusanteil des österreichischen Sportfachhandels

-150

Summe netto

3.600

Umsatzsteuer

720

Summe brutto

4.320

Mobilitätsbonusanteil des Bundes

(850 Euro oder max. 50 Prozent des Bruttobetrages abzüglich Mobilitätsbonusanteil des Fahrradhandels)

-850

Endkundenpreis brutto

3.470

Kostenvorteil in Summe

1.030

 

Berechnungsbeispiel für ein Faltrad für Betriebe

Betrag in Euro

Preis Faltrad netto

1.200

Mobilitätsbonusanteil des österreichischen Sportfachhandels

-150

Summe netto

1.050

Mobilitätsbonusanteil des Bundes

(450 Euro oder max. 30 Prozent des Nettobetrages abzüglich Mobilitätsbonusanteil des Fahrradhandels)

-315

Endkundenpreis netto

735

Kostenvorteil in Summe

465

 

Fördereinreichungen sind ab März 2023 unter folgendem Link möglich: umweltfoerderung.at

 

Über klimaaktiv mobil

klimaaktiv mobil ist die Klimaschutzinitiative des BMK für aktive Mobilität und klimafreundliches Mobilitätsmanagement. Im Mittelpunkt steht die Förderung umweltfreundlicher und gesundheitsfördernder Mobilität. So werden Aktive Mobilität wie Rad- und Fußverkehr sowie klimaschonendes Mobilitätsmanagement mit innovativen neuen öffentlichen Mobilitätsangeboten forciert. klimaaktiv mobil setzt die ambitionierten Vorgaben des österreichischen Regierungsprogramms zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 um und unterstützt damit den nationalen Klima- und Energieplan (NEKP). Nähere Infos unter klimaaktivmobil.at

Informationen zu den Transportregelungen bei sonstigen Verkehrsanbietern und Verkehrsverbünden finden sich auf den entsprechenden Webseiten der Anbieter im Internet.

Rückfragen und Kontakt:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Uta Hauft, Pressesprecherin der Bundesministerin, +43 1 71162-658114, uta.hauft@bmk.gv.at

Pressedienst klimaaktiv mobil, Lock & Keck

Florian Hajek, +43 650 353 13 37, fh@lockl-keck.at

Veröffentlicht am 27.02.2023