Förderungen in Österreich
Die klimaaktiv-Förderdatenbank bietet eine Übersicht über aktuelle Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Klima in Österreich. Wir sind stets bemüht, die Datenbank aktuell zu halten. Sollten Sie dennoch eine Förderung vermissen oder auf einen nicht funktionierenden oder veralteten Link stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an webteam@energyagency.at
Zur Anregung der Gemeinden, das Erscheinungsbild und die Sicherheitsstandards von Haltestellen für den Kraftfahrlinienverkehr in ihrem Wirkungsbereich zu verbessern, fördert das Land Oberösterreich die Errichtung neuer bzw. Attraktivierung bestehender Haltestellen.
Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
E-Ladeinfrastruktur – Standsäulen und Wallboxen 2025
Das Förderungsprogramm für E-Ladeinfrastruktur für Betriebe 2025 im Rahmen der Säule eRide von eMove Austria des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) wurde wegen ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Anträge für bereits registrierte Ladeinfrastruktur können nach wie vor gestellt werden. Weitere Informationen für bestehende Registrierungen und Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Förderstelle.
Unternehmen: Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Förderstelle.
Gemeinden: Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Förderstelle.
Aktueller Status der Förderungen
Vorzeitiger Förderstopp aufgrund ausgeschöpfter Budgets:
1. Förderung für E‑Ladeinfrastruktur für Betriebe 2025 (im Rahmen der Säule eRide)
- Registrierungen sind nicht mehr möglich.
- Anträge für bereits registrierte Ladeinfrastruktur oder Fahrzeuge können weiterhin gestellt werden.
2. Förderung für Elektro‑Zweiräder & „kombinierte Maßnahmen“ (im Rahmen der Säule eRide)
- Registrierungen sind nicht mehr möglich.
- Anträge für bereits registrierte Fahrzeuge bleiben weiterhin möglich.
Das Mobilitätsministerium (BMIMI) investiert fast eine halbe Milliarde Euro in die Forcierung der E-Mobilität, wobei der Schwerpunkt künftig auf dem Ausbau der (Schnell-)Ladeinfrastruktur liegen wird. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das neugestaltete Dachprogramm eMove Austria, welches die Zukunft der E-Mobilität in Österreich skizziert.
„eMove Austria“ vereint mehrere Säulen der E-Mobilität
Unter dem gemeinsamen Dach „eMove Austria“ sind künftig mehrere Aspekte der E-Mobilität gebündelt, darunter die Säulen:
- „eCharge“ – alle Maßnahmen zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur
- „eBus“ – alle Maßnahmen zum Umstieg von konventionellen auf emissionsfreie Antriebe bei Bussen
- „eTruck“ – alle Maßnahmen zum Umstieg von konventionellen auf emissionsfreie Antriebe bei Lkw
- „eRide“ – alle Maßnahmen zum Umstieg auf Individual-E-Fahrzeuge für Private, Betriebe, öffentliche Stellen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Innerhalb der jeweiligen Säulen sind die dazugehörigen Fördermodelle sowie etwaige Reformen, Forschungsprojekte und Maßnahmen verankert, die E-Mobilität zugänglicher machen.
E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2025 – Klima- und Energiefonds
„Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ – kurz ENIN – ist ein Förderprogramm des BMIMI mit dem Ziel, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge im österreichischen Fahrzeugbestand drastisch zu steigern.
Durch eine Umstellung von derzeit fossil betriebenen Nutzfahrzeugen auf emissionsfreie Antriebe, also Elektro-, Oberleitungsnutzfahrzeuge oder Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb und gleichzeitigem ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie sollen die Emissionen drastisch gesenkt werden.
Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur.
Detailinformationen finden Sie auf der Seite der Seite der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Hier finden Sie die FAQs auf der FFG-Seite zu ENIN.
Aktueller Status der Förderung E-Zweiräder
Das Förderungsprogramm für Elektro‑Zweiräder im Rahmen der Säule eRide von eMove Austria des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) wurde aufgrund ausgeschöpfter Budgetmittel vorzeitig beendet.
- Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich.
- Anträge für bereits registrierte Fahrzeuge können weiterhin eingereicht werden.
Unternehmen: Informationen für bestehende Registrierungen und Antragstellungen entnehmen Sie bitte der Website der Förderstelle.
Gemeinden: Informationen für bestehende Registrierungen und Antragstellungen entnehmen Sie bitte der Website der Förderstelle.
Das Land Oberösterreich (OÖ) fördert das Aufstellen einer Radabstellanlage bei öffentlichen Bushaltestellen.
Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
Lebendige Orts- und Stadtkerne sind soziale Treffpunkte und wichtige Standorte für die Infrastruktur der Daseinsvorsorge. Weiters tragen sie zum Schutz der wertvollen Ressource Boden bei.
Um bei der (Re-)Vitalisierung von Orts- und Stadtkernen und Reaktivierung bzw. Umnutzung leerstehenden Gebäude und ungenutzten versiegelten Flächen zu unterstützen, bietet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zwei neue Fördermaßnahmen im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027 für die Stärkung der Orts- und Stadtkerne in ländlichen Gebieten an:
73-10 Orts- und Stadtkernförderung (Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen)
77-04 Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Management zur Orts- und Stadtkernstärkung
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen wie Sanierungs- oder Umbauarbeiten zur (Re-) Vitalisierung von Orts- und Stadtkernen sowie die Reaktivierung von Leerständen in den Orts- und Stadtkernen in ländlichen Gebieten, wie beispielsweise durch die Anstellung eines Leerstandsmanagements oder die Ausarbeitung von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungsplänen oder Leerstandserhebungen.
