Förderungen in Österreich
Die klimaaktiv-Förderdatenbank bietet eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Klima in Österreich. Wir sind stets bemüht, die Datenbank aktuell zu halten. Sollten Sie dennoch eine Förderung vermissen oder auf einen nicht funktionierenden oder veralteten Link stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an webteam@energyagency.at
E-Ladeinfrastruktur – kommunikationsfähige Ladestationen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Säule eRide von eMove Austria des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) im Jahr 2025 die Anschaffung von E-Ladeinfrastruktur für den privaten Einsatz.
Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2026 vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden UND die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein.
Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.
Heuer und 2026 investiert das Mobilitätsministerium (BMIMI) fast eine halbe Milliarde Euro in die Forcierung der E-Mobilität, wobei der Schwerpunkt künftig auf dem Ausbau der (Schnell-)Ladeinfrastruktur liegen wird. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das neugestaltete Dachprogramm eMove Austria, welches die Zukunft der E-Mobilität in Österreich skizziert.
„eMove Austria“ vereint mehrere Säulen der E-Mobilität
Unter dem gemeinsamen Dach „eMove Austria“ sind künftig mehrere Aspekte der E-Mobilität gebündelt, darunter die Säulen:
- „eCharge“ – alle Maßnahmen zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur
- „eBus“ – alle Maßnahmen zum Umstieg von konventionellen auf emissionsfreie Antriebe bei Bussen
- „eTruck“ – alle Maßnahmen zum Umstieg von konventionellen auf emissionsfreie Antriebe bei Lkw
- „eRide“ – alle Maßnahmen zum Umstieg auf Individual-E-Fahrzeuge für Private, Betriebe, öffentliche Stellen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Innerhalb der jeweiligen Säulen sind die dazugehörigen Fördermodelle sowie etwaige Reformen, Forschungsprojekte und Maßnahmen verankert, die E-Mobilität zugänglicher machen.
E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2025 – Klima- und Energiefonds
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen.
Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 27.02.2026 (12 Uhr) ausschließlich online eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Förderstelle.
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Säule eRide von eMove Austria des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) im Jahr 2025 die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern.
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Zweiradimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, der unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen vom Fahrzeughandel gewährt wird.
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMIMI.
Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2026 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden UND die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein.
Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website der Förderstelle.