BMK: Umweltförderung im Inland schafft 122,5 Millionen Euro Investitionen durch Klimaschutz

Einfachere Förderbestimmungen treten für alle ab 01.07.2020 genehmigten Projekte in Kraft

Wien 03.07.2020 - Die Umweltförderung im Inland (UFI) schafft mit den per 1. Juli in Kraft tretenden Neuerungen der Förderbedingungen signifikante Anreize für klimarelevante Investitionen, um regionale Wertschöpfung und damit auch Arbeitsplätze zu sichern bzw. zu schaffen. Die Förderobergrenze wird auf 4,5 Millionen Euro pro Projekt angehoben und die attraktiveren Förderungen in den Bereichen erneuerbare Energie und Energieeffizienz setzen dazu wesentliche Impulse.

„Klimaschutz ist das beste Konjunkturprogramm. Gerade jetzt ist es wichtig, den Menschen in Österreich sichere Arbeit, eine stabile Wirtschaft und eine gute Zukunft zu geben. Investitionen in den Klimaschutz sind dabei eine Win-Win-Win-Situation: Sie schaffen Arbeitsplätze, sorgen für regionale Wertschöpfung und stellen vor allem eines sicher: Dass wir auch in Zukunft einen Planeten haben, auf dem wir gut leben können,“ so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Im Rahmen der 142. Kommissionssitzung der UFI wurden 327 Klimaschutz- und Umweltprojekte mit einem Förderwert von rund 23,3 Mio. Euro genehmigt. Durch diese Projekte können rund 78.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.

Das Förderungsprogramm wird durch neue Förderungsbereiche erweitert. Im Rahmen des neuen Förderungsbereiches „Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung“ und „Innovativen Nahwärmenetzen“ werden besonders innovativen und energieeffizienten Systemen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kälteversorgung sowie von Heizzentralen und Verteilnetzen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder industrieller Abwärme gefördert.

Durch die Erhöhung von Förderzuschlägen und -pauschalsätzen werden Investitionsanreize geschaffen. Das Förderungsangebot für Thermische Gebäudesanierungsmaßnahmen von Betrieben und der bestehende Förderungsbereich „Neubau in energieeffizienter Bauweise“ bleiben zwar hinsichtlich der Förderungsvoraussetzungen unverändert, allerdings kommt es zu einer bedeutenden Erhöhung der Zuschläge bzw. Pauschalsätze und damit zu einer Attraktivierung des Förderungsangebots. Als Beitrag zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise erfolgt auch ein Ausbau des Bonussystems im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2019/2020.

Die umwelteffektbezogenen Förderungsobergrenzen (CO2-Förderungsdeckel) werden von bisher 45 auf 60 Euro pro jährlich reduzierter Tonne CO2 angehoben, um auch für kleinere Investitionsvorhaben attraktive Anreize zu setzen.

Vor dem Hintergrund konjunkturbelebender Maßnahmen und zum Anreiz umfassender Klima - Investitionsprojekte wird die bestehende Maximalförderung pro Projekt von 1,5 Mio. Euro auf 4,5 Mio. Euro angehoben.

Die Umweltförderung im Inland ist das zentrale Förderinstrument des Bundes, wenn es um den Schutz der Umwelt und des Klimas geht. Mit ihr werden attraktive Investitionsanreize in österreichische Umwelttechnologien geboten und so zugleich nachhaltiges Wirtschaftswachstum forciert. Die aktuellen Anpassungen wie die Einführung neuer Förderungsbereiche, Vereinfachungen beim Abwicklungsprozedere und die Erhöhungen der Förderungen sind ein weiterer Meilenstein in Richtung Klimaneutralität 2040.

Details sowie weiterführende Links zu den einzelnen Anpassungen finden sich hier und unter www.umweltfoerderung.at.

Rückfragen & Kontakt:

BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Florian Berger
Pressesprecher der Bundesministerin
01/71162-658010
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Veröffentlicht am 03.07.2020