Zielgruppe
- Natürliche Personen
- eingetragene Personengesellschaften
- Juristische Personen (inkl. Gemeinden und Gemeindeverbände)
Fördergeber
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
Link zu den Förderdetails
www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/73-10-bml/das-wichtigste-im-ueberblick
Weitere Informationen
Das BML hat das Projektteam der TU Wien mit der Studie „Leerstand mit Aussicht“ beauftragt, die ein Jahr zur Leerstandsaktivierung gearbeitet und die gesammelten Informationen in ein Handbuch anschaulich aufbereitet hat. Dieses dient als Hilfestellung für Leerstandsmanager:innen und für interessierte Verantwortliche in den Gemeinden.
Förderung für bedarfsorientierte Verkehre, die im ländlichen Raum oder in Stadt-Umlandregionen das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs sinnvoll ergänzen und ein zusätzliches, alternatives Mobilitätsangebot schaffen.
Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
Förderung von Jugendtaxis zur sicheren Heimfahrt von Jugendlichen in der Nachtzeit.
Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle
Aktueller Status der Förderung
Die Förderungsaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2025“ konnte mit großem Erfolg vorzeitig beendet werden. Wir danken für das große Interesse! Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden zur Gänze ausgeschöpft und zahlreiche Projekte zur Umsetzung einer aktiven und klimaneutralen Mobilitätszukunft konnten initiiert werden.
Eine Fortführung bzw. Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2026 im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen.
Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
KLAR! unterstützt Gemeinden und Regionen, sich auf die Zukunft vorzubereiten, sich an den Klimawandel anzupassen, die möglichen Nachteile zu minimieren und die sich eröffnenden Chancen zu nutzen. Die Konzeptionierung und Umsetzung von regionsspezifischen Anpassungsmaßnahmen durch die Modellregionsmanager:innen ist das Kernstück des Programms.
Fördergegenstand
Im Rahmen der Ausschreibung werden Weiterführungen von bestehenden Modellregionen unterstützt. Bitte beachten Sie, dass in der Ausschreibung 2025 keine neuen Regionen unterstützt werden können.
Einreichberechtigt sind KLAR!-Weiterführungen deren aktuelle KLAR!-Phase bis spätestens 31.03.2027 endet (Stichtag ist die Abgabe des Endberichts).
Vorgezogene Einreichfrist: 30.01.2026, 12:00 Uhr
Ende der Ausschreibung: 30.04.2026, 12:00 Uhr
Die Ausschreibung startet am 23.12.2025 um 11:00 Uhr. Ab dem Zeitpunkt wird untenstehend der Link zur Einreichung zur Verfügung stehen.
Für Anträge, die im Rahmen der Ausschreibung 2024 abgelehnt wurden, besteht die Möglichkeit einer erneuten Einreichung. Für diese Anträge gilt der gegenständliche Ausschreibungsleitfaden 2025.
Zielgruppe
Gemeinden
abwickelnde Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Fördergeber
Klima- und Energiefonds
Leopold-Ungar-Platz 2 / 1 / 142
1190 Wien
Details zur Förderung
Hinweis: Die Förderungsaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2025“ konnte mit großem Erfolg frühzeitig beendet werden. Wir danken für das große Interesse! Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden zur Gänze ausgeschöpft und zahlreiche Projekte zur Umsetzung einer aktiven und klimaneutralen Mobilitätszukunft konnten initiiert werden.
Eine Fortführung bzw. Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2026 im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen.
Gemeinden: Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
Unternehmen: Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
Aktueller Status der Förderung
Die Förderungsaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2025“ konnte mit großem Erfolg vorzeitig beendet werden. Wir danken für das große Interesse! Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden zur Gänze ausgeschöpft und zahlreiche Projekte zur Umsetzung einer aktiven und klimaneutralen Mobilitätszukunft konnten initiiert werden.
Eine Fortführung bzw. Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2026 im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. Die nachfolgenden Informationen sind für bereits gestellte Anträge relevant.
Gemeinden: Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
Unternehmen: Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
Aktueller Status der Förderung
Die Förderungsaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2025“ konnte mit großem Erfolg vorzeitig beendet werden. Wir danken für das große Interesse! Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden zur Gänze ausgeschöpft und zahlreiche Projekte zur Umsetzung einer aktiven und klimaneutralen Mobilitätszukunft konnten initiiert werden.
Eine Fortführung bzw. Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2026 im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen.
Gemeinden: Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
Unternehmen: Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich, welche die Gemeinden in Niederösterreich bei der Errichtung von Radverkehrsanlagen unterstützt.
Fördergegenstand Förderschiene A
Gefördert werden Kosten für die Planung und Errichtung von Radschnellwegen bzw. von Maßnahmen des Rad-Basisnetzes sowie Kosten für (Um-)Baumaßnahmen an bereits bestehenden Radverkehrsanlagen, sofern die erstmalige Herstellung der RVS-Konformität sowie die verkehrssichere Befahrbarkeit erzielt wird.
Geförderte Maßnahmen sind sowohl Radverkehrsanlagen (z.B.: kombinierte Geh- und Radwege, Radwege) als auch Kunstbauten im Zuge von Radwegverbindungen (z.B.: Brücken, Unterführungen).
Fördergegenstand Förderschiene B
Gefördert werden die Kosten für die Planung und Errichtung von Maßnahmen sowie die Kosten für die Ausarbeitung von Maßnahmenkonzepten für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in den Gemeinden der ländlichen Erschließungsregion.
Geförderte Maßnahmen sind sowohl Radverkehrsanlagen (z.B.: kombinierte Geh- und Radwege, Radwege) als auch Kunstbauten im Zuge von Radwegverbindungen (z.B.: Brücken, Unterführungen).
Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.