Das siebenstündige Seminar der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) befasst sich mit den Richtlinien RVS 03.02.12 „Fußgängerverkehr“ und RVS 03.02.13 „Radverkehr“ und richtet sich an Planer:innen, Vertreter:innen von Behörden und Kommunen sowie Verkehrsreferent:innen.
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Fachexpert:innen stellen die RVS 03.02.12 „Fußgängerverkehr“ und die RVS 03.02.13 „Radverkehr“ vor. Diese beiden Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) dienen der Planung aller für den Fußgänger- bzw. Radverkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen.
Das Zu-Fuß-Gehen und das Fahrradfahren sind, vor allem innerorts, die ideale Wahl der Fortbewegung. Diese beiden Arten der Aktiven Mobilität wirken sich kaum auf die Umwelt aus, haben nachweislich positive Effekte auf die Gesundheit und fördern kleinräumige, lebenswerte Siedlungs- und Versorgungsstrukturen.
Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sind ungeschützte Verkehrsteilnehmer:innen. Bei der Planung von Fußgänger- und Radfahranlagen als auch von sonstigen Verkehrsanlagen, die von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen benützt werden dürfen, ist die Verkehrssicherheit daher vorrangig zu beachten.
Anhand aktueller Praxisbeispiele werden verschiedene Netzelemente vorgestellt und die in der Richtlinie definierten Entscheidungskriterien erläutert. Dazu gehören Empfehlungen zu Einsatzbereichen und zur Gestaltung innerörtlicher Straßenzüge. Das Webinar behandelt außerdem die Grundsätze der Detailplanung für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gemäß den einschlägigen Regelwerken und berücksichtigt dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sicherheitsrelevante Aspekte für besondere Nutzergruppen werden hervorgehoben, dem Kapitel „Querungshilfen“ kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu.